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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Symbolismus; Symbolum; Symbŏlum; Symborodon; Symborŏdon; Symeon; Symĕon; Symi; Symmachie; Symmăchie; Symmachus; Symmăchus

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Symbolismus - Symmachus (Quintus Aurelius)

die Symbole verpflichtet werden müßten, nicht weil (quia), sondern insoweit (quatenus) sie mit der Heiligen Schrift übereinstimmten, und der Rationalismus (s. d.) fand in dieser Formel das Mittel, über die Symbole völlig hinwegzukommen, ohne ihr Ansehen zu bestreiten. Die jurist. Betrachtung derselben als förmlicher Glaubensgesetze mußte aber immer wieder das Recht der freiern Richtung in der prot. Kirche bedrohen. Zwar hatte Schleiermacher (s. d.) ihren Wert darauf zurückgeführt, daß sie nur die eigentümlichen Grundsätze der evang. Kirche im Unterschiede von der katholischen ausdrückten, und sich energisch gegen ihre Geltung als dogmatische Lehrnorm erklärt; aber die Reaktion im Kirchenwesen drängte seit dem dritten Decennium des 19. Jahrh. immer entschiedener auch auf Wiederherstellung der theol. und kirchlichen Autorität der Bekenntnisse. Während die pietistische Gläubigkeit nur an die Hauptartikel der Bekenntnisse sich halten wollte, regte sich allmählich eine immer mächtigere konfessionalistische Strömung, die, von den herrschenden kirchenpolit. Mächten gefördert, besonders seit 1850 in den meisten Landeskirchen Deutschlands die Oberhand gewann. Die Vermittelungstheologie fügte sich meist unter allerlei stillen oder doch zweideutig ausgesprochenen Vorbehalten, und in einigen Gegenden schritt man zur Verschärfung der in der Aufklärungszeit fast überall gemilderten Verpflichtungsformeln. Dennoch konnte man den Widerspruch des symbolischen Lehrbegriffs und des modernen Bewußtseins nur künstlich verdecken und sah sich an den meisten Orten genötigt, in der Handhabung der Bekenntnisautorität eine sog. milde Praxis eintreten zu lassen, welche die Verpflichteten von dem persönlichen Belieben ihrer kirchlichen Obern abhängig machte. Die freiere prot. Theologie der Gegenwart hat aufs entschiedenste die Abschaffung des Symbolzwangs gefordert und die Bedeutung der Symbole darein gesetzt, daß sie als die Geschichtsurkunden des ursprünglichen Protestantismus das eigentümliche religiöse Bewußtsein der prot. Kirche in urkräftiger Frische, aber in einer durch die damalige Zeitbildung bedingten, nicht unabänderlich gültigen theol. Form enthalten, daher man sich wohl in ihren religiösen Gehalt zu vertiefen habe, an ihre dogmatische Vorstellungsform aber nicht gebunden werden könne. Während in der Schweiz diese Ansicht zu kirchlicher Geltung durchgedrungen ist, ist seit 1892 in Deutschland ein heftiger Streit über die Bindung der heutigen evang. Kirche an die Formeln des Apostolischen Symbolums entbrannt. Nachdem im Frühjahr 1892 der württemb. Pfarrer Schrempf wegen seiner offenen Erklärung, das Apostolische Symbolum in seiner Amtsführung ferner nicht gebrauchen zu können, seines Amtes entsetzt worden war, wurde eine Äußerung von Adolf Harnack über den Widerspruch der Geltung des Symbolums mit den Ergebnissen der histor.-theol. Forschung bekannt, und von ihm sodann in einer Broschüre «Das apostolische Glaubensbekenntnis» (27. Aufl., Berl. 1896) des nähern vertreten. Obwohl die Broschüre in ihrem Bericht über die Entstehung des Symbolums nur Dinge vorbrachte, die in der wissenschaftlichen Theologie längst feststanden, erregte sie bei orthodoxen Geistlichen und Laien doch Aufsehen. Die kirchliche Agitation rief eine starke Tages- und Broschürenlitteratur hervor und erlangte eine bedeutende Verschärfung des kirchlichen Gebrauchs des Apostolischen Symbolums durch Herstellung einer neuen Agende für die preuß. Landeskirche im J. 1894.

