Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Sparta'
in den Stand der Hörigkeit. Die übrigen nichtdor. und ein Teil der dor. Bewohner des Landes waren frei und hießen Periöken. Polit. Rechte
besaßen aber auch sie nicht, diese lagen vielmehr ausschließlich in der Hand der Spartiaten, d. h.
der Nachkommen der dor. Eroberer, die ein bevorrechtigter Adel wurden. Wie alle Dorier, teilten sie sich in die drei Stämme (Phylen) der
Hylleer, Dymanen und Pamphyler. Alle Spartiaten waren seit der großen Staatsreform des
Lykurgus (s. d.)
gleichmäßig zur Teilnahme am Staatsleben berechtigt; diese Berechtigung war an die Bedingungen geknüpft, daß einer eine echt
spartiatische Erziehung genossen habe, der spartiatischen Zucht und Sitte gemäß lebe und seinen Beitrag zu den gemeinsamen
Mahlzeiten der Männer (Syssitien) regelmäßig entrichte. Vom 7. Jahre an bis zur Heerpflichtigkeit (dem 20. Jahre) entzog man sie der
häuslichen Erziehung, ordnete sie in Rotten (ilai) und Compagnien
(agélai) ein, die unter der Leitung der Pädonomen gymnastische und kriegerische Übungen trieben,
und unterrichtete sie in gewissen Tänzen und im Singen von Chorliedern. Auch die Mädchen wurden in Tänzen, im Singen von Chorliedern
und in der Gymnastik unterrichtet. Die spartiatischen Frauen waren in ganz Griechenland durch ihre kraftvolle Schönheit und zugleich durch
ihre männliche Gesinnung bekannt. Mit dem 20. Jahre begann die Heerpflicht zunächst mit leichtern Übungen, Überwachung der Heloten
u. a. und dauerte bis zum 60. Jahre, auch für den Dienst außer Landes. Mit dem 30. Jahre trat der Spartiat in die Klasse der Männer, durfte
an Volksversammlungen teilnehmen und heiraten. Die Kriegsmacht S.s, im wesentlichen aus schwerbewaffnetem Fußvolke (Hopliten)
bestehend, war in älterer Zeit in (12) Lochen, seit dem Ausgange des Peloponnesischen Krieges dagegen in 6 Moren geteilt. In der Regel
bestand in dieser spätern Zeit ein Viertel bis ein Drittel jeder Mora aus Spartiaten, mit denen auch alle bedeutendern Anführerstellen
besetzt waren, der Rest aus den Periöken. An der Spitze des Heers sowie des ganzen Staates befanden sich seit Lykurgs Zeit zwei
Könige aus den beiden heraklidischen Häusern der Agiaden und Eurypontiden, deren Macht durch die Verstärkung der Macht der
Ephoren (s. d.) allmählich sehr beschränkt wurde. Die Könige hatten die Heerführung im Kriege; zunächst zogen
immer beide Könige zusammen ins Feld, aber seit 506 v. Chr. durfte immer nur einer mit demselben Heere ausziehen, und seit 418
wurden ihm zwei Ephoren als eine Art Aufseher beigegeben. Ferner verwalteten die Könige gewisse Priesterämter und leiteten alle von
Staats wegen den Göttern dargebrachten Opfer. Endlich lag ursprünglich in der Hand der Könige die Rechtspflege. Die wichtigsten Teile
derselben wurden jedoch frühzeitig auf die von ihnen geleitete Gerusia (s. Geronten) und auf die Ephoren übertragen.
Nur die auf Familien- und Erbrecht bezüglichen Rechtssachen blieben der Entscheidung der Könige.
Der spartan. Staat griff schon im 8. Jahrh. v. Chr. über die Grenzen der Landschaft Lakonien hinaus. Das Nachbarland
Messenien (s. d.) wurde in zwei langen Kriegen unterworfen, seine Bewohner wurden größtenteils zu Heloten
gemacht. Auch vom südl. Arkadien wurden einzelne Stücke, von Argolis die Kynuria und Thyreatis losgerissen und Lakonien einverleibt.
