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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Ungarn (Geschichte)

geordnetenhause mit großer Mehrheit angenommen, 10. Mai jedoch vom Oberhause abgelehnt, worauf das Abgeordnetenhaus 21. Mai die Vorlage nochmals unverändert der Magnatentafel zuzusenden beschloß. Wekerle begab sich nach Wien, um einen geheimen Einfluß, der, wie man glaubte, sich dort gegen die liberale Kirchengesetzgebung unter den Hofwürdenträgern geltend machte, zu brechen und durch einen Pairsschub ihre Annahme im Oberhause durchzusetzen. Da diese Forderung abgeschlagen wurde, reichte er 1. Juni seine Entlassung ein, übernahm aber 11. Juni, nachdem Graf Khuen-Hedervary vergeblich versucht hatte ein Ministerium zu bilden, sein Amt von neuem; an Stelle des Kultusministers Grafen Csaky trat Baron Roland Eötvös, an Stelle des Ministers a latere Grafen Tisza Graf Julius Andrássy. Dieser Lage gegenüber gab das Oberhaus 22. Juni nach und nahm das Gesetz über die Civilehe an, ebenso wurden auch 9. und 10. Okt. die Gesetze über die Religion der Kinder aus Mischehen und über die staatliche Matrikelführung angenommen, während die Vorlagen über die freie Religionsübung 6. Okt. und über die Reception der jüd. Religion 8. Okt. abgelehnt wurden. Am 10. Dez. erfolgte die Genehmigung der drei kirchenpolit. Gesetze durch den König. Inzwischen hatten aber verschiedene Ereignisse die Stellung des Kabinetts Wekerle von neuem erschüttert. Am 20. März 1894 war Kossuth, der unversöhnliche Feind der habsburg. Dynastie, in Turin gestorben und sein Leichenbegängnis in Budapest in überschwenglicher Weise gefeiert worden. Damit aber nicht genug, wurden im ganzen Lande Sammlungen für Kossuth-Denkmäler veranstaltet, und ein Sohn Kossuths agitierte in taktlosester Weise für Aufhebung des Ausgleichs und eine reine Personalunion mit Österreich. Wenn schon hierdurch in Wien eine Verstimmung entstanden war, so trug der immer mehr sich verbitternde Nationalitätenstreit ebenfalls nicht zur Befestigung des Kabinetts bei. Während die siebenbürg. Sachsen durch verschiedene Zugeständnisse zur Regierungspartei hinübergezogen waren, fühlten sich besonders die Rumänen in Siebenbürgen durch die ungesetzlichen Übergriffe der magyar. Behörden und die Nichtbeachtung des Nationalitätengesetzes von 1868 beschwert. Schon 1892 hatten sie beschlossen, mit Umgehung des ungar. Ministeriums, eine Deputation an den Kaiser nach Wien zu schicken, die diesem eine Denkschrift überreichen sollte, in der sie ihre Beschwerden dargelegt hatten. Zwar wurde die Deputation nicht empfangen und die Denkschrift nicht angenommen, aber dennoch setzte sich die Bewegung in verstärktem Maße fort, und ein rumän. Nationalkongreß, der im Juli 1893 in Hermannstadt stattfand, hielt alle Forderungen der Rumänen aufrecht. Eine Denkschrift, die die Führer der Rumänen veröffentlichten, bildete den Anlaß, gegen sie einen Prozeß wegen Hochverrats einzuleiten, der 25. Mai 1894 mit ihrer Verurteilung zu mehrjährigen Gefängnisstrafen endete. Alle diese Umstände trugen dazu bei, dem Kabinett Wekerle das Vertrauen des Königs zu entziehen, und als es 22. Dez. 1891 von neuem um seine Entlassung bat, wurde ihm diese am folgenden Tage zu teil. Die Kabinettskrisis zog sich längere Zeit hin, bis sie endlich durch die Ernennung des Freiherrn von Bánffy 14. Jan. 1895 ihr Ende fand. Lukacs übernahm die Finanzen, Perczel das Innere, Erdelyi die Justiz, Graf Festetics