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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Rindviehzucht
fünften Jahre und kann ein Alter von 20 und mehr
Jahren erreichen. Im ersten Iabre beißt das Tier
Kalb, dann das weibliche Nind, ehe es das erste
Junge gebracht, Starke, Kalbin, Quene oder
Ferse, das männliche zuerst Jung, Stier, wenn
mannbar, V ul l e, F arr, F ar r e n oder F as el. Ein
weibliches Tier, welches gekalbt hat, heiht Kuh, ein
männliches verschnittenes Ochse. Rütimeyer sübrt
auf Grundlage der Schädelbildungen die Rassen
des Nindes auf drei Etammrassen zurück. Diese
sind: 1) das Hrrind (No8 primiZLninZ); 2) das
breitstirnigeRind(V08i'i'0iit03u3);3)daskurz-
hornige Rind (Lo8 di-Hc1i^c6i-08). Auf Grund
von Sckädelmessungen hat Wilckens (s. d.) noch eine
vierte Rasse, das ku r z k o p fi g e R i n d (L08 di-^cii^-
c6pkÄw8), ausgeschieden. Eine strenge Innehaltung
der Rütimeyerschen Klafsifizierung ist nicht möglick,
besonders auch, da die Schädclbildung des Rindes
nicht so konstant ist, als Rütimeyer annimmt. Bei
dem gegenwärtigen Stande der einschlügigen For-
schungen erscheint es am zweckmäßigsten, die Rinder-
rassen nach ihrem Verbreitungsgebiete sowie nach
der Ähnlichkeit in den Körperformcn und Leistungen
zusammenzufassen und sie in folgende Gruppen zu
teilen, die sich zum Teil mit den Rütimeyerschen
Etammrassen decken: 1) das Grauvieh Ost- und
Südeuropas (s. Tafel: Rindviehrasseni, Fig. 3,
Kuh der podolischen Rasse). 2) Das Niederungs-
vieh, k. Die Holland. Schläge (s. Taf. II, Fig. 3,
4 u. 6); d. die ostfries. Schläge (braun und bunt);
<;. die oldenb. Schläge (Wesermarsch-, Ieverländer-,
Geest-Schlag); ä. die schlesw.-Holstein. Schläge
(Eiderstedter, Dithmarscher, Wilstermarscher und
Breitenburger Schlag); s. die übrigen Nicderungs-
schläge Deutschlands (Clever, Danziger Niederung);
f. die belg. und sranz. Schläge der Niederuugsrasse.
I) Die Schläge der großstirnigen Rasse (No8
front03u8). a. Das Fleckvieh der Schweiz (Verner
ss. Taf. 1, Fig. 4^, Freiburger); d. der Miesbacher
Schlag; c. der 3Neßkirchcner Schlag; ä. der Ziller-
thal-Tuxer Schlag; 6. der Pusterthaler Schlag; l. der
Pinzgauer Schlag; ss. der Mollthaler Schlag; K. der
Mariahofer Schlag; i. der Lavantthaler Schlag.
4) Die Schläge der kurzhornigen Rasse (1^08
drac1i7c6i'08). i^. Der Schwyzer (f. Taf. II, Fig. 5),
d. der Montafoner, c. der Allgäuer (Fig. 1 u. 2),
ä. der Oberinnthaler und 6. der Mürzthaler Schlag.
5) Die LandschlägeDcutschlands und Öster-
reichs, kl. Die Landfcklüge in Bayern, Thüringen,
am Rhein und am Harz (Wälder, Vogtländer,
Franken, Ansbach-Triesdorfer, Vayreuther Schecken,
Elbinger,Rhön,Vogelsberger,Westerwälder,Glaner,
Harzer); d. die Landschläge Württembergs (Schwä-
bisch-Limpurger Schlag, Fleckvieh, Braunvieh, Ro-
sensteiner Stamm); c. die Landschläge Norddeutsch-
lands (Hadcrslebcner und Jütischer, Tondernscher
und Angelner Scklag); d. die Landschläge Öster-
reichs (Ruhländer, Egerländer, Opotscknoer,Böhmer-
wald, Brüxer, Rockcnauer, Zwcttlcr Schlag, Welser
Schecken). 6) Die Schläge Großbritanniens,
a. Die Schläge Englands (Shorthorns ^s. Taf. I,
Fig. I^j, Longhorns, Herefords, Devons, Sussex,
Norfolk- und Suffolk-Schlag); d. die Schläge Schott-
lands (Ayrshire, Galloway, Angus und Aberdeen
ls. Taf. I, Fig. 2^>, Westhochland-Schlag); e. die
Schläge Irlands; ä. die Schläge der Kanalinseln
^Jersey, Guernsey). 7) DicEcklägcFrankrcichs.
