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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Thurificati; Thurii; Thüringen

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Thurificati - Thüringen

Hafer und in neuerer Zeit auch Futterkräuter, Haupterwerbszweige sind Acker-, Obst- und Weinbau und Viehzucht. Die besten Weine wachsen bei Arbon am Bodensee, bei der ehemaligen Kartause Ittingen, am Sonnenberg und am Ottenberg. Nach der Viehzählung von 1896 hat der Kanton 3876 Pferde, 56 792 Stück Rindvieh, 17 306 Schweine, 430 Schafe, 8301 Ziegen, 13 374 Bienenstöcke. Am Untersee ist auch die Fischerei (Blaufelchen, Gangfische) von Bedeutung.

Industrie und Gewerbe ernährten 45,7 Proz. der Bevölkerung; die Industrie erstreckt sich auf Stickerei (1895: 2005 Arbeiter), Weißweberei (1140), Schuhwarenfabrikation (910), Buntweberei (642), Seidenweberei (614), Maschinenbau (507), Baumwollspinnerei (418), Cement-, Ziegel- und Thonwarenfabrikation (410), Strickerei (320), Werkzeugfabrikation (318) u. s. w.

Der lebhafte Handel wird unterstützt durch die Thurgauische Hypothekenbank in Frauenfeld und die Kantonalbank in Weinfelden, ferner durch ein reich entwickeltes Netz guter Landstraßen, den Dampferverkehr auf dem Bodensee und Rhein und mehrere Eisenbahnlinien, die den Hauptverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz vermitteln. Hauptort ist Frauenfeld, von andern Ortschaften sind zu erwähnen Romanshorn, Arbon, Bischofzell, Steckborn und Diessenhofen.

Verfassung und Verwaltung. Die Verfassung (zuletzt 1869 revidiert) ist demokratisch mit obligatorischem Gesetz- und Finanzreferendum, Initiative und Abberufungsrecht. Der Große Rat (je 1 Mitglied auf 250 Stimmberechtigte) ist beratende und gesetzgebende, der Regierungsrat (5 Mitglieder) vollziehende Behörde. Beide Räte werden vom Volke direkt gewählt. In den schweiz. Nationalrat sendet der Kanton 5, in den Ständerat 2 Mitglieder. In administrativer Beziehung zerfällt der Kanton in 8 Bezirke (s. oben). An der Spitze jedes Bezirks steht ein Bezirksstatthalter und ein Bezirksrat. Jeder Bezirk besitzt ein eigenes Gericht. Oberste Instanz ist das Obergericht mit 7 Mitgliedern. Über Kriminalfälle urteilen die Geschworenen. Hauptstadt ist Frauenfeld (s. d.). Die Staatsausgaben betrugen 1895: 1,696, die Einnahmen 1,586, die Schulden 2,873, das Vermögen 13,003 Mill. Frs. Das Kirchenwesen steht unter je einer Synode und einem Kirchenrat für Reformierte und Katholiken, welch letztere unter dem Bistum Basel stehen. Für den Unterricht sorgen (1894) 187 Primärschulen mit 17 366 Schulkindern, 11 Kleinkinderschulen, 26 Sekundärschulen mit 1101 Schülern und Schülerinnen, 1 Mittelschule (Kautonsschule in Frauenfeld), 1 Lehrerbildungsanstalt (in Kreuzlingen), 6 gewerbliche und industrielle Schulen und 42 freiwillige und 143 obligatorische Fortbildungsschulen. Von 100 Rekruten hatten 1894: 33 die beste Note in mehr als zwei Fächern, 6 die schlechteste in mehr als einem Fache; der Kanton steht in dieser Beziehung an fünfter Stelle. In militär. Beziehung gehört der Kanton zum Stammbezirk der 7. Division und des 3. Armeekorps. Das Wappen hat zwei goldene springende Löwen im von Silber und Grün schräg geteilten Felde.

