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Unfehlbarkeit – Ungarische Litteratur
Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Unfallversicherungsanstalten'
rufsgenossenschaften, bestimmt, die Versicherung gewisser Baubetriebe zu vermitteln, die meist nur vorübergehenden Unternehmungen gewidmet sind. Die
Errichtung der U. erfolgt kraft gesetzlicher Anordnung auf Grund eines Nebenstatuts. Besondere Organe sind zulässig, aber bisher nirgends eingeführt. Die
Beitragserhebung findet im Wege des Prämienreserveverfahrens (s. d.) statt.
Unform, Pflanzengattung, s. Amorpha.
Unfruchtbarkeit (Sterilitas), die bei beiden Geschlechtern, insbesondere aber beim Weibe
vorkommende Unfähigkeit, Kinder zu zeugen. In vielen Fällen gelingt es, bei gründlicher Untersuchung, die Ursachen derselben nachzuweisen. Als solche hat
man kennen gelernt beim Weibe mangelhafte Bildung und Krankheiten der Eierstöcke, Verwachsungen der Eileiter, chronisch entzündliche Veränderungen,
Knickungen und Verlagerungen der Gebärmutter, Verschluß des Muttermundes und andere organische Fehler
(s. Gebärmutterkrankheiten); beim Manne fehlerhafte Beschaffenheit des Samens, narbigen Verschluß der Samenbläschen u. dgl. In
vielen Fällen liegen der Sterilität auch psychische Ursachen (Widerwillen, Haß, Abneigung gegen den Ehegatten) zu Grunde. Die U. ist teils unheilbar, teils bei
einer konsequenten gynäkologischen, unter Umständen operativen Behandlung der Heilung zugänglich. Zu unterscheiden von der U. ist die
Impotenz (s. d.). – Vgl. Duncan, Sterilität bei Frauen (deutsch von Hahn, Berl. 1884); Müller, Die Sterilität der Ehe (Stuttg. 1885); Kisch,
Die Sterilität des Weibes (2. Aufl., Wien 1895).
Unfug, im gewöhnlichen Sprachgebrauch jedes ungeziemende Benehmen. Das Reichsstrafgesetzbuch bedroht beschimpfenden U.
an öffentlichen Zeichen der Autorität (§§. 103ᵅ, 135), in Kirchen oder andern zu religiösen Versammlungen bestimmten Orten (§. 166) und an Gräbern
(§. 168), sowie ferner groben U. (§. 360, Nr. 11). Unter grobem U. wird in erster Reihe verstanden die erhebliche Störung der polizeilichen Ordnung, der
äußern Ruhe und des sittlichen Anstands auf den öffentlichen Straßen und Plätzen (bubenhafter Straßenunfug). Die Strafvorschrift soll keine subsidiäre von
unbestimmter Allgemeinheit sein, mit der man Fälle treffen könnte, die sonst unter ein Gesetz nicht zu subsumieren sind, sondern sie verpönt nur die den
äußern Bestand der öffentlichen Ordnung unmittelbar verletzenden Ungebührlichkeiten, und zwar nur solche, durch welche das Publikum schlechthin, nicht
also ein individuell begrenzter Personenkreis gefährdet oder belästigt und solchergestalt der öffentliche Friede im allgemeinen beunruhigt wird. Hierher
gehören nicht bloß Erregung falschen Feuerlärms (unzweifelhaft grober U.), sondern auch die Verbreitung erfundener Sensationsnachrichten durch die Presse
(Österr. Strafgesetz §§. 278k, 308). Nach einem Urteil des Reichsgerichts (Juli 1895) ist auch Boycotten (s. d.) grober U. – Vgl. «Zeitschrift
für die gesamte Strafrechtswissenschaft», Bd. 16 (Berl. 1896).
