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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Schriftgießermetall - Schriftstellervereine

vorragende Konstrukteure in diesem Fache werden H. Barth, S. Popp und Pavyer genannt.

Der Wert einer S. besteht hauptsächlich in ihren Stempeln und Matrizen. Es giebt alte und große Firmen, welche bis 100000 Stempel und fast das Doppelte an Matrizen besitzen. Da die Herstellungskosten eines Stempels 4-50 M. und die der Matern nicht unter 2 M. betragen, so kann man sich unter Hinzurechnung der erforderlichen Maschinen und des notwendigen Schriftlagers eine ungefähre Vorstellung von dem Werte machen, den große und leistungsfähige S. haben. Verbreitet sind die S. in allen Kulturländern. Deutschland besaß 1894 deren 70 in 24 Städten, die jedoch zum größern Teil Nebenbetriebe anderer graphischer Anstalten waren. Centren des Schriftgusses sind Berlin, Frankfurt a. M., Leipzig, Offenbach a. M., Stuttgart. Die deutschen S. besaßen im genannten Jahre 280 Komplett-, 640 einfache Gießmaschinen, 90 Gießöfen und 300 Bestoßzeuge. Die tägliche Produktion aller dieser Maschinen kann im Durchschnitt auf 9-10 Mill. Lettern veranschlagt werden. Hiervon geht ein großer Teil in das Ausland, 1894 für 1,7 Mill. M. Der Import von Lettern ist gering (er bezifferte sich 1894 auf 173000 M.); neuerdings ist ein solcher aus Nordamerika in geringem Umfange zu verzeichnen.

Die Geschichte der S. ist zugleich die der Buchdruckerkunst (s. d.), so daß eine besondere Litteratur des Schriftgusses nicht existiert. Am besten findet sie sich bei L. de Vinne, The Invention of Printing (2. Aufl., Neuyork 1878). Eine rein technische Abhandlung lieferte J. H.^[in allen seinen Büchern nur Initialen] Bachmann, Die S. (Lpz. 1868). Geschichte und Technik zugleich bietet H. Smalian, Praktisches Handbuch für Buchdrucker im Verkehr mit S. (2. Aufl., Lpz. 1878).

Schriftgießermetall, Letternmetall (s. d.).

Schriftgranit, s. Granit (Bd. 8, S. 256 b).

Schriftgut, soviel wie Letternmetall (s. d.).

Schriftkasten, s. Buchdruckerkunst (Bd. 3, S. 661 a) und Buchbinderei (Bd. 3, S. 652 a).

Schriftkegel, s. Kegel.

Schriftlichkeit des Verfahrens, der prozessuale Grundsatz, daß der gesamte Prozeßstoff (Parteierklärungen, Ergebnisse der Beweisaufnahme) wie die gesamte Urteilsgrundlage schriftlich fixiert sein muß und der Richter nur dasjenige seiner Entscheidung zu Grunde legen darf, was schriftlich in den Akten niedergelegt ist. Beschafft die S. eine vollständige und sichere Beurkundung des Prozeßinhalts, so lähmt sie andererseits den Gang des Verfahrens und beeinträchtigt die Beweiswürdigung. Der frühere gemeine Prozeß hatte sich allmählich zu einem durchaus schriftlichen Verfahren entwickelt. Die geltenden deutschen Prozeßordnungen legen das Princip der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit zu Grunde und lassen daneben die S. nur in beschränktem Maße zu, so namentlich als wesentliche Form für gewisse, auf Einleitung des Prozesses oder einer Instanz abzielende Prozeßakte (z. B. Klage, Rechtsmitteleinlegung), ferner zur Vorbereitung der Verhandlung (vorbereitende Schriftsätze) und für gewisse Anträge, sodann zur Feststellung des wesentlichen Ergebnisses der Verhandlung, Beweisaufnahme und Entscheidungen (Protokoll), endlich zur Abfassung des Urteils. (S. Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Rechtspflege, Protokoll, Urteil.)

