Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Unternehmergewinn; Unteroffizier; Unteroffizierposten; Unteroffizierprämien; Unteroffizierschulen

102

Unternehmergewinn – Unteroffizierschulen

mittler erscheint. Die Unternehmung tritt in verschiedenen Formen auf: a. als Einzel- oder Privatunternehmung, wenn ihr Eigentümer eine natürliche (physische) Person ist; b. als gesellschaftliche oder genossenschaftliche Unternehmung, wenn sie einer Gesellschaft (s. d.) oder Genossenschaft (s. d.) gehört, unter welche Rubrik namentlich die verschiedenen Arten der Handelsgesellschaften (s. d.) und die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (s. d.) fallen; c. als öffentliche Unternehmung, wenn der Staat selbst oder ein anderer öffentlich-rechtlicher Verband Eigentümer ist. Der U. erscheint als der Leiter der gesellschaftlichen Produktion auf eigene Verantwortung und Gefahr, er übernimmt in dem wirtschaftlichen Leben ein sociales Amt, das ihm wohl Rechte gewährt, aber auch schwere Pflichten auferlegt, deren Erfüllung freilich in vielen Fällen erst erzwungen werden muß mit Hilfe des Staates oder der Arbeiterorganisationen. Diese Bedeutung des U. wird namentlich von Schäffle in verschiedenen Schriften hervorgehoben. (S. auch Unternehmergewinn.)

Unternehmergewinn, der Ertrag der Unternehmung, der sich aus dem erzielten Verkaufspreise der Erzeugnisse nach Abzug der gezahlten Löhne und sonstigen Kosten (für Roh- und Hilfsstoffe, Amortisation des stehenden Kapitals u. s. w.) bildet; im engern Sinne kann von U. nur dann und nur dort die Rede sein, wenn dieser Ertrag sich höher stellt als die Einnahme, die der Unternehmer durch Überlassung seines Kapitals an andere und durch Verrichtung analoger Arbeiten im Dienste anderer, beide Kosten nach den üblichen Marktpreisen berechnet, hätte erzielen können. Die Anschauungen über Quelle und Natur des U. gehen noch sehr auseinander. Die einen fassen ihn im wesentlichen als ein Kapitaleinkommen (Kapitalgewinn, s. Kapitalismus) auf, das sich eben dann, wenn das Kapital dem Unternehmer nicht eigentümlich gehört, in Zins und U. teilt; andere sehen ihn mehr als Belohnung für die vom Unternehmer geleistete Arbeit der Leitung und Beaufsichtigung an (so z. B. Roscher, der ihn deshalb als Unternehmerlohn bezeichnet); wiederum andere erblicken im U. einen sowohl vom Kapitalgewinn wie Arbeitslohn gleich verschiedenen Einkommenszweig, der seinen Ursprung in der eigentümlichen geschichtlich-socialen Machtstellung des Unternehmers (Kapitalisten) besitzt, so insbesondere Rodbertus, Wagner und Marx.

Praktisch genommen erscheint der U. als eine Belohnung für die Inangriffnahme und die Gefahr der Produktion sowie für ihren möglichst wirtschaftlichen Betrieb. Je besser der Unternehmer den Bedarf der Gesellschaft erkennt, je mehr er also seinen Betrieb auf die Herstellung des jeweilig am meisten Benötigten richtet, je rascher er, sobald die Bedürfnisse gedeckt sind, seine Produktion einschränkt, um so günstiger sind seine Aussichten, hohen Gewinn zu erzielen und sich vor Einbußen zu bewahren.

Einen Versuch, die Arbeiter aus ihrer abhängigen Stellung zu befreien und zum Range selbständiger Unternehmer zu erheben, denen dann auch der U. zufließt, stellen die Produktivgenossenschaften (s. d.) dar. Als Vermittelung zwischen dem Lohnsystem und der eigentlichen Arbeiterunternehmung ist hier und da das System der Gewinnbeteiligung (s. d.) eingeführt worden, in der Regel aber nur eine nicht sehr wesentliche Modifikation des Lohnsystems darstellend. Der Socialismus (s. d.) will den U. in seiner heutigen Form durch Abschaffung des privaten Kapitaleigentums ganz beseitigen oder vielmehr nur die Gesellschaft als Unternehmer gelten lassen.

