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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Rußland (Geschichte 1881 bis zur Gegenwart)

zugelassen werden. Das neue Universitätsstatut entzog den Professoren wie den Studenten einen großen Teil der Freiheiten, die Alexander II. den Universitäten gewährt hatte. Besondere Inspektoren, denen niedere Polizeiorgane zur Verfügung gestellt wurden, erhielten die Aufgabe der Überwachung von Professoren und Studenten hinsichtlich ihrer polit. Gesinnung und bildeten ein unmoralisches System von Angeberei unter den Studierenden aus. Dagegen empörten sich die Studenten und verlangten Aufhebung des Statuts. Am 13. Dez. 1887 brachen zuerst an der Moskauer Universität, dann in Odessa, Charkow, Kasan, am 22. Dez. auch in Petersburg Unruhen aus. Die fünf Universitäten wurden für längere Zeit geschlossen, zahlreiche Studenten relegiert, viele verhaftet, mehrere von ihnen zur Deportation verurteilt. Damit aber führte man dem Nihilismus neue Anhänger zu. Kurz vor diesem Erlaß (13. März) war ein Attentat auf den Kaiser in der Straße Große Morskaja von der Polizei vereitelt worden. Es folgten zahlreiche Hinrichtungen. Bald darauf gelegentlich der Reise des Kaisers nach Nowotscherkaßk (15. bis 22. Mai), wo der Großfürst-Thronfolger zum obersten Hetman der Kosaken ernannt wurde, bereitete ein Kosakenoffizier ein Bombenattentat vor, wurde aber verhaftet und mit sieben andern Nihilisten hingerichtet.

Wie wenig die im Manifest vom 10. Mai ausgesprochenen klerikal-reaktionären Grundsätze die verheißene "Gesundung" der russ. Zustände herbeigeführt hatten, mußte der Kaiser an sich selbst erfahren. Die Entgleisung des kaiserl. Zuges bei der Station Borki (s. d.) 29. Okt. 1888, wobei das von der Reise in den Kaukasus zurückkehrende Kaiserpaar nur wie durch ein Wunder gerettet wurde, warf ein grelles Licht auf die Zustände in der russ. Bahnverwaltung. Eine Untersuchungskommission wurde eingesetzt und der stark kompromittierte Minister der Kommunikationen, Admiral Poßjet, erhielt seine Entlassung. Durch kaiserl. Erlaß vom 25. Mai 1889 wurde die gerichtliche Untersuchung gegen die an der Katastrophe schuldigen Beamten eingestellt und nur disciplinarische Bestrafung angeordnet. An Nihilistenprozessen fehlte es auch in den folgenden Jahren nicht; so wurden 1890 Sofie Günsberg und Olga Iwanowskij, die Tochter eines höhern Beamten, zum Tode verurteilt. Andere Prozesse wurden so geheim geführt, daß keine sichern Nachrichten über sie in das Publikum drangen.

Neben der altmoskowitischen Richtung trat auch der mit der Entlassung des Grafen Ignatjew aus der Regierung verdrängte Panslawismus wieder hervor. Seinen Mittelpunkt hatte derselbe in der "Slawischen Wohlthätigkeitsgesellschaft", die an allen Zettelungen auf der Balkanhalbinsel und an allen Agitationen unter den österr. Slawen beteiligt war und 1888 den General Grafen Ignatjew zu ihrem Präsidenten wählte. Eine Gelegenheit zu panslawistischen Demonstrationen bot die Jubiläumsfeier in Kiew zur Erinnerung an die vor 900 Jahren erfolgte Einführung des Christentums in R. (27. Juli 1888). Während die Regierung es mit Absicht vermied, der Feier eine polit. Bedeutung zu geben, suchte Ignatjew dieselbe zu einem panslawistischen Verbrüderungsfest zu gestalten.

