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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Transmarin; Transmigration; Transmission; Transmissionsaufzüge; Transmissionsdynamometer; Transmissionshammer

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Transmarin - Transmissionshammer

Transmarin (lat.), überseeisch.

Transmigration (lat), Wanderung, Übersiedelung, besonders von der Seelenwanderung (s. d.) gebraucht.

Transmission (lat., "Übertragung"), im Maschinenwesen eine Zusammenstellung von Vorrichtungen (Zwischenmaschinen) zur Kraftübertragung (s. d.). Die T. setzt sich zusammen aus solchen Maschinenteilen, welche die Kräfte oder Arbeiten in passender Weise nach bestimmten Richtungen zu übertragen haben (eigentliche Transmissionsteile oder Triebwerke), und solchen, durch welche die Triebwerke in ihrer Lage erhalten werden wie die Lager (s. d.) und Stellringe (s. d.). Bei den Triebwerken unterscheidet man solche, welche direkt, und solche, welche indirekt übertragen. Zu den erstern gehören die Räder- und Kurbelgetriebe, Wellen und Kuppelungen, zu den letztern die Riemen-, Seil- und Schnurtriebe.

Das Rädergetriebe oder Räderwerk bezweckt die Übertragung der rotierenden Bewegung einer Achse oder Welle auf eine andere in geringer Entfernung von ersterer befindliche. Bei dem Zahnradgetriebe, das aus Zahnrädern (s. d.) zusammengesetzt ist, erfolgt diese Bewegungsübertragung in einem bestimmten Geschwindigkeitsverhältnis (Übersetzungsverhältnis), so daß die mittels der Zahnräder bewegte Welle der Arbeitsmaschine eine gleiche, größere oder geringere Tourenzahl in der Zeiteinheit (Minute) machen kann wie die Antriebswelle; ferner kann durch die Verwendung elliptischer oder sonstiger unrunder Zahnräder die Bewegung der getriebenen Welle bei gleichförmiger Drehung der Antriebswelle innerhalb einer Umdrehung der letztern ungleichförmig sein, wie es für gewisse Zwecke bei Werkzeugmaschinen erforderlich ist. Beim Friktionsrädergetriebe, dessen Element das Friktionsrad (s. d.) ist, erfolgt die Bewegungsübertragung stets gleichförmig und zwar entweder konstant, im umgekehrten Verhältnisse der Radien der Berührungskreise, ähnlich dem Zahnradgetriebe oder (bei der Friktionsscheibe in Verbindung mit einer verstellbaren Friktionsrolle) in einem veränderbaren Übersetzungsverhältnis (Wechselgetriebe). Bei beiden, den Zahn- und Friktionsrädergetrieben kann die getriebene Welle parallel zur Antriebswelle oder geneigt zu derselben liegen, im letztern Falle können sich die Wellenachsen schneiden oder kreuzen.

Durch das Kurbelgetriebe (s. d.) wird die rotierende Bewegung einer Welle in eine hin- und hergehende, senkrecht zur Antriebswelle gerichtete Bewegung verwandelt, oder umgekehrt eine hin- und hergehende Bewegung in eine rotierende, wobei die angetriebene Welle durch ein auf ihr angebrachtes Schwungrad über die Totpunkte des Kurbelgetriebes hinweggebracht werden muß.

Über Wellen und Kuppelungen s. diese Artikel.