Vgl. Schleiermacher, Über den eigentlichen Wert und das bindende Ansehen S. B. (im «Reformations-Almanach» für 1819; auch im 5. Bde. der «Sämtlichen Werke», Abteil. 1, Berl. 1846, S. 423‒454); Johannsen, Die Anfänge des Symbolzwangs unter den deutschen Protestanten (Lpz. 1847); Lipsius, Bekenntnis und Bekenntnisverpflichtung (in: «Glaube und Lehre», Kiel 1871); Beyschlag, Der neueste Streit über das Apostolicum (in den «Deutsch-Evangelischen Blättern», 1892, S. 765‒787); Heinr. Holtzmann, Bekenntnismäßigkeit und Lehrfreiheit in der evang.-prot. Kirche (in der «Prot. Kirchenzeitung», 1892, Nr. 45‒48); von Soden, Und Frieden auf Erden. Ein Wort zum Streit ums Apostolicum (Berl. 1892); Bornemann, Der Streit um das Apostolicum (Magdeb. 1893); Achelis, Zur Symbolfrage (Marb. 1893). Von orthodoxer Seite: Cremer, Zum Kampf um das Apostolicum (Berl. 1892). Dagegen Harnack, Antwort auf die Streitschrift D. Cremers (Lpz. 1892).

Symbolismus, in der Litteratur, s. Bd. 17.

Symbŏlum (grch. Symbolon), s. Symbol und Symbolische Bücher.

Symbŏlum quicunque (lat.), s. Athanasianisches Symbolum.

Symborŏdon, ein Hauptvertreter der Familie der Menodonten, nahe verwandt mit dem Brontotherium (s. d.). Hunderte von Schädeln dieser riesenhaften Tiere, mit zwei starken paarigen Hörnern auf der Nase und nashornartigem Gebiß, sind aus dem Mitteltertiär des amerik. Westens ausgegraben.

Symĕon, Säulenheiliger, s. Simeon.

Symĕon, Zar von Bulgarien (890‒927), ein Sohn des ersten christl. Fürsten Boris (s. d.), wurde in Konstantinopel erzogen, führte lange Kriege gegen die Byzantiner, wobei er 913, 922 und 924 Konstantinopel belagerte und seine Eroberungen bis nach Griechenland und dem Adriatischen Meere ausdehnte, unterwarf sich einen Teil der Serben und nahm den Titel eines «Kaisers (Zaren) der Bulgaren und Griechen» an, den die bulgar. Herrscher dann bis zur türk. Eroberung führten. S. ist auch in der altslaw. Litteraturgeschichte von Bedeutung, indem er zu Bearbeitungen griech., meist encyklopäd. und theol. Werke die Anregung gab.

Symi, im Altertum Syme, Insel an der Südwestküste Kleinasiens, nördlich von Rhodus, dem Golf von S. (Sinus Doridis) vorgelagert, gehört zum türk. Wilajet Dschesairi Bahri Sefid, ist felsig und kahl und zählt auf 79 qkm etwa 8000 griech. E.

Symmăchie (grch.), Kriegsbündnis, Schutz- und Trutzbündnis.

Symmăchus, der Verfasser einer griech. Übersetzung des Alten Testaments (Ende des 2. Jahrh.), die gegenüber den Septuaginta einen engern Anschluß an den Grundtext, aber mit Umdeutung der Anthropomorphismen erstrebte. S. stammte aus Samaria. Seine Übersetzung ist jünger als die des Aquila und Theodotion, wurde aber schon von Origenes in seiner «Hexapla» mit benutzt.

Symmăchus, Quintus Aurelius, röm. Redner in der zweiten Hälfte des 4. und zu Anfang des 5. Jahrh., bekleidete die Stadtpräfektur und das Konsulat in Rom und bewährte sich als ein rechtlicher wohlmeinender Mann. Berühmt ist sein mit Ambrosius, Bischof von Mailand, in Eingaben an Kaiser Valentinian Ⅱ. geführter Streit um Wiederherstellung des von Kaiser Gratian entfernten Altars der Victoria in