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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Sachsen, Königreich (Finanzwesen. Wappen. Orden. Heerwesen)

Dem Kriegsministerium unterstehen der Generalstab, die Kommandanturen zu Dresden und der Festung Königstein, das Kadettenkorps, die Unteroffizierschule und Unteroffiziervorschule zu Marienberg, die Soldatenknaben-Erziehungsanstalt zu Kleinstruppen, die Militärreitanstalt, die vereinigten Artilleriewerkstätten und -Depots, die Sanitätsdirektion, das Oberkriegsgericht, das Festungsgefängnis zu Dresden, die Arbeiterabteilung, das Remontedepot zu Kalkreuth, die Militärersatzbehörden sowie die Prüfungskommissionen für Einjährig-Freiwillige. Zum Departement des Kultus und öffentlichen Unterrichts gehören: das Evangelisch-Lutherische Landeskonsistorium, die Kreishauptmannschaft zu Bautzen als Konsistorialbehörde der Oberlausitz, die Inspektion der evang. Hofkirche und das evang. Hofministerium, die Superintendenturen, die Konsistorien der evang.-reform. Gemeinden zu Dresden und Leipzig, das Apostolische Vikariat, das Vikariatsgericht, das kath.-geistliche Konsistorium, das Domstift zu Bautzen als Konsistorialbehörde, der Landeskirchenvorstand der deutsch-kath. Gemeinden, die Bezirksschulinspektionen, die Prüfungskommissionen für die Schulamtskandidaten sowie für die Wahlfähigkeits-, Amts- und Fachlehrerprüfungen, die Universität zu Leipzig, die Technische Hochschule, die höhern Schulen, die Seminare, die Taubstummenanstalten, die Turnlehrerbildungsanstalt zu Dresden, die Königlich Sächsische Gesellschaft der Wissenschaften zu Leipzig, die Stifter (Domkapitel zu Meißen, Kollegiatstift zu Wurzen, Domkapitel zu St. Petri zu Bautzen) und die Klöster St. Marienstern und St. Marienthal. Zum Departement der auswärtigen Angelegenheiten gehören die königlich sächs. Gesandtschaften, Generalkonsuln, Konsuln und Vicekonsuln, die auswärtigen Gesandtschaften, Generalkonsuln und Konsuln. Zum Zwecke der innern Verwaltung ist das Königreich in 4 Kreishauptmannschaften eingeteilt (s. Tabelle S. 134 und die Einzelartikel).

Finanzwesen. Die Staatsschulden betrugen (Anfang 1894) 669521350 M. und bestehen größtenteils aus Anleihen; das Vermögen setzt sich zusammen (Ende 1891) aus 938654410 M. immobilem Vermögen und 122046294 M. Mobiliar und Inventar. Ersteres und die dahin zu rechnenden Äquivalente zerfallen in 10277910 M. Grundeigentum zur freien Benutzung der Krone, 53834678 M. Grundeigentum zur öffentlichen Benutzung sowie zu gemeinnützigen und allgemeinen Zwecken (einschließlich der Landes-Pfleg-, Straf- und Besserungsanstalten), 844903601 M. Grundeigentum zum Betrieb der Staatswirtschaft behufs der Produktion materieller Güter oder Dienste und 29638221 M. Grundeigentum zu Zwecken des Civildienstes. Von dem immobilen Vermögen kommen auf die Staatsbahnen 569812621, auf Forsten 218660500, auf Domänen und Intraden 10779602 und auf Hoftheater und Sammlungen 10722180 M. Von dem Vermögen an Mobiliar und Inventar entfällt der größte Teil auf die Staatsbahnen (112270051 M.). Der Staatshaushaltsetat auf die Finanzperiode 1894-95 weist eine ordentliche Einnahme und Ausgabe von 99401689 M. auf; zu den Einnahmen tragen bei die Staatsbahnen 30636535, die Forsten 7435028, die Landeslotterie 4234081 und die fiskalischen Hüttenwerke bei Freiberg 1160000 M., während die fiskalischen Erzbergwerke bei Freiberg einen Fehlbetrag von 2374500 M. aufweisen; die direkten Steuern betragen 27063265, die Zölle und Verbrauchssteuern 28479449 M. Die außerordentlichen Ausgaben umfassen 43381400 M. und finden Deckung in dem rechnungsmäßigen Etatsüberschuß beim ordentlichen Staatshaushalt der Finanzperiode 1890-91 (13918697 M.) und in den sonstigen verfügbaren Beständen des mobilen Staatsvermögens (29462703 M.).

