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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Tricktrack – Tridentinisches Konzil

Tricktrack oder Trictrac, Brettspiel, welches mit den Steinen des Puffs und Würfeln auf dem Puffbrett gespielt wird; oft auch gleichbedeutend mit Puff (s. d.). Die Sage läßt einen Ritter Alco bei der Belagerung von Troja das Tricktrackspiel erfinden. (S. auch Bredouille.) – Vgl. Académie universelle des jeux, contenant les règles … du Trictrac etc. (Par. 1824: 2. Aufl. 1835).

Tricladidea, s. Planarien.

Triclinium, s. Triklinium.

Tricóccen, Pflanzenordnung aus der Gruppe der Dikotyledonen, Abteilung der Choripetalen, charakterisiert durch regelmäßige eingeschlechtige Blüten mit sehr rudimentär entwickelter, häufig auch gänzlich fehlender Blütenhülle; die Anzahl der Staubgefäße ist verschieden, der Fruchtknoten besteht fast durchgängig aus drei miteinander verwachsenen Fruchtblättern und entwickelt sich in der Regel zu einer dreikantigen Kapsel, deren drei Fächer nur je ein oder zwei Samen enthalten. Die Ordnung der T. umfaßt die Euphorbiaceen (s. d.), außerdem einige kleinere Familien von zweifelhafter Verwandtschaft, wie die Empetraceen (s. d.). (Hierzu Tafel: Tricoccen; zur Erklärung s. die Artikel: Euphorbia, Ricinus, Siphonia und Manihot.)

Tricŏlor (lat.), dreifarbig.

Tricondyla aptera, zur Gruppe der Fünfzeher gehöriger Käfer (s. Tafel: Käfer Ⅰ, Fig. 5).

Trictrac, s. Tricktrack.

Tricyānchlorīd, s. Cyan.

Tricyānsäure, s. Cyanursäure.

Tricyānurȳltrinitrīl, s. Mellon.

Tricycle (engl., spr. treißíkl), Dreirad, eine Art Fahrrad, s. Velociped.

Tridácna, s. Riesenmuschel.

Tridént (lat. tridens), Dreizack, das Attribut des Meergottes Poseidon (s. d.).

Trident (Tridentum), s. Trient.

Tridentinischer Katechismus, s. Katechismus.