Was der innern Politik Alexanders III. vor allem ihr Gepräge gab, war ihr Verhältnis zu der fremdsprachigen und andersgläubigen Bevölkerung im europäischen R. Die Regierung erstrebte rücksichtslos die Unterdrückung und Assimilierung dieser Elemente und zeigte sich besonders feindselig gegenüber den Polen und den Deutschen, hauptsächlich in den Ostseeprovinzen. Trotz aller gewaltsamen Maßregeln breitete sich das poln. Element stetig auch außerhalb des Königreichs Polen in den westl. Provinzen weiter aus. Dem sollte durch einen im Jan. 1885 veröffentlichten Erlaß Halt geboten werden, wonach kein Pole in den westl. zehn Gouvernements Grund und Boden erwerben darf. Durch solche Maßregeln wie auch durch die unausgesetzten Beeinträchtigungen der kath. Kirche und die sich stets erneuernden Versuche, die Unierten zwangsweise zur griech. Kirche überzuführen, machte die Regierung die andererseits von ihr ersehnte Annäherung der Polen an R. unmöglich.

In der Behandlung der Ostseeprovinzen trat der Wechsel in der Richtung der russ. Politik seit dem Tode Alexanders II. am deutlichsten zu Tage. Während diese Provinzen in dem Wohlwollen des verstorbenen Kaisers einen freilich immer schwächer werdenden Schutzwall gegen den Ansturm auf ihr deutsches und prot. Wesen besessen hatten, beschloß Alexander III. aus nationalem und religiösem Eifer die Beseitigung ihrer Eigenart. Die Russifizierung der Provinzen wurde daher unausgesetzt und planmäßig unter Mißachtung der verbrieften Rechte und unter Beihilfe einer in ihren Mitteln wenig wählerischen griechisch-orthodoxen Propaganda betrieben. Sogar die histor. Namen Dorpat und Dünaburg mußten (1893) verschwinden und dem angeblich ursprünglich russ. Jurjew und Dwinsk Platz machen. (S. Ostseeprovinzen.)

In letzter Zeit zeigte sich die Regierung entschlossen, auch die Selbständigkeit Finlands zu vernichten. Die beabsichtigte Münz- und Zolleinigung, mit dem übrigen Reiche, die Aufhebung der selbständigen finn. Miliz u. a. haben im Lande eine hochgradige Erregung hervorgerufen und begegnen einem entschlossenen, einmütigen, wenn auch nur passiven Widerstande der Finländer. (S. Finland.) Trotzdem wäre die Russifizierung Finlands stetig, wenn auch langsam fortgeschritten, wenn nicht durch den Tod Alexanders III. eine Wendung eingetreten wäre. Er starb nach verhältnismäßig kurzer Krankheit 1. Nov. 1894 in Livadia, von seinen Russen aufrichtig betrauert.

Sein Nachfolger Nikolaus II. (s. d.) vermählte sich 26. Nov. mit der Prinzessin Alix von Hessen-Darmstadt, nachdem diese die griechisch-orthodoxe Konfession und den Namen Alexandra Feodorowna. angenommen hatte. Von dem neuen Zaren erwartet man in R. ein milderes Auftreten gegen die fremden Nationalitäten und Konfessionen. Die Polen begrüßten ihn durch eine besondere Deputation, und 13. Dez. wurde der unbeliebte Generalgouverneur von Warschau, Gurko, durch den Botschafter am Berliner Hofe, Grafen Paul Schuwalow, ersetzt. Ebenso wurde der verhaßte Generalgouverneur von Wilna, Orshewskij, verabschiedet. Den Finländern bestätigte der Zar die Privilegien; die freundschaftliche Verbindung mit Frankreich wird aufrecht erhalten. Im Innern hoffte man auf größere Neigung zu liberalen Regierungsformen, ja in einigen Kreisen wurde sogar der Wunsch ausgesprochen, daß die Gouvernements-Landschaftsversammlungen einen gewissen Anteil an der inneren Verwaltung des Reichs nehmen sollten: diese Hoffnungen bezeichnete der neue Zar 30. Jan. 1895 in einer Ansprache an die