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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Spanien (Heer und Flotte. Finanzen)

vinzen, Navarras, der Balearen und der Canarischen Inseln den Namen ihrer Hauptstädte führen und in Bezirke (Partidos judiciales) geteilt sind.

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Provinzen Einwohner Einw. auf 1 qkm

Alava 92 915 30

Albacete 229 105 15

Alicante 433 050 76

Almeria 339 452 39

Avila 193 093 24

Badajoz 481 508 22

Balearen 312 593 62

Barcelona 902 970 117

Biscaya 235 659 109

Burgos 338 551 24

Caceres 339 793 17

Cadiz 429 872 58

Canarische Inseln 291 625 40

Castellon 292 437 45

Ciudad-Real 292 291 15

Cordoba 420 728 31

Coruña 613 881 78

Cuenca 242 462 14

Gerona 306 583 52

Granada 484 638 38

Guadalajara 201 518 17

Guipuzcoa 181 845 96

Huelva 254 831 25

Huesca 255 137 17

Jaen 437 842 32

Leon 380 637 25

Lerida 235 417 23

Logroño 181 465 36

Lugo 432 165 44

Madrid 682 644 85

Malaga 519 377 71

Murcia 491 436 43

Navarra 304 122 29

Orense 405 127 58

Oviedo 595 420 55

Palencia 188 845 22

Pontevedra 443 385 101

Salamanca 314 472 25

Santander 244 274 45

Saragossa 415 195 24

Segovia 154 443 23

Sevilla 544 815 39

Soria 151 530 15

Tarragona 348 579 54

Teruel 241 865 16

Toledo 359 562 24

Valencia 733 978 68

Valladolid 267 148 35

Zamora 270 072 25

Presidios 5 280 145

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An der Spitze der Civilverwaltung (auch der Polizei) steht in jeder Provinz ein Civilgouverneur (Gobernado civil, früher Jefe politico genannt), welcher vom König erwählt wird. Diesem zur Seite stehen der aus einem Vicepräsidenten und drei Mitgliedern zusammengesetzte Provinzialrat (Consejo provincial) und die Provinzialvertretung (Diputation provincial), deren Mitglieder von den Ayuntamientos erwählt werden. Beide Behörden bilden zusammen ein beratendes Kollegium, welches sämtliche Provinzialangelegenheiten, die Steuererhebung und das Militärersatzwesen überwacht.

An Orden bestehen: der Orden vom Goldenen Vließ (s. Vließ und Tafel: Die wichtigsten Orden I, Fig. 35), der Ferdinandsorden (s. d., 2 und Taf. II, Fig. 19), der Orden des heil. Jakob vom Schwert (s. Jakob vom Schwert), der Orden von Alcantara (s. d.), der Calatravaorden (s. d.), der Montesaorden (s. d.), der Orden des heil. Hermenegild (s. d.), der Isabellenorden (s. d., 2), der Karlsorden (s. d., 3 und Taf. I, Fig. 3), der Militärverdienstorden (s. d., 10), der Orden des Verdienstes zur See (1866 gestiftet), der Maria-Victoria-Orden (s. d.), der Wohlthätigkeitsorden (s. d.), der Maria-Luisen-Orden (s. d.) und der Militärorden Maria Christinens (gestiftet 1890).

Das Wappen hat im Mittelschilde im ersten und vierten roten Felde ein goldenes Kastell (Castilien), im zweiten und dritten silbernen Felde einen roten gekrönten Löwen (Leon), im Schildesfuß einen grünen Granatapfel in Silber (Granada). Der Hauptschild hat im ersten goldenen Felde vier rote Pfähle (Aragonien), im zweiten vier rote Pfähle im goldenen und zwei schwarze Adler im silbernen (Insel Sicilien), im dritten roten einen silbernen Querbalken (Österreich), im vierten blauen mit Rot und Silber eingefaßte goldene Linien (Neuburgund), im fünften goldenen sechs blaue Lilien (Parma), im sechsten goldenen sechs Kugeln (Toscana), im siebenten goldenen, rot eingefaßten, drei blaue Schrägbalken (Altburgund), im achten schwarzen einen goldenen gekrönten Löwen (Brabant), im neunten goldenen einen schwarzen gekrönten Löwen (Flandern), im zehnten silbernen einen roten Adler (Tirol). Den Schild umgiebt die Ordensdekoration des Goldenen Vließes. (S.Tafel: Wappen der wichtigsten Kulturstaaten, Fig. 10, beim Artikel Wappen.) Die Kriegsflagge ist dreimal gestreift: Rot, Gelb, Rot; der Mittelstreifen zeigt einen ovalen gekrönten Wappenschild. Die Handelsflagge ist fünfmal gestreift (s. Tafel: Flaggen der Seestaaten, beim Artikel Flaggen). Landesfarben sind Rot und Gelb.