Tridentinisches Konzil, das 19. sog. ökumenische Konzil, das von 1545 bis 1563 in Trient abgehalten wurde. Schon auf den vorreformatorischen Konzilien war das Verlangen nach einer Reform der Kirche an Haupt und Gliedern mit Entschiedenheit zum Ausdruck gebracht worden. Der Eintritt der Reformation erweckte den Wunsch, durch Abstellung der schreiendsten Mißbräuche in der kath. Kirche sowie durch gemeinsame Beratung und Formulierung der streitigen Lehren eine dauernde Loslösung der Protestanten zu verhindern. Deshalb hatte Kaiser Karl Ⅴ. schon längst ein allgemeines, von Katholiken und Protestanten in gleicher Weise zu beschickendes Konzil gefordert. Nach langem Drängen schrieb Papst Paul Ⅲ. das Konzil zum 1. Nov. 1542 nach Trient (s. d.) aus, vertagte es wegen des Krieges mit Frankreich, schrieb es wiederum zum 15. März 1545 aus, doch konnte es erst 13. Dez. 1545 eröffnet werden. Auch jetzt suchte der Papst den Zweck des Konzils, sofern er auf Reform der Lehre hinging, auf alle Weise zu vereiteln, indem die Beschlüsse genau in Rom formuliert wurden, die Abstimmung nicht nach Nationen, wie in Konstanz, sondern nach Köpfen geschah und also ganz in den Händen der ital. Majorität lag, und endlich der gewandte Kardinallegat del Monte, ein entschlossener Vertreter des absoluten Papalsystems, den Verhandlungen präsidierte. Da zudem die Protestanten das Konzil nicht beschickten, so gingen seine Verhandlungen nicht darauf hinaus, eine Versöhnung mit jenen herbeizuführen, sondern vielmehr Lehre und Ordnung der kath. Kirche im Gegensatz gegen sie zu formulieren und die vielfach schwankenden Bestimmungen der mittelalterlichen Scholastik auf einen feststehenden gemeinsamen Ausdruck zu bringen. In den ersten sieben Sitzungen wurden die Apokryphen den kanonischen Büchern sowie die Tradition (s. d.) der Heiligen Schrift gleichgestellt, die Vulgata (s. d.) für die authentische Bibelübersetzung erklärt, die Lehren von der Erbsünde, der Rechtfertigung und den sieben Sakramenten nach kath. Auffassung formuliert. In der achten Sitzung, 11. März 1547, wurde das Gerücht von einer Seuche als Vorwand benutzt, um das Konzil nach Bologna zu verlegen. Die ital. Bischöfe reisten sofort ab, die deutschen blieben auf Befehl des Kaisers in Trient. Zu Bologna wurde nun eine zweimalige Vertagung beschlossen, bis Paul Ⅲ. 17. Sept. 1549 das Konzil aussetzte. Der bisherige Kardinallegat del Monte, seit 8. Febr. 1550 Papst unter dem Namen Julius Ⅲ., eröffnete das Konzil 1. Mai 1551 wieder in Trient durch seinen Legaten, den Kardinal Marcellus Crescentius. Auch die Protestanten hatten ihr Erscheinen zugesagt, aber vor ihrem Eintreffen wurden die Lehren von der Transsubstantiation, der Buße, der letzten Ölung und der Befugnisse der Bischöfe so formuliert, daß dadurch jede Versöhnung abgeschnitten war; und als endlich 25. Jan. 1552 ihre Gesandten im Konzil erschienen, drangen sie mit ihren Ansprüchen nicht mehr durch. Endlich veranlaßte die feindselige Annäherung Moritz’ von Sachsen das Konzil, 28. April 1552 die Verhandlungen auf zwei Jahre zu vertagen.

Erst Pius Ⅳ. lud zur Fortsetzung des Konzils ein, und obgleich Frankreich ein neues freies Konzil forderte und die Protestanten ihre Teilnahme verweigerten, wurde dasselbe unter Vorsitz des Kardinallegaten Prinz Hercules Gonzaga von Mantua 18. Jan. 1562 mit der 17. Sitzung wieder eröffnet. Frankreich, der Kaiser und Bayern erneuerten die Forderung einer Reform der Kirche, Gewährung des Laienkelchs, Aufhebung des Cölibats und der Speiseverbote; ferner behaupteten alle außerital. Bischöfe, daß die bischöfl. Würden und Rechte göttlichen und nicht päpstl. Ursprungs seien. Trotz dieser Opposition wußte der Papst seine Wünsche durchzusetzen. So wurden die Bestimmungen über die Abendmahlsfeier und das Meßopfer getroffen. Als 13. Nov. 1562 der Kardinal von Lothringen mit 14 Bischöfen, 3 Äbten und 18 Theologen sich einfand und nicht bloß dadurch die Opposition stärkte, sondern auch 34 franz. Reformationsartikel vortrug, verschob der Papst die nächste Sitzung von einem Monat zum andern. Gonzaga starb 2. März 1563; ihm folgten die Legaten Morone und Navageri. Der Kardinal von Lothringen wurde für die päpstl. Partei gewonnen, auch die deutschen, franz. und span. Bischöfe gaben nach. So wurden denn seit dem 15. Juli 1563 in mehrern Sitzungen ganz den päpstl. Wünschen entsprechend abgefaßt: die Dekrete von der Priesterweihe und Hierarchie, vom Sakrament der Ehe nebst dem Cölibat der Geistlichen, vom Fegefeuer, dem Heiligen-, Reliquien- und Bilderdienst, von den Klostergelübden, dem Ablaß, den Speiseverboten und dem Verzeichnis der verbotenen Bücher, das nebst der Abfassung eines Katechismus und Breviers dem Papste überlassen wurde. In jeder einzelnen Sitzung wurde außer der Feststellung der Lehrstücke auch je ein Decretum de reformatione