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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Wardein – Warenhaus für Armee und Marine

mende Bregalnica, rechts die Črna (türk. Kara-su), zuletzt den Karasmak auf und mündet, 336 km lang, in den Golf von Saloniki. Die Eisenbahn führt im Thale des W. aufwärts.

Wardein oder Waradein, deutsche Form des Wortes Guardian (s. d.). Der W. war ursprünglich ein Beamter, der über den Gehalt der ausgebrachten Metalle zu wachen hatte und diese nach ihrem Gehalt untersuchte. Früher waren Berg- und Münzwesen eng verbunden, und ein Beamter stand beiden vor. Erst in späterer Zeit wurde beides getrennt, und man ernannte nun einen Bergwardein (s. d.) und einen Münzwardein.

Wardö, Stadt in Norwegen, s. Vardö.

Wardsche Kästen, fast luftdicht zu verschließende Kästen mit Glasbedachung, in denen sich tropische Gewächse ausgezeichnet entwickeln. Die W. K. wurden um 1830 von dem Londoner Wundarzt Ward erstmals konstruiert und werden hauptsächlich verwendet, um Pflanzen auf dem Schiffsdeck über das Meer zu führen.

Wards Island, s. East-River.

Ware, allgemeine Bezeichnung für den vom Verkäufer veräußerten Gegenstand im Gegensatz zu dem vom Käufer zu zahlenden Preise. In einem engern Sinne sind W. die Sachen des kaufmännischen Verkehrs. Im engsten Sinne werden W. von den Wertpapieren unterschieden als diejenigen Gegenstände, welche stofflichen Wert haben.

Die Handelswaren zerfallen nach ihrem Ursprung in mineralische, vegetabilische und animalische W. und sind ferner entweder Naturerzeugnisse, nur gesammelt, gereinigt, konserviert u. s. w. (Rohwaren, Rohstoffe) oder Produkte der Industrie (verarbeitete, veredelte W., Fabrikate oder Halbfabrikate). Nach den Industriegruppen unterscheidet man (und diese Einteilung wird bei öffentlichen Ausstellungen angewendet): W. des Bergbaues und Hüttenwesens, Erzeugnisse der Metallindustrie, Produkte der chem. Industrie, Nahrungs- und Genußmittel, Erzeugnisse der Textil- und Bekleidungsindustrie, W. der Leder- und Kautschukindustrie, Holzwaren, Erzeugnisse aus Stein (Stein- und Cementwaren), Thon, Glas, Kurzwaren, W. der Papierindustrie, Maschinenindustrie (Motoren, Instrumente, Uhren u. a.), Erzeugnisse der graphischen und ähnlichen Künste. Im Verkehrsleben spricht man noch von Kolonial-, Material-, Spezerei-, Farb-, Galanterie-, Schnitt- u. s. w. Waren. Auch macht man öfters den Unterschied zwischen realen, stofflichen W., deren Wert vorzugsweise auf ihrem Stoffe beruht und zwischen ideellen W., die, wie Wertpapiere, den Wert nur äußerlich darstellen, oder, wie Bücher, Kunstgegenstände u. s. w., wissenschaftlichen, künstlerischen Wert, Liebhaberwert u. s. w. besitzen. (S. Warenkunde.)

Waregga, die Bewohner von Uregga (s. d.).

Warekauri, s. Chathaminseln.

Waremme, Stadt in der belg. Provinz Lüttich, am Geer, an der Bahnlinie Brüssel-Herbesthal, mit 3708 E., ist die früher befestigte Hauptstadt der Landschaft Hesbaye (s. d.). Unweit von W. ist die sog. Brunhildenstraße, eine in ihrer ganzen Ausdehnung von Bavay bei Mons bis Tongern wohlerhaltene Römerstraße.

Waren, s. Ware.