Die Lehre vom U., welche noch sehr umstritten ist, findet sich in den volkswirtschaftlichen Lehr- und Handbüchern sowie in den monographischen Schriften von Mangoldt (Lpz. 1855), Pierstorff (Berl. 1875), Mataja (Wien 1884), Groß (Lpz. 1884), Wirminghaus (Jena 1886) u. a. auseinandergesetzt.

Unteroffizier, im allgemeinen die Chargen der militär. Vorgesetzten vom Feldwebel einschließlich abwärts, im besondern die unterste Charge des Unteroffizierkorps. Zu den U. gehören Feldwebel (s. d., bei den berittenen Truppen Wachtmeister), Vicefeldwebel (s. d., Vicewachtmeister), Portepeefähnrich (s. Fähnrich), Oberfeuerwerker, Feuerwerker, Deckoffizier (s. d.) der Marine, Sergeant, Korporal, U. im engern Sinne, und in manchen Armeen auch die Obergefreiten und die Gefreiten. Die U. sind durch besondere Chargenabzeichen (s. d.) kenntlich. Sie unterstützen die Offiziere in der Einzelausbildung der Mannschaften sowie in der Handhabung des innern Dienstes. Im Gefecht führen sie die kleinsten Abteilungen (Sektionen, Schützengruppen), die Portepeeunteroffiziere (s. d.) auch zuweilen Züge. Sie sind in und außer dem Dienst Vorgesetzte der Soldaten. Bei den nahen Beziehungen, in die sie persönlich zu den Mannschaften treten, ist ihr Verhalten von großem Einfluß auf die Ausbildung, vor allem aber auf den Geist einer Truppe. Daher das Streben aller Armeen, durch geeignete Einrichtungen (spätere Civilversorgung, Prämien für lange Dienstzeit) sich ein gutes Unteroffizierkorps zu schaffen. Die U. der deutschen Armee ergänzen sich aus Zöglingen der Unteroffizierschulen (s. d.), sowie aus ältern Soldaten, die nach der aktiven Dienstzeit mit dem Truppenteil eine Kapitulation (s. Kapitulant) zum Weiterdienen abschließen.

Unteroffizierposten, s. Doppelposten.

Unteroffizierprämien, s. Dienstprämien für Unteroffiziere.

Unteroffizierschulen, Militärschulen (s. d.), die junge Leute, die zwischen dem 17. und 19. Lebensjahr freiwillig in sie eintreten, in dreijährigem (ausnahmsweise zweijährigem) Kursus zu Unteroffizieren heranbilden, mit der Verpflichtung, für jedes in der Unteroffizierschule zugebrachte Jahr zwei Jahre über die gesetzliche Dienstzeit im stehenden Heere zu dienen, wobei übrigens die Zeit in der Unteroffizierschule ebenfalls als Dienstzeit gerechnet wird. Die Zöglinge treten als Gemeine oder Gefreite, ausnahmsweise gleich als Unteroffiziere in die Armee. Die erste Unteroffizierschule in Preußen wurde 1825 in Potsdam unter dem Namen Schulabteilung errichtet; als 1860 eine zweite derartige Anstalt in Jülich hinzutrat, erhielten beide den Namen U. Jetzt bestehen unter der Inspektion der Infanterieschulen (s. d.) U. in Potsdam, Jülich, Bieberich, Weißenfels, Ettlingen und Marienwerder, außerdem eine bayrische in Fürstenfeldbruck (mit Vorschule) und eine sächsische in Marienberg (mit Vorschule). Taktisch ist jede Unteroffizierschule als Bataillon zu 4 (Jülich und Marienberg 2) Compagnien formiert.

Über Unteroffiziervorschulen s. d.

In Frankreich entsprechen die Écoles militaires préparatoires (s. Soldatenkinder) ungefähr den deutschen U. Rußland hat 1887 versuchsweise ein Unteroffizierlehrbataillon zu Riga errichtet, dessen Schüler, teils befähigte Mannschaften aus der Front, die bereits mindestens 8 Monate gedient haben,