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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Rittlings - Ritzebüttel
mit andern Altersgenossen unter einem besondern
Zuchtmeister und nicht unter unmittelbarer Leitung
des Vaters erzogen, zu körperlichen Übungen ange-
halten, auch wohl in Dicht- und Saugcskunst, sel-
tener in den Elementen der Wissenschaft unterrichtet
ss. Page). Darauf wurde der Jüngling Knappe
(s. d.), bis er mit dem 5)1. Jahre den Ritterschlag
(k^rtieiw, Schwertnahme) erhielt, der der uralten
Wehrhastmachung entsprach und gleich dieser auch
Unmündigen die Rechte der Mündigkeit gab. Dem
Ritterschlag voran ging eine Vorbereitung durch
gottesdienstliche Übungen, Beichte und Anhörung
der Messe, dann folgte ein Gelübde der Treue gegen
Kirche und Kaiser, der Achtung gegen Frauen, des
Schutzes von Witwen, Waisen und Bedrängten und
geziemenden christl. und ritterlichen Lebenswandels,
ferner die Umgürtung mit dem Schwertriemen
(ciiignwm inilitHra) als dem unterscheidenden.Renn-
zeichen des Ritters, und ein Schlag, der zugleich an
die Leiden Christi und die daraus hergeleiteten
Pflichten mahnen und der letzte sein sollte, den der
Ritter dulden dürfe. Wer sich des ritterlichen Na-
mens unwürdig machte, konnte unter entsprechenden
feierlichen Formen dieser Würde wieder entkleidet
werden. Auch die Töchter der Ritter wurden gern
außerdem elterlichen hause,bei dem Lehnsherrn oder
in einem Kloster erzogen und im Lesen und Schrei-
ben unterrichtet. Im allgemeinen jedoch richtete sich
ihre Erziehung auf die praktische Ausbildung für den
Nutzen des Hauses. Zur Zeit des höfischen Lebens
wurden Frauen und Jungfrauen in Deutschland
nicht mehr so streng auf die Frauengemächer in der
Burg eingeschränkt, sondern bewegteil sich häufiger
in Männcrgesellschaft, doch unter den Regeln einer
strengen, von unsern Begriffen zuweilen start abwei-
chenden Etikette. - Vgl. Wcinbold, Die deutschen
Frauen im Mittelalter (2. Aufl., 2 Bde., Wien 188^).
In folcher aus weltlichen und geistlichen Elemen-
ten gemischten innungsmäßigen Ausbildung, die in
den Ritterorden (s. d.) sogar eine vorwiegend geist-
liche Richtung nahm, traten die Ritter mit dem
13. Jahrh, als eigener Stand anch rechtlich über
die schöffenbar freien Leute, bildeten ritterliche Ge-
schlechter, deren Gliedern ihr Rang auch dann be-
halten blieb, wenn sie nicht das Waffenhandwerk
als Lebensberuf trieben, verlangten als Bedingung
der Aufnahme in ihren Kreis ritternläftige Geburt,
d. h. Abstammung von ritterlichen Eltern und Grosi-
eltern, und begannen demgemäß auch, statt der bis-
her willkürlichen, feste forterbende Abzeichen auf
Schilden und Helmen, d. i. Wappen, zu führen, die
auch in das Siegel gefetzt wurden. Unter den
Stürmen des 14. und 15. Jahrh, erlosch in be-
schleunigtem Gange mit der seinen höfischen Bil-
dung auch der über das Rittertum gebreitete Poet.
Glanz; Kaiser Maximilian I. wird als letzter Ritter
bezeichnet. Nur in wenigeu Landstrichen, wie z..B.
in Preußen, trieb es, durch örtliche, historisch ge-
gebene Bedingungen bestimmt, noch eine Nachblute.
Im allgemeinen verfiel es rohern Genüssen, wüster
Fehde (Faustrecht) und Wegelagerung (Raub-
ritter), die man durch Landfrieden^gebote (s. Land-
sriede) lange Zeit vergeblich zu unterdrücken bestrebt
war; nur einzelne hervorragende Persönlichkeiten
erinnerten, selbst noch in späterer Zeit, wie Götz
von Berlichingen, an die frühere Bedeutung des R.