Bei den indirekten Triebwerken leitet ein Zwischenmittel die Bewegung des einen Teils auf den andern fort; derartige Zwischenmittel sind für Riementriebwerke der Riemen, für Seiltriebwerke das Seil, für Schnurtriebwerke die Schnur, für Kettentriebwerke die Treibkette (s. Kette). Bei den Riemen-, Seil- und Schnurtriebwerken wird das Zwischenmittel um cylindrische Scheiben oder Trommeln gelegt und bis zu einem gewissen Grade festgespannt: der anzutreibende Teil wird alsdann infolge der Reibung mitgenommen. Hierdurch ist eine gleichförmige Bewegungsübertragung mit einem beliebigen Übersetzungsverhältnis auf parallele oder auch gegeneinander geneigt liegende Wellen möglich. Bei den Kettentriebwerken sind die Scheiben (Kettenscheiben) mit Zähnen versehen, die zur Mitnahme der einzelnen Kettenglieder dienen. Das Übersetzungsverhältnis ist abhängig von den Radien der Scheiben. Die Tourenzahlen der Wellen pro Minute verhalten sich umgekehrt wie die Durchmesser der auf denselben angebrachten Riemen-, Seil- oder Schnurscheiben.

Das Schnurtriebwerk, die älteste der T., ist nur zur Übertragung geringer Kräfte auf sehr mäßige Entfernungen tauglich. Bei demselben ist eine endlose, aus Lederstreifen, Hanf oder Baumwolle verfertigte Schnur (Treibschnur) um zwei cylindrische, an ihrem Umfange mit Rinnen versehene Scheiben (Schnurscheiben) geführt. Da die Schnur ein sehr biegsames Zwischenmittel ist, eignet sie sich besonders zur Erreichung sehr großer Übersetzungsverhältnisse, um von einer sich langsam drehenden Scheibe aus sofort eine rasch rotierende Bewegung zu erhalten. Anwendungen der Schnurtriebwerke finden sich z. B. an Spinn- und Spulmaschinen, leichten Drehbänken u. s. w. Diese rasch rotierenden Schnurscheiben werden, wenn sie sehr klein sind, auch Wirtel oder Würtel genannt.

Über Riemen- und Seiltriebwerke s. Riementrieb und Seiltrieb. Ist von einer mit einer gewissen Umdrehungszahl pro Minute umlaufenden Welle auf eine zweite Welle mit verschiedenen Geschwindigkeiten anzutreiben, so finden Stufenscheiben (s. d.) Verwendung.

Eine stehende Wellenleitung, welche vom Motor direkt angetrieben wird, heißt Königswelle (s. d.). Kleinere T., welche zum direkten Betrieb von Arbeitsmaschinen angelegt sind und je eine oder nur wenige derselben antreiben, nennt man Vorgelege. Nach den verwendeten Triebwerken unterscheidet man Räder-, Riemenscheiben-, Seilscheiben-, Schnurscheibenvorgelege; nach der örtlichen Befestigung Decken-, Wand- und Bodenvorgelege. Am gebräuchlichsten sind die Riemenscheibenvorgelege (s. Riemenscheibe). Als Zwischenmaschinen für belebte Motoren dienen besonders die Göpel (s. d.) und Tretwerke (s. d.). - Vgl. Anleitung zur Einrichtung und Instandhaltung von Triebwerken (Lpz. 1897).

Transmission, im Rechtswesen der Übergang des Rechts aus der Berufung zur Erbfolge auf einen Dritten.

Die neuern Gesetzgebungen lassen in der Regel das Recht, die Erbschaft anzutreten oder auszuschlagen, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, auf die Erben des Erben übergehen; das Recht, aus dem Erbvertrage die Erbschaft zu erwerben, nur dann auf einzelne, wenn dies im Erbvertrage ausdrücklich bestimmt ist. - Nach Deutschem Bürgerl. Gesetzb. §. 1952 ist das Recht, die Erbschaft auszuschlagen, vererblich. Stirbt der Erbe vor Ablauf der Ausschlagungsfrist, so endigt die Frist nicht vor Ablauf der für die Erbschaft in seinem Nachlaß vorgeschriebenen Ausschlagungsfrist, ist also verlängert. Auch kann von mehrern Erben des Erben jeder den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Erbschaft ausschlagen.

Transmissionsaufzüge, s. Aufzug und Tafel: Aufzüge I, Fig. 4, 5, 6.

Transmissionsdynamometer, s. Dynamometer.

Transmissionshammer, s. Fallhammer.