Über Heer und Flotte s. Spanisches Heerwesen.

Die Finanzen befanden sich trotz der natürlichen Schätze des Landes und des 300jährigen Besitzes der Gold- und Silberländer Peru und Mexiko schon im 18. Jahrh. in zerrüttetem Zustande, und S. gehört noch heute zu den verschuldetsten Staaten Europas. Ordnungsmäßige Abrechnungen werden nicht veröffentlicht; für 1886/87 wurden die Einnahmen auf 887, die Ausgaben auf 910 Mill. Pesetas angegeben, für 1891/92 auf 979 und 832, für 1891/95 auf 755 und 780, für 1895/96 auf 766 und 788 Mill. Pesetas. Voranschlag für 1896/97:

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Einnahmen Pesetas Ausgaben Pesetas

Direkte Steuern auf Grundbesitz, Handel, Bergwerke, Gehälter u.s.w 295 940 810 Civilliste 9 500 000

Indirekte Steuern, wie Zölle, Accise u.s.w. 302 135 000 Cortes 1 638 085

Tabakmonopol, Staatslotterie, Münze und kleinere Einnahmen 136 105 000 Staatsschuld 314 991 533

Vom Staatseigentum 22 385 451 Gerichtskosten 1 463 859

Vom Staatsschatz 17 200 000 Pensionen 56 214 730

Ministerrat 964 300

Minist. d. Äußern 4 714 512

Justiz 53 858 240

Krieg 140 225 381

Marine 23 433 941

Inneres 27 249 863

Ackerbau 77 960 225

Finanzen 16 187 418

Steuerverwaltung 28 708 566

Fernando Po 655 000

Zusammen 773 766 261 Zusammen 757 765 658

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Die Staatsschuld stammt hauptsächlich aus der Regierungszeit Karls VI. sowie aus dem Befreiungs- und dem Bürgerkriege. Als Joseph Bonaparte 1808 den Thron bestieg, war eine Schuld von 7200 Mill. Realen = 1800 Mill. Pesetas vorhanden. Bei der Restauration Ferdinands VII. war dieselbe auf 11 735 Mill. gestiegen; Ferdinand VII. vermehrte die Schuld um 2181 Mill. Der neue Erbfolgekrieg für Isabella kostete gegen 4 Milliarden. Beim Sturze der Königin Isabella (1868) betrug die Schuld 5750 Mill. Pesetas. Durch die folgenden Bürgerkriege und die schlechte Finanzwirtschaft stieg sie andauernd. 1881/82 wurde der Hauptteil auf 4 Proz. konvertiert. Sie betrug Jan. 1896: 5942 Mill. Nominalkapital und erforderte 315 Mill. Zinsen. 1971 Mill. sind äußere, 2351 Mill. innere und 1620 Mill. amortisierbare Schuld. Dazu kommen noch 3 Mill. konsolidierte 5prozentige Schuld, 725 Mill. zu Gunsten von Korporationen und Klerus, eine schwebende Schuld von 450 Mill. Pesetas und 10 Mill. Pfd. St. Verpflichtungen für Cuba. Eine neue äußere Anleihe von 1 Milliarde Pesetas wurde zwar 1896 genehmigt, aber von der Regierung der ungünstigen Geldmarktsverhältnisse wegen vorläufig aufgegeben und dafür eine 5prozentige innere Anleihe im Betrage von 400 Mill. Pesetas in Schatzscheinen emittiert, die stark überzeichnet wurde. Die Bank von Spanien ist das einzige Noteninstitut, 1820 gegründet, Kapital jetzt 150 Mill. Pesetas, Aktien von 100 und 500 Pesetas. Die Noten haben Zwangskurs und lauten auf 25, 50, 100, 500 und 1000 Pesetas. Nach