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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Sundasprache; Sundastraße; Sunday_League; Sundbyerne; Sünde; Sündenfall; Sündenvergebung

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Sundasprache - Sündenvergebung

Bandasee und hat über 3000 m Tiefe im O., wird aber gegen W. schnell flacher, so daß im O. von Djampeja weniger als 200 m Tiefe herrscht.

Sundasprache, s. Javanische Sprache.

Sundastraße, Meeresenge zwischen Sumatra und Java, führt aus dem südl. Indischen Ocean in die Javasee. In dieser für die Schiffahrt höchst wichtigen Meeresstraße (s. Nebenkarte zur Karte: Batavia) liegt eine Anzahl vulkanischer Inseln, von denen die südwestlichste, Pulo Panitan oder Prinzeninsel, die größte ist. Am bekanntesten wurde in neuester Zeit die Insel Krakatau (s. d.), durch deren Ausbruch (1883) die Tiefenverhältnisse völlig verändert wurden. Zwischen Krakatau und Sebesie-Insel wurde das Meer flacher (18 m), südöstlich und östlich von Krakatau wurde es tiefer. Im allgemeinen ist die S. 50-65 m tief; größere Tiefen (80-100 m) liegen östlich von Krakatau und westlich von Dwars in den Weg.

Sunday_League (engl., spr. ßönnde lihg'), s. Sonntag.

Sundbyerne, Vorstadt von Kopenhagen (s. d.).

Sünde, nach der ursprünglichen Bedeutung des Wortes jede Verletzung eines Gesetzes, wodurch eine Sühne, d. h. eine Verbüßung der Schuld durch Strafe, erforderlich wird; nach theol. Sprachgebrauch jede der Zurechnung fähige und daher Sühne heischende Übertretung göttlicher Gebote. Daher fallen nicht bloß die zur Vollziehung gekommenen Thaten, sondern schon die mit dem erkannten göttlichen Gesetze streitenden Willensbewegungen und Gedanken unter den Begriff der S. Da aber die einzelnen sündigen Gedanken und Handlungen auf einem dem göttlichen Gesetze widerstreitenden innern Zustande des Subjekts beruhen, so unterscheidet man von der einzelnen S. (der S. in concreto) die Sündigkeit als gottwidrige Bestimmtheit des menschlichen Willens. Letztere setzt, um zurechnungsfähig zu sein, die menschliche Freiheit voraus, ist also in irgend welchem Maße immer zugleich selbstverschuldet. Von der sündigen Willensbethätigung (dem materiale actionis) ist jedoch das Bewußtsein ihrer Sündlichkeit oder das Schuldbewußtsein (das formale actionis) noch zu unterscheiden; denn letzteres tritt oft erst nach der That, manchmal überhaupt nicht ein. Hierauf beruht der Unterschied der S. im objektiven und subjektiven Sinne oder der dem göttlichen Gesetze thatsächlich widersprechenden Beschaffenheit der Handlung oder Willensrichtung und der vom Subjekt selbst zugestandenen Zurechnung.