Waren, Stadt in Mecklenburg-Schwerin, zwischen der nördl. Bucht des Müritzsees und dem See Tiefwaren auf einer erhöhten Landenge, an der Linie Neustrelitz-Warnemünde und den Nebenlinien Ludwigslust-Neubrandenburg und Malchin-W. (27,6 km) der Mecklenb. Friedrich-Franz-Eisenbahn, mit Röbel am Müritzsee durch Dampfschiffahrt verbunden, Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht Güstrow) und Bezirkskommandos, hat (1895) 8025 meist evang. E., darunter etwa 70 Israeliten, Postamt erster Klasse, Telegraph, Warendepot der Reichsbank, zwei Kirchen, Synagoge, Gymnasium, höhere Mädchenschule, naturwissenschaftliches Museum, Gasanstalt, Schlachthof; Dachpappen-, Cementfliesen- und Zuckerfabrik, Molkerei, Milchexportgesellschaft, Brauerei, Dampfmühle, Dampfsägewerke, Ziegelei, Kalkbrennerei und Schiffbauereien.

Warenbörse, s. Börse.

Warencourtage, die Vermittelung der Warengeschäfte, insbesondere von Ein- und Verkäufen, durch Makler (s. d.) sowie insbesondere die dafür zu zahlende Gebühr. Diese Vermittelung findet im Warengroßhandel bei Waren statt, welche einen Markt- oder Börsenpreis haben oder auch in Auktion (s. d.) gekauft und verkauft werden. (S. Courtage.)

Warendorf. 1) Kreis im preuß. Reg.-Bez. Münster, hat 559,28 km und (1895) 29689 (14770 männl., 14919 weibl.) E., 1 Stadt und 21 Landgemeinden. – 2) Kreisstadt im Kreis W., früher zum Bistum Münster gehörig, an der Ems und der Nebenlinie Münster-Rheda-Lippstadt der Preuß. Staatsbahnen, Sitz des Landratsamtes und eines Amtsgerichts (Landgericht Münster), hat (1895) 5819 E., darunter 300 Evangelische und 56 Israeliten, Postamt erster Klasse, Telegraph, drei Kirchen, Franziskanerkloster, kath. Gymnasium (Laurentianum), höhere Mädchenschule, Waisenhaus, Krankenhaus, Lehrerseminar, Gasanstalt, Schlachthaus, ein königl. Landgestüt der Provinz Westfalen. W. ist Hauptsitz der Münsterschen Leinweberei sowie des Garn- und Leinenhandels; es bestehen daselbst vier Baumwollwebereien, Leinwandbleichen, Druckereien, Blaufärbereien, ferner zwei Leder-, drei Tuchfabriken, Eisengießerei, Wurstfabrik, Dampfsägewerk, Brauereien, Brennereien, Wasser-, Öl- und Walkmühlen.

Warenerklärungen, s. Bolletten.

Warenhandel, s. Handel.

Warenhaus für Armee und Marine, seit 1892 der Name des Geschäftshauses des Deutschen Offiziervereins in Berlin. Der 1884 begründete Verein bezweckt, kameradschaftliche und wirtschaftliche Interessen der Angehörigen der deutschen Armee und Marine zu fördern durch preiswerte Beschaffung von Bekleidungs-, Ausrüstungs- und sonstigen Verbrauchsgegenständen (Wein, Spirituosen, Cigarren und Manöverbedürfnisse) und durch Vermittelung von Vorzugspreisen in Gasthäusern, Theatern u. s. w. An der Spitze steht ein Komitee von 15 Offizieren; die Geschäftsführung liegt einem Direktorium von 3 Personen (2 Offizieren, 1 Kaufmann) ob. Zur stimmberechtigten Mitgliedschaft berechtigt sind alle aktiven und zum Tragen der Uniform berechtigten inaktiven Offiziere, Ärzte u. s. w. des aktiven Dienststandes und des Beurlaubtenstandes sowie die Beamten der Militär- und Marineverwaltung gegen Zahlung eines Eintrittsgeldes von 10 M. Alle übrigen aktiven Militärpersonen können gegen Zahlung von 3 M. im ersten und 2 M. in jedem folgenden Jahre Jahreskarten ohne Stimmrecht erwerben. Das Geschäftskapital (3 Mill. M. Anteilscheine und 2 Mill. M. 4½proz. Obligationen) darf sich nur im Besitz von Mitgliedern befinden. Die Anteilscheine lauten auf Namen und erhalten