den Ackerbau, Wlassics den Unterricht und Kultus, Daniel den Handel, Graf Jósika wurde Minister a latere, während Fejérváry als Landesverteidigungsminister und Josipovich als Minister für Kroatien im Amte blieben. Die Erneuerung des Ministeriums bedeutete, wie Bánffy 18. Jan. im Abgeordnetenhanse erklärte, nur einen Personen-, keinen Systemwechsel, vielmehr werde er sich bemühen, die begonnene Kirchengesetzgebung durchzuführen. Den Beweis dafür lieferte er durch seine Rede am 1. Mai, als er auf eine Interpellation des Abgeordneten Perenyi erklärte, der päpstl. Nuntius Agliardi habe durch seine Äußerungen gegen die ungar. Kirchenpolitik seine Befugnisse als Vertreter einer auswärtigen Macht überschritten, weshalb der Minister des Auswärtigen bei der Kurie vorstellig geworden sei. Eine scharfe Note des Grafen Kalnoky, der diese Erklärung für einen Eingriff in seine Amtsführung ansah, veranlaßte einen Konflikt zwischen beiden Ministern, der endlich 15. Mai zu dem Rücktritt Kalnokys führte. Sein Nachfolger wurde Graf Goluchowski. Inzwischen setzte das Oberhaus den Kampf gegen die kirchlichen Gesetzentwürfe noch einige Zeit fort. Am 15. Mai 1895 lehnte es mit geringer Majorität das Gesetz ab, das die Konfessionslosigkeit gestattete. Am folgenden Tage nahm es den Entwurf über die Reception der israel. Religion an, verwarf aber die Bestimmung, die den Übertritt zum Judentum gestattete. Erst die Ernennung von fünf Liberalen zu erblichen Mitgliedern des Oberhauses (28. Juni) brach den Widerstand der Magnaten, und 21. Okt. wurden auch jene beiden Bestimmungen angenommen, womit die Regierung die gesamte kirchenpolit. Gesetzgebung durchgesetzt hatte.

Hatte das Ministerium Bánffy auf dem Gebiete der kirchenpolit. Gesetzgebung einen großen Erfolg aufzuweisen, so setzte es auch in andern Fragen seinen Willen durch. Es wurden eigene ungar. Hofwürdenträger ernannt, die im Falle der Anwesenheit des Monarchen in U. fungieren sollten, und der Titel "Minister des kaiserl. Hauses" in den eines "Ministers des kaiserl. und königl. Hauses" umgewandelt. Auch der glänzende Verlauf der Millenniumsfeier, die in Verbindung mit einer großen ungar. Landesausstellung in Budapest (s. Milleniumsausstellung, Bd. 17) zur Erinnerung an die vor tausend Jahren erfolgte Niederlaßung der Magyaren in U. im Sommer 1896 veranstaltet wurde und einerseits das größte Entgegenkommen des Kaisers und seines Hauses gegen den ungar. Staatsgedanken zeigte, andererseits zu einer begeisterten Huldigung des ungar. Reichstags und Volks für ihren König Anlaß gab, mußte die Stellung der Regierung befestigen. Dagegen verursachte die bevorstehende Erneuerung des österr.-ungar. Ausgleichs große Schwierigkeiten, und da der 1892 gewählte Reichstag nicht mehr über die nötige Zeit verfügte, diese wichtige Angelegenheit zu erledigen, so sah sich die Regierung veranlaßt, 5. Okt. den Reichstag zu schließen und Neuwahlen auszuschreiben. Diese fanden 28. bis 31. Okt. statt und ergaben ein glänzendes Resultat für die Regierungspartei, die 287 Mandate errang, während die Nationalpartei 37, die beiden Unabhängigkeitsparteien 56 und die klerikale Volkspartei nur 20 Sitze davontrugen. Da aber die Ausgleichsverhandlungen bei der Kürze der Zeit ihre parlamentarische Erledigung nicht mehr finden konnten, so kündigte die ungar. Regierung 1. Dez. das österr.-ungar. Zoll- und Handelsbündnis. Die im Laufe des J. 1897 zwischen den Regierungen stattfinden-^[folgende Seite]