Schon in der Mitte des 6. Jahrh. v. Chr. stand S. nicht nur an der Spitze der ihm ↔ meist verbündeten oder von ihm
unterworfenen peloponnes. Staaten, sondern behauptete auch den ersten Rang unter den griech. Staaten überhaupt, und übernahm
während der Perserkriege die Führerschaft (Hegemonie). Diese Hegemonie ging ihm seit 479 mit der Stiftung des ersten attischen
Seebundes durch S.s Abneigung gegen eine überseeische Politik verloren. Aber durch den Peloponnesischen Krieg gewann S. nicht nur
den vollständigen Sieg über Athen (404), sondern für kurze Zeit sogar eine noch mächtigere Stellung als vorher. Doch gerade in dieser
Zeit lösten sich die Bande der alten Zucht und Sitte; Einzelne gewannen ungebührlichen Einfluß, namentlich mit Hilfe von Reichtümern, die
sie sammelten, entgegen der Bestimmung der Verfassung, welche den Spartiaten den Besitz von Gold und Silber verbot. Der Übermut,
mit dem S. die übrigen griech. Staaten behandelte, führte zu der Erhebung Thebens (379) und nach der Schlacht bei Leuktra (371 v. Chr.)
zur völligen Demütigung S.s, das sich die Herstellung Messeniens (369) als selbständigen Staates gefallen lassen mußte. Mit dem Verlust
seines äußern Nimbus steigerte sich der innere Verfall, den die Könige Agis IV. (245–240) und Kleomenes III. (235–221) vergeblich
durch umfassende Reformen aufzuhalten suchten. Die Schlacht bei Sellasia (222 v. Chr.) bildet den Endpunkt der alten Art S.s, das später
durch Tyrannen, wie Machanidas und Nabis, beherrscht wurde und seit 192 zwischen dem Achäischen Bund und Rom hin und her
schwankte. Nach der Unterwerfung Griechenlands durch die Römer (146 v. Chr.) blieb S. der Form nach ein Freistaat, aber mit sehr
beschränktem Gebiet, indem die große Mehrzahl der übrigen Städte der Landschaft unter dem Namen der «Freien Lakonen»
(Eleutherolakones) seit 195 sich zum Achäischen Bunde hielt. (S. auch
Griechenland, Geschichte.) S. teilte dann die Schicksale der übrigen Halbinsel.
Im 4. Jahrh. n. Chr. plünderten hier Goten und Slawen. Dann kam S. erst unter byzant., 1212 unter franz., 1262 wieder unter byzant., endlich
1460 unter türk. Herrschaft, die für kurze Zeit 1667–1715 durch eine venetianische unterbrochen wurde. – Seit der Gründung des
Königreichs Hellas bildet die Landschaft Lakonia einen besondern Nomos (Kreis) von 4240 qkm mit (1889) 126088 E. Dieselbe ist in vier
Eparchien (Bezirke) geteilt: Lakedämon mit der Hauptstadt S.; Epidavros-Limera mit der Hauptstadt Molaï; Gythion mit der gleichnamigen
Hauptstadt; Itylos mit dem Hauptort Areopolis.
Vgl. über die Geographie der Landschaft: Curtius, Peloponnesos, Bd. 2 (Gotha 1852), und Bursian, Geographie von Griechenland, Bd. 2
(Lpz. 1873); Dressel und Milchhöfer, Die antiken Kunstwerke aus S. und Umgebung (Athen 1878); über die Stadt: Stein, Topographie des
alten S. (Programm, Glatz 1890); Nestorides, [griechischer Text] (Athen 1892); über Geschichte und Verfassung: K. O. Müller, Die Dorier
(2. Aufl., 2 Bde., Bresl. 1844); Hermann, Antiquitates Laconicae (Marb. 1841); Gilbert, Studien zur
altspartan. Geschichte (Gött. 1872); G. Busolt, Die Lakedaimonier und ihre Bundesgenossen, Bd. 1 (Lpz. 1878); Niese in der
«Histor. Zeitschrift», Bd. 26 (1889). Weitere Litteratur bei Busolt, Griech. Geschichte, Bd. 1 (2. Aufl., Gotha 1893), und Hermann,
Lehrbuch der griech. Staatsaltertümer, Bd. 1 (6. Aufl., bearbeitet von Thumser, Freib. i. Br. 1889).