Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Symbiose; Symbol; Symbole; Symbolik

539

Symbiose - Symbolik

De Barros bekannt und wurde 5. Sept. 1871 von Karl Mauch wieder entdeckt. S., neuerdings von Th. Bent, C. Beuster u. a. näher beschrieben, war ein befestigter Platz zum Schutze von Goldgräbereien und Goldschmelzen, wie die aufgefundenen Schmelzofen, Schmelztigel und Gußformen bezengen. Erbauer waren nach Bent Einwanderer aus Arabien, jedenfalls keine Neger. Beuster will in S. das Ophir der Bibel erkennen.- Vgl. Zeitschrift für Ethnologie (Berl. 1893 u. 1894).

Symbiose (grch.), in der Botanik die Erscheinung des genossenschaftlichen Zusammenlebens verschiedener pflanzlicher Organismen, womit in den meisten Fällen ein Vorteil für die Ernährung der betreffenden Gewächse verbunden ist. Es gehören hierher vor allem die als einheitliche Organismen erscheinenden und lange als besondere Gruppe der niedern Kryptogamen betrachteten Flechten (s. d.), die indessen nur eine symbiotische Vereinigung gewisser Algen und Pilze sind. Außerdem kennt man einige Fälle, in denen Algen in bestimmten Höhlungen höherer chlorophyllhaltiger Pflanzen in normaler Weise vegetieren und stets in denselben anzutreffen sind. Auch einige Formen von Parasitismus (s. Parasiten) sind vielleicht richtiger als S. zu betrachten. Es sind dies Fälle, bei denen der Parasit längere Zeit mit der Wirtspflanze zusammenlebt und charakteristische Veränderungen hervorruft, die oft viele Jahre lang ohne irgend welchen größern Nachteil für die Wirtspflanze erhalten bleiben können. Dazu gehören unter anderm manche der als Hexenbesen (s. d.) bezeichneten reich verzweigten Äste, die durch Einwirkung gewisser Pilze erzeugt werden. Ferner kann man als S. das merkwürdige Zusammenleben von Tieren und Pflanzen auffassen, wie das bei den sog. Ameisenpflanzen (s. d.) vorkommt und in neuerer Zeit vielfach untersucht worden ist. Die S. im Tierreich wird gewöhnlich Mutualismus (s. d.) genannt.

Symbol (grch. symbŏlon; lat. symbŏlum), ursprünglich die zusammenpassenden Hälften eines Täfelchens oder Ringes, woran sich Gastfreunde erkannten, dann überhaupt Merkzeichen, Erkennungszeichen, übertragen soviel wie Sinnbild. Insbesondere im Gebiete der Religion spielt das S. eine hervorragende Rolle. Die heidn. Mythologie und das griech. Mysterienwesen gaben reichen Anlaß zu symbolischen Darstellungen, doch fehlt es daran auch im christl. Kultus nicht. Wie die in die heidn. Mysterien Eingeweihten durch gewisse Merkzeichen sich untereinander erkannten, so behandelten auch die Christen gewisse Gebräuche als Erkennungs- und Unterscheidungszeichen ihrer Gemeinschaft. In diesem Sinne heißen Taufe und Abendmahl und die dabei gebrauchten sinnlichen Zeichen (Wasser, Brot und Wein) S. Endlich heißen S. vorzugsweise die Lehren, die als Erkennungszeichen der verschiedenen religiösen Gemeinschaften dienen. (S. Symbolik.) - Über die sog. ökumenischen S. s. Symbolische Bücher.

