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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Schuhwichse - Schulbrüder
fertigen Schuhe erhalten dann auf einer Sohlen- ^
stempelmaschine den Firmenstempel oder eine
Schutzmarke und werden zuletzt noch auf einer be-
sonders konstruierten Heftmaschine paarweise zu-
sammengeheftet, worauf sie zum Verkauf fertig sind.
Die bisher beschriebenen Prozesse gelten für ge-
wöhnliches Schuhwerk und sind die am meisten an-
gewendeten. Die Befestigung der Sohlen geschieht
auch mit Holznägeln auf der 1857 eingeführten
Schuhpflockmaschine, von der Taf. II, Fig. 5
eine neuere Konstruktion zeigt. Vei der Befestigung
der Sohle mit Metallnieten oder -Schrauben (ge-
nietete und geschraubte Arbeit) resultiert eine
steise Eoble und ein schwerer Schuh. Für besonders
elegantes Schuhwert ist das sog. Gelbdoppeln
üblich geworden, für welches die Gelbdoppel-
maschine (Taf. II, Fig. 6) in Gebrauch ist. Die
Rahmeneinstechmaschine (Taf. II, Fig. 7) dient
zur Befestigung der Sohlen bei leichtem Schuhwerk.
Die auf den Tafeln abgebildeten Maschinen sind
Konstruktionen der deutschen Firmen: Mansfeld in
Leipzig, Kiehle in Leipzig und Keats Maschinen-
gesellschaft in Frankfurt a. M.
Die mechanische S. ist am vollendetsten in England
und Nordamerika durchgeführt, doch liefern nock
beute Paris und Wien das eleganteste Schuhwerk.
In Deutschland geht die Marktschubmackerei einer
Anzahl kleiner Ackerbaustädte im Königreich Sacksen,
in Schlesien, Brandenburg u. s. w. allmählich dem
Verfall entgegen. Aus- und Einfuhr der Schuhwaren
sind zur Zeit in Deutschland kaum nennenswert.
Schuhwichse, s. Wichse.
Schuhzweckenleber, soviel wie Lebercirrhose,
s. Leberentzündung.
Schuitendiep (spr. scheu-), Fluß, s. Hunse.
Schüja. 1) Kreis im nördl. Teil des russ. Gou-
vernements Wladimir, im Gebiet der Kljasma, hat
2919,2 ykm, 189 279 E., unzureichenden Ackerbau,
aber bedeutende Industrie: 134 Fabriken mit 30,99
Mill. Rubel Produktion, wovon auf die Stadt
Iwano-Wossnessensk allein 53 kommen, darunter
32 Zitzfabriken mit 11,02 Mill. Nubel Produktion. Be-
deutende Fabriken sind auch in den Dörfern Tejkowo,
Kochma u. a. - 2) Kreisstadt im Kreis S., an der
Tesa und an der Eisenbabn Schuja-Iwanowo
(186 km), hat (1893) 20618 E., 8 Kirchen, darunter
eine Kathedrale, ein Knaben-, ein Mädckengvmna-
sium, Stadtbank; 37 Fabriken mit 5,3 Mill. Nudel
Produktion, darunter 8 Zitz- (1,9 Mill.), 2 Kattun-
fabriken (2,5 Mill.), serner eine Baumwollspinnerei,
Gerbereien und Kürschnereien.
Schujfkij, Wassilis Iwanowitsch, Fürst, der
ursprüngliche Name des moskauischen Zaren Was-
silis IV. Iwanowitsch (s. Wassilis).
3oIin"kinF, eins der fünf I^ni^ oder kanonischen
Bücher der Chinesen, s. Chinesische Sprache, Schrift
und Litteratur <Bd. 4, S. 225 d).
Schukowfkij, Wassilis Andrejewitsch, russ. Dich-
ter, s. Shukowskij.
Schularzt, ein sür die Beaufsichtigung der Schul-
kinder vom ärztlichen Standpunkte und für die Durch-
führung einer wirksamen Schulhvgieine bestimmter
ärztlicher Sachverständiger, der Sitz und Stimme
in den Sckuldeputationen oder Lehrerkollegien baden
soll. Er hat Rat zu erteilen bei Einrichtung neuer
Schulen, die bestehenden Einrichtungen, soweit sie
hygieinische Bedeutung haben, von Zeit zu Zeit zu
prüfen, den Gesundheitszustand der Schulkinder in
bestimmten Zwischenräumen zu untersuchen und Vor-
schläge für sanitäre Besserungen in den Schulen zu
machen. Die Anstellung von S. wird schon seit län-
gerer Zeit von seitcn von Schulmännern und Ärzten
als dringend notwendig bezeichnet, doch sind bisher
nur wenige S. angestellt, z. B. in Breslau, Leipzig,
Dresden, Frankfurt a. M.