Bei der Frage, ob die S. vermeidlich sei oder nicht, ist zunächst die S. im subjektiven Sinne gemeint, deren mindestens relative Vermeidlichkeit eine unumstößliche Aussage des sittlichen Selbstbewußtseins ist, worauf überhaupt alle Zurechnung der S. beruht. Andererseits lehrt die Erfahrung, daß die S. immer wieder aus dem anfänglichen Übergewicht der sinnlichen Naturbestimmtheit über den persönlichen Willen hervorgeht und im Gesamtleben als eine objektive Macht des Bösen sich darstellt, deren Einfluß der Einzelne unterliegt. Das gleichwohl eintretende Schuldbewußtsein aber verrät die gegen ihre Unterdrückung reagierende sittliche Anlage des Menschen und wird zum Motiv eines die Entwicklung vorwärts treibenden Befreiungstrachtens, das im Christentum als Erlösungsbedürfnis auftritt. In dem Dogma von der Erbsünde (s. d.) hat die kirchliche Theologie den Versuch gemacht, sowohl das Moment der Freiheit als das Moment der Notwendigkeit in der S. zur Geltung zu bringen, so jedoch, daß sie die Freiheit nur von dem ersten Menschen vor dem Fall, die Notwendigkeit aber von der ganzen nachfolgenden Entwicklung (abgesehen von der Erlösung) behauptet, wobei wegen der Freiheit der ersten S. auch die Schuld derselben sich vererbt haben soll. Die biblische Lehre ist in der Behauptung eines absoluten Sündenverderbens der Menschheit keineswegs einig, betont aber meistens beides, den natürlichen Anlaß der S. in der Schwachheit des Fleisches und die niemals völlig fehlende persönliche Schuld. Ohne diese letztere irgendwie abzuschwächen, lehrt indes Paulus, daß der Mensch vermöge seiner fleischlichen Natur notwendig unter der Herrschaft der S. stehe, deren Macht durch die Gebote des Gesetzes statt zurückgedrängt, vielmehr gerade erregt werde, wobei aber das Erwachen des Bewußtseins von der Abweichung des Willens vom Gesetz die notwendige Vorbedingnng für die Erlösung von der objektiven Sündenmacht sei. Das Alte Testament unterscheidet Unwissenheitssünden, die vergeben werden können, und S. "mit erhobener Hand", die als bewußte Verletzungen des göttlichen Bundeszwecks mit Ausrottung aus dem Volke bedroht werden. Paulus hat diese Unterscheidung zurückgestellt, unterscheidet aber von der zum Suchen der Vergebung treibenden Sündenschuld noch den in Selbstgerechtigkeit gegründeten Ungehorsam gegen den in Christus offenbarten Gnadenwillen. Dieser Ungehorsam ist die vom Heile ausschließende S. Wesentlich etwas anderes besagt die kath. Unterscheidung von Todsünde (s. d.) und Erlaßsünde (s. d.).

Ihren ersten Ursprung nimmt alle S. in der Sinnlichkeit; sie steigert sich aber in dem Maße, als der persönliche Wille, statt von den Fesseln der sinnlichen Natur sich loszuringen, sich selbst in den Dienst der sinnlichen Triebe begiebt, zur persönlichen Sündhaftigkeit, die als Gegensatz der selbstischen Zwecke des Einzelnen gegen die sittlichen Zwecke der Gemeinschaft zur Selbstsucht, als eigenwilliges Sichverschließen des Subjekts gegen die göttlichen Ordnungen zum bewußten Ungehorsam wird, dessen höchste keiner Vergebung fähige Steigerung das Neue Testament als S. wider den Heiligen Geist bezeichnet. - Vgl. Ernesti, Vom Ursprünge der S. nach Paulinischem Lehrgehalt (2 Bde., Gott. 1862); Jul. Müller, Die christl. Lehre von der S. (6. Aufl., 2 Bde., Stuttg. 1878; neue Ausg., Brem. 1888); Clemm, Die christl. Lehre von der S. (Tl. 1, Gött. 1897).

Sündenfall, nach der Erzählung 1 Mos. 3 die erste von Adam und Eva begangene Sünde oder Übertretung des göttlichen Gebots, die mit Austreibung aus dem Paradiese und mit dem Verlust der Unsterblichkeit bestraft wurde. Die auch von Paulus (Rom. 5,12 fg.) geteilte jüd. Lehre leitete von jener ersten Sündenthat die Vererbung von Sünde und Tod in der Menschheit ab. (S. Erbsünde.)

Sündenvergebung, in der religiösen Sprache der von Gott ausgehende Erlaß von Schuld und Strafe der Sünde (s. d.). Der Glaube daran ist schon im Heidentum, besonders klar in den heiligen Schriften der Inder (den Veda) ausgesprochen und an bestimmte, teils ceremonielle, teils sittliche Bedingungen auf seiten des Menschen geknüpft. In der israel. Religion sind zum Zwecke der S. für unfreiwillige Sünden des Einzelnen die Sünd- und Schuldopfer, für die des ganzen Volks das große Versöhnungsopfer eingesetzt; dieselben haben aber religiösen Wert nur als Ausdruck demütiger und