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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Wehr (Dorf) - Wehrordnung

böcke seitlich so weit verschiebt, daß sie ihren Halt verlieren und umfallen. Da der Abstand der Nasen etwas größer als der Abstand der Böcke ist, legt sich ein Bock nach dem andern nieder und die Arbeit kann durch einen Mann verrichtet werden, der am Ufer mittels Kurbelbetrieb die Verschiebung der Nasenstange und damit das Umlegen der Wehrklappen besorgt. 5) Die Trommelwehre (Fig. 5), bei welchen der Stau gleichfalls durch eine um eine untere Horizontalachse drehbare Klappe erfolgt. Die Klappe setzt sich dabei unterhalb der Drehachse fort und dieser untere Teil bewegt sich in einem Hohlraume, der in dem festen Unterbau des W. durch Aussparung des Mauerwerks hergestellt, oben durch Blechplatten dicht abgeschlossen ist. Auf diesen untern Teil der Klappe kann durch entsprechende Umstellung von Hähnen oder Schieberverschlüssen bald von der einen, bald von der andern Seite der Druck des OberWassers wirken und die Klappe dadurch hin und her bewegt werden. Da die Unterklappe länger als die Oberklappe ist, kann die letztere gegen den Druck des darüber hinwegströmenden Wassers aufgerichtet werden. 6) Selbstthätige W., d. h. solche W., welche sich bei Erreichung eines gewissen Wasserstandes selbstthätig öffnen (hydrostatische W., Rautenwehre u. a.). Ein selbstthätiges Klappenwehr, bei dem der Wasserdruck nach Überwindung von Gegengewichten gewisser Schwere die Klappe öffnet, ist von Doell erfunden und am Rhein-Marne-Kanal als Schleusenwehr angewendet.

^[Abbildung:] Fig. 6.

Feste und bewegliche W. werden über- oder nebeneinander angeordnet. Im erstern Falle wird auf einen festen, als W. wirkenden Unterbau das eine oder andere der vorbesprochenen Wehrsysteme aufgesetzt und der Stau dadurch zeitweise erhöht, wogegen im zweiten Falle die größte Höhe des Aufstaues durch die Höhe eines festen Wehrbaues gegeben, ein weiteres Anschwellen des Oberwassers aber dadurch verhindert wird, daß neben dem festen W. ein bis zur Flußsohle hinabreichendes bewegliches W. angelegt wird, welches auch wohl Grundablaß (Flutschleuse, Freiarche, s. d.) genannt wird.

Wehrartige Einbauten in Gebirgsbächen zum Zwecke der Wasseransammlung oder Verhinderung des Uferabbruches heißen Klausen (Fig. 6).

Wehr in Baden, Dorf im Amtsbezirk Schopfheim des bad. Kreises Lörrach, an der Wehra und der Linie Basel-Säckingen (Wiesenthalbahn) der Bad. Staatsbahnen, von den Trümmern der Burg Werrach überragt, hat (1895) 3279 E., darunter 368 Evangelische, Post, Telegraph, kath. Kirche; Buntweberei, Zeugdruckerei und -Färberei, Wollplüsch- und Papierfabrikation und Sägewerke. Nordöstlich die Ruine Steinegg am Eingang in das großartige Wehrathal.

Wehrbaum, soviel wie Fachbaum (s. d.).

Wehrdamm, s. Holztransportwesen.

Wehrenpfennig, Wilh., preuß. Publizist und Staatsbeamter, geb. 25. März 1829 zu Blankenburg a. Harz, studierte 1847-50 in Jena und Berlin Philologie und wurde Lehrer am Joachimsthalschen und am Friedrichs-Gymnasium in Berlin. 1859-62 führte W. als Direktor des Litterarischen Bureaus im Staatsministerium die Leitung der Regierungspresse. Seit 1863 redigierte er die "Preuß. Jahrbücher", die er 1867-83 in Gemeinschaft mit Treitschke herausgab. 1872-73 war er Chefredacteur der "Spenerschen Zeitung". Von 1868 bis 1878 war er Mitglied des preuß. Abgeordnetenhauses, von 1869 bis 1881 auch des Reichstages; er gehörte dem rechten Flügel der nationalliberalen Partei an. 1877 wurde er als Referent über die technischen Hochschulen und einen Teil des gewerblichen Unterrichtswesens in das preuß. Ministerium für Handel und Gewerbe berufen und trat 1879 als Geh. Oberregierungsrat in das Unterrichtsministerium über. Er schrieb: "Die Verschiedenheit der ethischen Principien bei den Hellenen" (Berl. 1857), die "Geschichte der deutschen Politik unter dem Einfluß des ital. Krieges" (anonym, ebd. 1860), "Die äußere Politik des Abgeordnetenhauses und die Militärreform" (anonym; ebd. 1860), "Die Gesetzgebung der Jahre 1871-76" (in Hirths "Annalen", Lpz. 1877) u. a.

Wehrgeld, s. Wergeld; auch soviel wie Wehrsteuer (s. d.).

Wehrli, Johann Jakob, Pädagog, geb. 6. Nov. 1790, übernahm 1810 die Armenerziehungsschule zu Hofwyl (s. Wehrlischulen), 1833 das Lehrerseminar in Kreuzlingen am Bodensee, das er einrichtete und bis 1853 leitete. Er starb 15. März 1855.

Wehrlischulen, Anstalten in der Schweiz, die arme Kinder, die der Gefahr der Verwahrlosung ausgesetzt sind, durch landwirtschaftliche und gewerbliche Arbeit in Verbindung mit dem unentbehrlichsten Unterrichte zu nützlichen Gliedern der Gesellschaft heranbilden. Die erste derartige Anstalt errichtete von Fellenberg 1804 auf seinem Gute Hofwyl in der Schweiz. Sie wurde namentlich durch Johann Jakob Wehrli (s. d.) zu einer Musteranstalt ihrer Art erhoben.

Wehrlīt, Gestein, s. Olivingesteine.

Wehrordnung, eine systematische Zusammenstellung aller auf das Ersatz- und Kontrollwesen des deutschen Heeres bezüglichen Bestimmungen; ihrer Natur nach kein Gesetz, sondern eine Dienstinstruktion, wurde sie erstmals unterm 28. Sept. 1875 vom Kaiser erlassen und unterm 31. Aug. 1880 mit Ergänzungen und Änderungen versehen. Sie enthielt