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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Suffragan; Suffrage; Suffragium; Suffrutex; Suffusion; Sufismus

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Suffragan - Sufismus

richs VI. mit Margarete (s. d.) von Anjou und wurde zum Lohn dafür zum Marquis, später zum Herzog von S. ernannt (1445). Als Günstling Margaretens erlangte er maßgebenden Einfluß auf die Regierung, stürzte Gloucester, zog sich aber allgemeinen Haß zu, wurde verbannt, aber von dem Schiffsvolk, das ihn nach dem Festland bringen sollte, 2. Mai 1450 ermordet. Sein Sohn Jack de la Pole, Herzog von S., heiratete Eduards IV. Schwester Elisabeth und stand im Rosenkrieg auf Seite Yorks gegen Lancaster. Jacks Sohn John de la Pole, Graf von Lincoln, war von Richard III. seiner mütterlichen Herkunft wegen zum Nachfolger bestimmt worden, trotzdem wurde er wie sein Vater von Heinrich VII. mit Auszeichnung behandelt. Jedoch mag der Gedanke an die Krone in Lincoln lebendig geblieben sein, er schloß sich der ersten Yorkistischen Erbebung gegen Heinrich VII., die Lambert Simnels Namen trägt, an und kam in der Entscheidungsschlacht bei Stoke ums Leben (1487). Weil er geächtet war, so verfiel die Herzogswürde mit dem Tode seines Vaters (1491), Heinrich VII. ernannte jedoch seinen jüngern Bruder Edmund de la Pole zum Grafen von S. Durch eine Äußerung Kaiser Maximilians, die ihm hinterbracht wurde, ließ er sich verleiten, als Yorkistischer Prätendent aufzutreten und sich an den kaiserl. Hof zu begeben (1501). Aber er mußte schließlich zum Herzog von Geldern fliehen. Von diesem an Philipp den Schönen von Castilien ausgeliefert, kam er gegen das Versprechen, sein Leben zu schonen, in Heinrichs VII. Hand; unter Heinrich VIII. wurde er 1513 hingerichtet. Sein jüngerer Bruder Richard de la Pole, der mit ihm zu Maximilian gegangen war, fand eine Zuflucht in Ungarn, dann in Frankreich, in dessen Diensten er 1525 in der Schlacht bei Pavia fiel.

Die Würde eines Herzogs von S. wurde von Heinrich VIII. 1514 an Charles Brandon, Viscount Lisle, verliehen, einen seiner Günstlinge, der mit gegen Frankreich gefochten hatte. Als der Gemahl von Heinrichs Schwester Maria, Ludwig XII. von Frankreich, 1515 gestorben war, wurde S. mit der Ordnung der Angelegenheiten Marias betraut, warb selbst um die jugendliche Witwe und vermählte sich heimlich mit ihr. Nur Wolseys geschickter Vermittelung hatte S. es zu danken, daß er Heinrichs Verzeihung erhielt und heimkehren durfte. Dafür wurde er später Mitglied der unter des Herzogs von Norfolk Führung stehenden Hofpartei, die den allmächtigen Minister Wolsey stürzte. Als seine Gattin Maria 1533 starb, heiratete er sofort Katharina Willoughby. Nach wie vor war er viel in Staatsgeschäften thätig, kämpfte 1544 noch einmal gegen Frankreich und starb im Aug. 1545.

Von den zwei Töchtern aus seiner Ehe mit der Prinzessin Maria heiratete die ältere, Franziska, Henry Grey (Gray), Marquis von Dorset, auf den 1551 die Würde eines Herzogs von S. übertragen wurde. Seine Tochter war Jane Grey (s. d.) die Northumberland zur Königin proklamierte. Sie mit ihrem Vater wurde eingekerkert, letzterer beteiligte sich nach seiner Freilassung an der Erhebung des Thomas Wyatt (s. d.) und wurde kurz nach seiner Tochter 17. Febr. 1554 hingerichtet.