Geschichte. Unter dem Namen T. wurde im Mittelalter die ganze nordöstl. Schweiz, östlich vom Aargau und nördlich von Rhätien begriffen; schon im 9. Jahrh. aber wurde davon das Land westlich von dem Höhenzuge zwischen Töß und Glatt bis zur Reuß als Zürichgau abgetrennt. Die Landgrafschaft T. kam an die Herzöge von Zähringen; dann (1098) an das Haus Kyburg. Seit 1264 besaß als dessen Erbe das Haus Habsburg den größten Teil des jetzigen T. 1417 wurde Landgericht und Blutbann im T. vom Kaiser dem Hause Österreich genommen und der Stadt Konstanz verpfändet; 1460 rissen die Eidgenossen in den Kriegen mit Österreich das Land völlig an sich und ließen es durch Landvögte als "Gemeine Herrschaft" verwalten, aber erst 1499 kam das Landgericht an die Eidgenossen. Im 16. Jahrh. kam die Reformation in einer ganzen Anzahl Gemeinden zum Durchbruch. Nach Auflösung der alten Eidgenossenschaft 1798 wurde aus den thurgauischen Vogteien ein Kanton der Helvetischen Republik gebildet; bei der Einführung der Mediationsverfassung 1803 trat T. in die Rechte eines selbständigen Kantons ein und gab sich eine repräsentativ-demokratische Verfassung mit beschränkter Stimmberechtigung und Wählbarkeit. Im April 1831 wurde eine neue, in demokratischem Sinne weiter entwickelte Verfassung vom Volke angenommen, jedoch die repräsentativ-demokratische Staatsform beibehalten und auch durch die Revisionen von 1837 und 1848 nicht wesentlich geändert. Tiefer eingreifende Veränderungen brachte die demokratische Bewegung von 1868, die zur Verfassung vom 28. Febr. 1869 führte und durch die Annahme des Referendums und die Initiative eine rein demokratische Staatsform an die Stelle der repräsentativen setzte (s. oben). Im Sonderbundskriege 1847 stand T. in der Reihe der bundestreuen Kantone, hob 1848 seine Klöster auf bis auf eins und erklärte sich bei den Abstimmungen von 1872 und 1874 über Revision der Bundesverfassung für dieselbe.

Vgl. Häberlin-Schaltegger, Geschichte des Kantons T. von 1798 bis 1849 (Frauenf. 1872); Häberlin, Der Kanton T. in seiner Gesamtentwicklung von 1849 bis 1869 (ebd. 1876); Pupikofer, Geschichte des T. (2. Aufl., 2 Bde., ebd. 1886-89); Rahn, Die mittelalterlichen Architektur- und Kunstdenkmäler des Kanton T. (Zür. 1895-97).

Thurificati, s. Lapsi.

Thurii, alte Stadt in Unteritalien, 443 v. Chr. unter der Leitung von Athen in der Nähe von Sybaris gegründet, dessen Einwohner nach T. übersiedelten. Die Stadt gelangte bald zu großer Blüte, wurde aber seit der Mitte des 4. Jahrh. v. Chr. durch Angriffe der Lukaner sehr geschwächt. 194 v. Chr. sandten die Römer eine lat. Kolonie dahin, welche den Namen Copia erhielt, der aber den ältern griech. Namen nicht zu verdrängen vermochte.

Thüringen, znsammenfassende Bezeichnung für das Bergland zwischen dem Thüringer Wald im S., dem Harz im N., dem Hessischen Waldgebirge und der Bucht von Göttingen im W. und der sächs.-thüring. Bucht (Leipzig) im O. Es ist im wesentlichen das Gebiet der mittlern Saale und der Unstrut. (S. auch Thüringer Wald und Thüringische Terrasse.) In polit. Beziehung wird T., abgesehen von einigen preuß. Landesteilen, von den Thüringischen Staaten (s. d. und die Einzelartikel) zusammengesetzt. (S. die Karte: Königreich Sachsen, Provinz Sachsen [südlicher Teil] und Thüringische Staaten, beim Artikel Sachsen).

Das Volk der Thüringer wird zuerst zu Anfang des 5. Jahrh. bei Vegetius Renatus erwähnt. Dann erscheinen sie unter den Verbündeten Attilas. Ihr Name ist von dem der alten Hermunduren abzuleiten. Doch sind sie nicht einfach Nachkommen derselben, sondern Reste der Semnonen, besonders der Angeln