Schriftlichkeit der Willenserklärung, s. Form (Bd. 6, S. 975).

Schriftmalerei, s. Schreibkunst.

Schriftmasse, Schriftmetall, s. Letternmetall.

Schriftproben, s. Sehschärfe.

Schriftsässigkeit, früher das Recht, das Einberufungsschreiben zu den Landtagen (die Missive) von dem Landmarschallamte unmittelbar zugesendet zu erhalten. Schriftsassen waren die Prälaten, die Mitglieder der Ritterschaft und diejenigen Städte, welche zum Erscheinen bei den Land- und Hoftagen des Territorialherrn von alters her berechtigt waren. Weiterhin erlangten zwar auch noch andere große Grundbesitzer die Landtagsfähigkeit, empfingen aber die Missive nur durch Vermittelung der Vogtgerichte, denen sie in ihren Rechtsangelegenheiten untergeben blieben, und hießen deshalb Amtsassen. Später bezeichnete die S. nur das Privilegium, gleich in der ersten Instanz vor den höchsten Gerichten des Landes Recht zu nehmen, und man unterschied einen dinglichen und persönlichen Schriftsassiat. Jener kam den Besitzern schriftsässiger Güter, dieser den in solcher Weise ausgezeichneten Stiftern und Städten sowie gesellschaftlich höher stehenden Personen zu. Mit der neuern Justizorganisation ist das oft beschwerliche Vorzugsrecht fast überall beseitigt.

Schriftsätze, vorbereitende, die Schriftstücke, welche zwischen den Parteien im Anwaltsprozeß zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung gewechselt werden sollen; im Parteiprozeß können sie gewechselt werden. Dem Gericht ist eine Abschrift zur Kenntnis und geeigneten Benutzung mitzuteilen. Unterbleibt die Mitteilung der vorbereitenden S. oder geht dieselbe zu spät ein, so daß für die andere Partei Vertagung der mündlichen Verhandlung erforderlich wird, so hat die säumige Partei die Kosten zu tragen und kann in Strafe genommen werden. Sachliche Nachteile erwachsen ihr nicht; sie kann auch von den in vorbereitenden S. aufgestellten Behauptungen in der mündlichen Verhandlung abweichen. Anders bei den sog. bestimmenden S. wie der Klage. (S. Schriftlichkeit.)

Schriftsetzer, Setzer, s. Buchdruckerkunst (Bd. 3, S. 661 a).

Schriftsprache, s. Dialekt.

Schriftstellergenossenschaft, Deutsche, s. Deutsche Schriftstellergenossenschaft.

Schriftstellerlexika, s. Biographie (Bd. 3, S. 17 a).

Schriftstellerverband, Deutscher, s. Deutscher Schriftstellerverband.

Schriftstellervereine, Vereine von Schriftstellern, Schriftstellerinnen und Journalisten zur Wahrnehmung der Standes- und der Erwerbsinteressen, zur Sorge für Alter, Invalidität u. s. w. Eine über das ganze Reich verbreitete Vereinigung dieser Art in Deutschland ist der Deutsche Schriftstellerverband (s. d.), der 26. Sept. 1887 in Dresden gegründet wurde, aus elf Bezirksvereinen besteht und seinen Sitz in Berlin hat. Die Deutsche Schriftstellergenossenschaft (s. d.), die 16. Okt. 1891 begründet wurde und sich auf Grund des Reichsgesetzes vom 1. Mai 1889 als eine Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht konstituierte, hat ihre Centralstelle ebenfalls in Berlin; den Berufsinteressen der Schriftsteller und Journalisten (nicht nur ihrer Mitglieder) dient ihr Organ "Das Recht der Feder". Aus der Initiative der Deutschen Schriftstellergenossenschaft ging der "Allgemeine Deutsche Journalisten- und Schriftstellertag" (s. Journalisten- und Schriftstellertag, Allgemeiner Deutscher) hervor.

Besondere örtliche Vereinigungen von Schriftstellern und Journalisten, die sich wesentlich die