Schulaufsicht. Im Mittelalter war die S. wie
die Schulen selbst ausschließlich Sache der Kirche.
Erst die Neuzeit hat das Schulwesen staatlich geord-
net, ohne jedoch, wenigstens in Deutschland, die
Mitwirkung kirchlicher Faktoren hierbei völlig ab-
zulebnen. Nach dem Preuß. Allg. Landr. II, 12,
§. 1 sind die Schulen "Veranstaltungen des Staates";
daraus ergiebt sich von selbst das Princip staatlicher
E. Gegenüber den im 19. Jahrh, und insbeson-
dere nach dem I. 1848 aufgetretenen Verdunke-
lungen und Anfechtungen diefes Princips, welchen
auch die staatliche Schulverwaltung vielfach nach-
gegeben hatte, erfolgte in Preußen durch Gesetz
vom 11. März 1872 eine neuerliche gesetzliche Fest-
stellung desselben, insbesondere auch der Bestel-
lung der Schulaufsichtsbehörden durch den Staat.
Centralinstanz der S. sind demnach die staatlichen
Unterrichtsministerien (teils Kultus-, teils Ministe-
rium des Innern) oder die diesen untergeordneten
Oberschulbehörden (Baden und Elsaß-Lothringen:
Oberschulrat). Provinzialbehörden sind in Preußen
der Obcrpräsident und in dessen Stellvertretung
der Regierungspräsident als Vorsitzende des Pro-
vinzialschulkollegiums, hauptsächlich aber diezweiten
Abteilungen der Vezirksregierungen, welchen schul-
technische Beamte hierfür beigegeben sind; ähnlich
in Vavern, wo den Negierungen Kreisschulinspekto-
ren und Kreisscholarchate beigegeben sind. In Preu-
ßen sind Kreisinstanz die Landräte und die Kreis-
schulinspcktoren, teils standig angestellte Beamte
<240), teils im Nebenamt fungierend (946), in
der Negel Superintendenten; in den Städten viel-
fach besondere Stadtschulräte. Ortsschulaufsichtsbe-
hörden sind in Preußen in den Städten die bei den
Magistraten zu bildenden Schuldeputationen, auf
dem Lande die Schulvorstände und der Ortsschul-
inspektor: letzterer, in der Negel der Ortsgeistliche,
bat die dienstliche Beaufsichtigung der Lehrer in al-
leiniger Kompetenz. Analoge Vorschriften besteben
allentbalben auch in den übrigen deutschen Staaten.
- Vgl. Dicksen, Artikel "Volksschulwesen" (in Sten-
gels "Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts",
2 Bde., Freib. i. Br. 1889-90).
Schulbank, s. Echulbygieine.
Schulbehörden, s. Sckulaufsicht.
Schulbibliotheken, Schülerbibliotheken,
Bibliotheken, die an allen höhern Unterrichts-
anstalten und neuerdings auch an Volksschulen zu
dem Zwecke bestcben, der Schuljugend einen zur
Hebung ibrer sittlichen und geistigen Bildung ge-
eigneten Lesestoff bereit zu stellen. - Vgl. Forste-
mann, Über Einrichtung und Verwaltung von E.
lNordb. 1865); Kraft, über S. in Österreich, Deutsch-
land und der Schweiz (2. Aufl., Wien 1882); El-
lendt, Katalog für die Echülerbibliotheken höherer
Lebrcmstalten (3. Ausg., Halle 1886).
Schulbrüder, die Mitglieder der kath. Genossen-
schaften, die sich dem Unterricht von Knaben wid-
men. Die bedeutendste darunter ist die von dem
Kanonikus Jean Baptiste de la Salle 1680 zu Neims
gestiftete, 1724 von Benedikt XIII. bestätigte Kon-
gregation der Brüder der christlichen Schulen
(frz. l>ere3 äe5 ecoles ckretisiirieL), in Frankreich