Unter Jakob I. wurde 1603 Lord Thomas Howard von Walden (gest. 1626) zum Grafen von S. erhoben, der diese Würde auf seine Nachkommen vererbte. Seine Tochter war die wegen Giftmordes angeklagte Franziska Howard, Gemahlin der Grafen Essex und Somerset. Die Grafenwürde ging 1745 auf eine Seitenlinie über, die bereits den Grafentitel von Berkshire trug. Heutiger Träger des Namens ist Henry Charles Howard, achtzehnter Graf von S. und Berkshire, geb. 10. Sept. 1833.

Suffragan, jedes zu Sitz und Stimme (lat. suffragium) berechtigte Mitglied eines Kollegiums von Geistlichen; vorzugsweise aber die einem Erzbischof (s. d.) untergeordneten Bischöfe und die Weihbischöfe (s. d.).

Suffrage universel (frz., spr. ßüffrasch' üniwärßel), allgemeines Wahl- oder Stimmrecht (s. Wahl).

Suffragium (lat.), bei den Römern die Stimme, die der Bürger in den Komitien (s. d.) abgab; auch die Abstimmung im ganzen und das Stimmrecht selbst wird mit S. bezeichnet. Die Abstimmung geschah lange Zeit mündlich; erst im 2. Jahrh. v. Chr. wurde durch mehrere Gesetze die schriftliche Abstimmung (per tabellas, d. i. durch hölzerne, mit Wachs überzogene Täfelchen) eingeführt, und zwar zuerst durch die Lex Gabinia 139 v. Chr. bei Magistratswahlen, 131 durch die Lex Papiria bei Gesetzesvorschlägen, 137 durch die Lex Cassia bei Gerichten, mit Ausnahme derer über perduellio, und 107 durch die Lex Caelia auch für diese.

Suffrutex (neulat.), Halbstrauch, s. Strauch.

Suffusion (lat.), Blutunterlaufung, die sich mehr in der Fläche ausgebreitet, sich gleichmäßiger verteilt und nur wenig Gewebe verdrängt oder zerrissen hat. (S. Sugillation und Blutung.)

Sufismus (Taßawwuf), Name des Systems der Mystiker des mohammed. Orients. Die Anhänger desselben werden Sûfi genannt, d. h. mit Wolle Bekleidete (vom arab. sûf, Wolle), weil angeblich die Mitglieder der ältesten sufischen Kongregationen Kittel aus grobem Schafwollstoff getragen haben. Der S. wurzelt in jener ascetischen Richtung, welche sich in Lehre und Leben in vielen Kreisen des orthodoxen Islams bereits in seinem ersten Jahrhundert herausgebildet hat und als deren erster Vertreter Hasan Baßri (gest. 728) zu nennen ist. Bald sammelten sich die Asceten auch in Klöstern zu beschaulicher Lebensweise und gemeinschaftlichen ascetischen Übungen. Um die Mitte des 8. Jahrh. wurde das erste Derwischkloster in Damaskus gegründet, und um 815 soll ein frommer Mann, Abu Said ibn Abil-cheir, den man gewöhnlich als den eigentlichen Begründer der Sufivereinigungen betrachtet, in Chorassan ein Kloster gestiftet haben. Entscheidend für die Richtung der Entwicklung des S. ist die Einwirkung der pantheïstischen und buddhist. Lehren, welche von Indien her auf den mohammed. Ascetismus eindrangen. Durch den Einfluß dieser Elemente, welche bereits in der zweiten Hälfte des 9. Jahrh. das Wesen des S. bestimmen, entfernt sich derselbe immer mehr von der orthodoxen, streng theïstischen Dogmatik, und zwar in dem Grade als die pantheïstisch-kontemplativen Elemente zum Übergewicht gelangen. In dieser Hinsicht sind bereits im ältern S. zwei Richtungen zu unterscheiden. Die Anhänger des S. im Sinne des Abu Jezid al-Bistami (gest. 875) bekennen unverhüllt den Pantheïsmus, während die Schule des Dschunaid (gest. 909) diese Lehre in eine solche Form zu bringen wußte, daß dabei eine völlige Lossagung vom theïstischen Dogma vermieden wurde.