Ung, Komitat in Ungarn, grenzt im N. an Galizien und das Komitat Zemplin, im O. an Bereg, im S. an Szabolcs, im W. an Zemplin
und hat 3052,84 qkm und (1890) 135247 meist griech.-kath. ruthen. und slowak. E. (37182 Magyaren, 10318 Deutsche),
darunter 28836 Römisch-Katholische, 18572 Evangelische und 15599 Israeliten. Das ↔ Gebiet ist von Teilen des Karpatischen Waldgebirges
durchzogen, unter denen die Huzla-Alpe und die Astra (1408 m) die bedeutendsten sind. Nach Galizien führen die Pässe Uzsok und Bireczke (846 m).
Hauptgewässer ist der Ungfluß mit der Turja. Das landschaftlich schöne Gebiet eignet sich wenig zum Anbau; die Berge sind reich an Eisenerzen, Braunkohlen
und andern wertvollen Mineralien sowie an ausgedehnten Waldungen, aber es fehlt die gewinnreiche Ausbeute. Das Komitat umfaßt die Stadt mit
geordnetem Magistrat und Hauptstadt Ungvár (s. d.) und vier Stuhlbezirke.
Ungamabai oder Formosabai, Bucht an der Küste von Englisch-Ostafrika, zwischen 2°30'
und 3° südl. Br. nördlich von Malindi. Râs Schakka bildet die Nord-, Râs Gomani oder Kap Ngome die Südgrenze der Bai, in welche der Tana mündet.
Ungarisch-Brod. 1) Bezirkshauptmannschaft in Mähren, hat
989,28 qkm und (1890) 67806 (31524 männl., 36282 weibl.) E. in 93 Gemeinden mit 99 Ortschaften und umfaßt die
Gerichtsbezirke Klobouk und U. –
2) U., czech. Brod Ukerskẏ, Stadt und Sitz der Bezirkshauptmannschaft und eines
Bezirksgerichts (548,09 qkm, 41379 E.), ehemals Festung, an der zur March gehenden Olsawa und der Linie Brünn-Blarapaß
der Österr.-Ungar. Staatsbahn, hat (1890) mit der Israelitengemeinde (634 E.) 4670 meist czech. E., schöne roman. Kirche, Synagoge, Dominikanerkloster,
Rathaus und ein ehemals fürstl., jetzt gräfl. Kaunitzsches Majoratshaus. U. wurde 1049 gegründet und hatte viel durch die Hussiten und durch die Einfälle der
Ungarn zu leiden, gegen welche sich die Bürger von U. 1605 unter Bocskay und 1622 unter Bethlen Gabor heldenmütig verteidigten.
Ungarische Litteratur. Die Litteratur in der Sprache der Magyaren (s. d.) beginnt im 13. Jahrh. Aus der ältern
Epoche ist außer Übersetzungen von Legenden und biblischen Büchern wenig erhalten. (S. Ungarische Sprache.)
Im 16. Jahrh. trat eine Periode höherer Ausbildung der Litteratur ein, indem unter Ferdinand I. und Maximilian II. (1517–76) politische, vor allem aber religiöse
Bewegungen ein geistiges Leben wachriefen, das für die Bildung des Volks und die Entwicklung seiner Litteratur fördernd sein mußte. Die Reformation wirkte
belebend auf alle Schichten. Durch den Gebrauch in den Religionsstreitschriften, in den Kirchen und Schulen, durch Kriegs- und Volkslieder bereicherte sich und
erhob sich die ungar. Nationalsprache damals auf den Standpunkt, den sie bis Ende des 18. Jahrh. innehielt. Man beeiferte sich, das Volk über die Schicksale
seiner ältesten und nächsten Vorfahren in seiner eigenen Sprache zu belehren. Dazu dienten die ungar. Chroniken, z.B. von Székely (1559), Temesvári (1569),
Heltai (1572), Pethö, eigentlich Zrinyi (1660), Bartha (1664), Lisznyai (1692) u.a. Noch viel häufiger erschienen ungar. Übersetzungen der Heiligen Schrift, so
von Komjáti (Krak. 1533), Pesti (Wien 1536), Erdösi oder Sylvester (Ujszigeth 1541), Heltai (Klausenb. 1546), Székely (Krak. 1548), von Juhász oder Melius
(Debreczin 1565), Félegyházi (ebd.