Im Recht werden S. (Wahrzeichen) angewendet zur bildlichen Darstellung von Rechtsverhältnissen, zur Verdeutlichung einer rechtlichen Handlung, zur Andeutung des Gegenstandes, auf welchen sich die Handlung bezieht. Seit uralter Zeit sind das Scepter (Stab) und das Schwert (oder die Lanze) das Zeichen der Herrschaft; der Handschlag bekräftigt das Versprechen, die Hand wird gen Himmel erhoben beim Eide, das Verlöbnis mit dem Anstecken von Ringen, die Ehe mit dem Wechsel der Ringe eingegangen. Das Eigentum an fahrender Habe wird übertragen mit der Übergabe der thatsächlichen Herrschaft, des Besitzes (s. d.), und die Übergabe eines Grundstücks vermittelt durch Übergabe der Schlüssel. Keine Zeit und kein Volk entbehrt der S. völlig. In den Anfängen der Kultur hat die dichtende Phantasie des Volks das ganze Rechtsleben, die Rechtsgeschäfte wie das gerichtliche Verfahren mit S. durchtränkt. Es ist nicht bloß die "Poesie im Recht", bisweilen der "Humor im Recht", es ist der tiefere Eindruck auf das menschliche Gemüt, die Ehrfurcht vor der Heiligkeit des Rechts, welche durch die S. hervorgerufen und befestigt wird. Damit verknüpft sich dann die leichtere Erinnerung an den Vorgang, die Sicherung des Beweises. (S. Form.) Der Indianer raucht die Friedenspfeife und begräbt das Kriegsbeil; der Römer bringt vor den Prätor die Scholle vom Acker, den er als sein Eigentum beansprucht; die Zwangsversteigerung erfolgt sub hasta (unter dem aufgerichteten Speer). Die Anklage wegen Mordes wird im german. Gericht in Gegenwart des Leichnams oder eines Gliedes desselben oder des blutigen Gewandes erhoben. Der Halm repräsentiert bei der Auflassung von Grundeigentum im Gericht das Ackerstück, die Rebe den Weinberg, der Zweig den Baumgarten, der Span das Haus u. s. w. - Vgl. Grimm, Deutsche Rechtsaltertümer (2. Ausg., Gott. 1854); ders., Von der Poesie im Recht (in Savignys "Zeitschrift für Rechtsgeschichte", Bd. 2, Berl. 1816); Ihering, Geist des Römischen Rechts, Bd. 2 (4. Aufl., Lpz. 1881-83); Cohn, Die Symbolik im german. Familienrecht (in der "Schweizerischen Rundschau", Jahrg. 1891); Thümmel, Aus der Symbolik des altdeutschen Bauernrechts (Hamb. 1887); Kohler, Recht, Glaube und Sitte (in Grünhuts "Zeitschrift für das Privat- und öffentliche Recht der Gegenwart", Bd. 19, Wien 1892); Michelet, Origines du droit française chercheés dans les symboles et formules du droit universel (Par. 1890).

Symbole, chemische, s. Chemische Zeichen.

Symbolik (grch.), die Wissenschaft, die von der Einkleidung der religiösen Ideen in die Symbole (s. d.) der Mythologie handelt. (Vgl. Creuzer, S. und Mythologie der alten Völker, 3. Aufl., 4 Bde., Lpz. 1837-44.) In der Theologie heißt S. zunächst die Darstellung und Erklärung der religiösen Sinnbilder, Zeichen und Gebräuche. (Vgl. Piper, Mythologie und S. der christl. Kunst, 2 Tle., Weim. 1847-51; Bahr, S. des mosaischen Kultus, 2 Bde., Heidelb. 1837-39; Bd. 1, 2. Aufl. 1874.) Wesentlich verschieden hiervon ist die gleichnamige histor.-theol. Wissenschaft, welche die Aufgabe hat, in das geschichtliche und theol. Verständnis der Symbolischen Bücher (s. d.) einzuführen und den Lehrbegriff derselben im Unterschiede von den Lehren anderer kirchlichen Gemeinschaften zu entwickeln. Dieselbe ging im 18. Jahrh. aus der ältern Polemik (s. d.) als eine rein geschichtliche Disciplin hervor, gestaltete sich aber, indem sie neben der Symbollehre der eigenen Kirche zugleich die der übrigen Kirchenparteien in Betracht zog, seit Anfang des 19. Jahrh. zur komparativen S. Da indes der eigentümliche Gedankenkreis einer bestimmten Kirche aus der einfachen Darstellung ihrer symbolisch gewordenen Lehren weder in seinen letzten Gründen noch in seiner vollständigen Entwicklung erkannt werden kann, so hat sich die neuere Wissenschaft genötigt gesehen, einerseits hinter den symbolischen That-^[folgende Seite]]