Wappen. Das sächs. Wappen ist ein deutscher Schild, welcher fünf schwarze Balken in goldenem Felde mit schräg darübergelegtem grünem Rautenkranz enthält, vom Hausorden der Rautenkrone (Band mit der Devise "Providentiae memor") umhangen, von der Königskrone bedeckt und von zwei Löwen gehalten. Vor 1858 war der Schild von einem Fürstenmantel umgeben, anstatt von zwei Löwen gehalten. Das große Staatswappen ist nach der Verordnung vom 7. Juni 1889: ein zweimal gespaltener und dreimal geteilter Schild und gespaltener Schildfuß. Herzschild (5 u. 8) die sächs. Raute, Feld 1 Markgrafschaft Meißen, 2 Thüringen, 3 Pfalzgrafschaft Thüringen (Adler), 4 Pfalzgrafschaft Sachsen, 6 Herrschaft Pleißen, 7 Vogtland, 9 Orlamünde, 10 Landsberg, 11 Oberlausitz, 12 Eisenberg. Im Schildfuß: Altenburg und Henneberg. Helmzier: 1 Vogtland, 2 Thüringen, 3 Sachsen, 4 Meißen, 5 Oberlausitz. (S. Tafel: Wappen der wichtigsten Kulturstaaten, Fig. 8, beim Artikel Wappen.) Landesfarben sind Weiß und Grün.

Orden sind: der königl. Hausorden der Rautenkrone (s. d. und Tafel: Die wichtigsten Orden II, Fig. 5); der Militär-St. Heinrichsorden (s. Heinrichsorden); der Verdienstorden (s. d.); der Albrechtsorden (s. d. und Taf. I, Fig. 23) und der Sidonienorden (s. d.). Dazu kommt noch das vom König Johann 6. März 1871 gestiftete Erinnerungskreuz für 1870-71, welches an Männer und Frauen, die sich durch freiwillige Krankenpflege während des Deutsch-Französischen Krieges von 1870 und 1871 ausgezeichnet hatten, verliehen worden ist, sowie das Allgemeine Ehrenzeichen (s. Ehrenzeichen). Endlich hat S. noch die goldene und silberne Lebensrettungsmedaille und die 17. Sept. 1892 gestiftete Carolamedaille für Verdienste auf dem Gebiete hilfreicher Nächstenliebe.

Heerwesen. Das Wehrsystem S.s beruht auf dem Norddeutschen Bundesgesetz betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienst vom 9. Nov. 1867. Die königlich sächs. Armee ist seit 1867 gänzlich nach preuß. Muster umgestaltet und bildet das 12. (königlich sächs.) Armeekorps des deutschen Heers mit dem Sitz des Generalkommandos in Dresden. Das Armeekorps umfaßt 3 Divisionen (Nr. 23, Dresden; Nr. 24, Leipzig; Nr. 32, Dresden) mit je 2 Infanteriebrigaden (Nr. 45-48, 63, 64), 1 Kavalleriebrigade (Nr. 23, 24, 32) und 1 Jägerbataillon, ferner 1 Artilleriebrigade, der das Trainbataillon unterstellt ist. Die Gesamtstärke beträgt 11 Infanterieregimenter (Nr. 100-107, 133, 134, 139), 1 Schützenregiment (Nr. 108), 3 Jägerbataillone (Nr. 12, 13, 15), 6 Kavallerieregimenter, 3 Feldartillerieregimenter (Nr. 12, 28, 32), 1 Fußartillerieregiment (Nr. 12), 1 Pionier- und 1 Trainbataillon. (S. Deutsches Heerwesen, Bd. 5, S. 67.) Die Eisenbahntruppen sind als 7. und 8. königlich sächs. Compagnie dem preuß. Eisenbahnregiment Nr. 2 zugeteilt. Als technisches Institut hat S. die vereinigten Artilleriewerkstätten in Dresden, an Mili-^[folgende Seite]