Der Ritterstand jedoch, mit dem die Ministerialen
nun gänzlich verschmolzen, bewahrte nickt allein
seine schon erlangten Vorrechte, sondern wußte sie
auch noch zu erweitern, obschon seine eigentlichen
Pflichten und Leistungen mit der veränderten Krieg-
führung nach der Erfindung des Schießpulvers
(f. Heerwesen Europas, Bd. 8, S. 941a) aufhörten.
Er schloß sich gegen die andern Stände vollständig
ab, erreichte für seine Mitglieder die vollkommene
Unveräußerlichkeit des Ranges, der jetzt mit Ersolg
als Adel geltend gemacht wurde und so dem gemein-
freien Bürger- und Bauernstand noch schärfer
gegcnübertrat, und für seine Besitzungen (Ritter-
güter, s. d.) die Eigenschaften eines rechten Lehns
oder freien Eigentums, womit die Freiheit von
Steuern und Lasten, außer der der Ritterpferde
(s. d.), ferner die Landstandschaft und einige andere
Gerechtsame zusammenhingen. So entstand die
Ritterschaft (s. d.), die vom alten Rittertum fast
nichts mehr als den Namen bewahrte.
Vgl. De la Curne de Sainte-Palaye, Das N. des
Mittelalters (dentsch von Klübcr, 3 Bde., Nürnb.
1780 - 90); Vüsching, Ritterzcit und R. (2 Bde.,
Lpz. 185)3): Gautier, I.H c1i6va1ei'i6 (Par. 1884);
Roth von Schreckenstein, Ritterwürde und Ritter-
stand (Freib. i. Br. 1880); Henne am Rhyn, Ge-
schichte des Rittertums (Lpz. 1893).
Rittlings, s. ^ cn^vai.
Rittmeister, Offiziercharge der Kavallerie, ent-
sprechend dem Hauptmann (s. d.) der Infanterie. In
einigen Heeren besteht zwischen R. und Lieutenant
noch die Zwischenstufe des Stabsrittmeistcrs. In
Deutschland steht der R. <mit Ausnahme der zu
höhern Stäben oder Behörden abkommandierten)
als Eskadronchef an der Spitze einer Eskadron, beim
Train an der Spitze einer Compagnie.
Ritual (lat., von i-iw"), die für gewisse gottes-
dienstliche Ceremonien vorgeschriebene Regel, auch
das diese Vorschriften enthaltende Buch (Ritual-
buch; s. I^ituiüo Ivonicuium).
Aituälo Roniklnuin (lat.), das von Papst
Paul V. auf Veranlassung des Tridentinischen Kon-
zils 1(>14 veröffentlichte, noch jetzt gültige Ritual -
buch der röm.-kath. Kirche. Es enthält die Vor-
schriften für die Verwaltung der Sakramente und
andere auf priesterliche Handlungen bezügliche An-
weisungen. Außer diesem N. 1l. dürsen auch andere
<Diöcesaw)Ritualln'lcher gebraucht werden, sofern
sie vor dein Tridentiuischen Konzil eingeführt waren.
Neueste Ausgaben des 15. 1l. Regensburg 1888 u.
Ritualismus, f. Pufeyismus. ^1892.
Rituell, dem Ritus gemäß.
Ritus (lat.), der hergebrachte Gcbranch, nament-
lich beim Gottesdienst, z. V. Abendmahlsritus:
die übliche Weise der Abendmahlsfeier.
Ritzaus Bureau, Telegraphenbureau in Kopen-
hagen, 18W von Erik Nieolai Ritzau begründet,
der noch der alleinige Inhaber ist, versorgt fast
sämtliche dän. Zeitungen sowie zahlreiche Privat-
leute, außerdem durch Vermittelung derTelcgraphen-
bureaus in Stockholm und Kristiania auch die schwed.
und norweg. Presse mit den neuesten Meldungen
und übermittelt standinav. Nachrichten an die mit
ihm in Verbindung stehenden Telegraphenbureaus.
Ritzebüttel. 1) Amt (Lanoherr'schast) der Freien
Stadt Hamburg, links am Ausfluß der Elbe in
die Nordsee, hat mit der vor der Flußmündung
liegenden Insel Neuwerk einen Flächenraum von
"3,75 liwn und (1890) 8249 E. Hauptort ist Cur-
haven. - Vgl. Richter, Das hamburgische Amt
R. und die Elbemündung 1795 - 1814 (Curhaven
1891)); Grandauers Gedenkbuch des hamburgischcn