H. Die kurzhornigen Schläge (Aubrac-, Gascogner-,
'Parthenesen-undTarentesen-Scklag); d. die gemisch-
ten Schlage (Charolais-, Limousin-, Garonne-, Fe-
melin-, Pyrenäen-, Mözenc-,Salers-, Vazas-Schlag).
8) Das Rindvieh der übrigen europäischen
Länder (Rußland, Spanien und Portugal).
Die Nutzbarkeit des Rindviehs wird,' abgesehen
von der Düngcrproduktion, bedingt durch Milch-
ergiebigkeit, Mastfähigkeit und Tauglichkeit zum
Zuge. Bei einzelnen Rassen oder Schlägen ist die
eine oder andere dieser Eigenschaften in hohem
Grade entwickelt (z. B. Mastfähigkeit bei den Short-
horns, Milchergiebigkeit bei den Holländern); alle
drei Eigenschaften im höchsten Maße in einer Rasse
zu vereinigen, dürfte nicht gelingen. Eine be-
friedigende Vereinigung ist indessen denkbar, jedock
nur bei Schlägen mittlerer Größe. Rassen, die eine
solche Vereinigung bieten, haben besonders für den
kleinen Landwirt in gewöhnlichen Verhältnissen einen
besonders hohen Wert.
Der Bulle wird mit dreiviertel bis anderthalb
Jahren seines Alters, die junge Kuh mit zwei
Jahren reif zur Fortpflanzung. Die Aufzucht der
jungen Tiere erfordert Aufmerksamkeit, weil man
häufig wegen des Milchgewinns das Kalb entweder
gleich nach seiner Geburt von der Mutter weg-
nimmt und mit einem angemessenen Quantum ab-
gemolkener Milch tränkt, oder es nur 4-6 Wochen
saugen läßt. Der Zahnwechsel der Rinder dient
zur Alterserkennung derselben. Das Rind hat
im Oberkiefer gar keine, dagegen im Unterkiefer bei
vollständigem Gebiß 8 Sckneidezähne. Man unter-
scheidet daber innere und äußere Mittelzähne außer
den Zangen und Eckzähnen. In jedem Kieferaste be-
finden sich nock je 6 (im ganzen also 24) Backzähne.
Das Kalb besitzt bei der Geburt oder spätestens
3 Wochen nach derselben sämtliche 8 Milchschneide-
zähne, außerdem bei der Geburt oder 4 Wochen nach
derselben je 3 Milchbackzäbne in jedem Kieferaste.
Dieses Milchgebiß bleibt bis zum 18.-20. Lebens-
monat bestehen. Die Milchschneidezähne unterschei-
den sich von den Ersatzschneidez ahnen (Schaufeln)
durch Kleinheit. Untcr'Umstünden ist die Entschei-
dung, ob man es mit den alten Milchzähnen oder
ganz alten, stark abgenutzten Ersatzzähnen zu thun
hat, lediglich durch Betrachtung derselben nicht ganz
leicht. Indessen wird man mit Hilfe der übrigen
Zähne (Backzähne) und der Hornentwicklung diese
Entscheidung immer sicher treffen können, übrigens
sind an alten Ersatzzähnen stets Teile der Wurzeln
sichtbar. Der Zahnwechsel beginnt an den Zangen
mit 18-20 Monaten, an den innern Mittelzähnen
mit 24-28 Monaten, an den äußern Mittelzähnen
mit 2-^4-3 Jahren, und an den Eckzähnen mit 3^/4
-3^/2 Jahren. Die 3 Milchbackzähne wechseln mit
2^/2-3 Jahren. Der 4. Backzahn erscheint sogleich
als bleibender Zahn mit 6 -9 Monaten, der 5.
mit dem 15.-18. Monat und der 6. mit 2-2^
Jahren. Das bleibende Gebiß des Rindes ist mit
4 Jahren vollendet. Bis dahin ist die Alterserken-
nung ziemlich sicher in den angegebenen Grenzen
festzustellen. Für die spätern Lebensjahre sind die
Abnutzung der Reibefläche, das Kleinerwerden der
Schneidezä'bne sowie das Hervortreten des Halses
unter der schaufelförmigen Schneidefläche charak-
teristisch. Mit dem 6. Jahre etwa tritt dieser Hals
an den Zangen und mit den folgenden Jahren der
Reihe nach an den übrigen Schneidezähnen zu Tage.
Mit 10-14 Jahren besitzen die Rinder an Stelle
der Schaufeln nur nocb Stummeln und darüber
hinaus überhaupt keine Sckneidezähne mebr.