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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Wehrvögel - Weichflosser

haften für die Zahlung. Die W. wird in 14 Klassen in Höhe von 1 bis 100 Fl. erhoben, und von ihrem Ertrag werden jährlich 2 Mill. Fl. einer Kasse (Militärtaxfonds) zugeführt, die zur Aufbesserung der Pensionen von Militärinvaliden und Angehörigen vor dem Feinde gefallener Militärpersonen dient. Der Rest des Ertrags der W. fließt in die Staatskassen der beiden Reichshälften, die dafür die Verpflichtung übernommen haben, im Falle einer Mobilmachung die Familien der zum Dienste berufenen Wehrpflichtigen zu unterstützen. In der Schweiz ist die W. (Militärpflichtersatz) durch Gesetz vom 28. Juni 1878 einheitlich geregelt worden, nachdem sie vorher in einigen Kantonen bereits seit nahezu 40 Jahren und zuletzt fast im ganzen Bundesgebiet, aber nach verschiedenartigen Grundsätzen, erhoben worden war. Als W. wird von jedem wehrpflichtigen, in und außer Landes wohnenden Schweizer, der nicht persönlich Militärdienst leistet, eine Kopfsteuer von 6 Frs., eine Vermögenssteuer von 1½ Promille und eine Einkommensteuer von 1½ Proz., diese bis zum Höchstbetrag vou 3000 Frs. jährlich, bis zum 32. Lebensjahre und die Hälfte dieser Steuer bis zur Vollendung des 41. Lebensjahres erhoben. Vermögen unter 1000 Frs. und die ersten 600 Frs. des Einkommens sind jedoch steuerfrei. Die Eltern sind für die Steuerzahlung haftbar, und befreit von der W. sind nur Erwerbsunfähige, öffentliche Almosenempfänger, durch Militärdienst untauglich gewordene und im Ausland zum Militärdienst oder einer W. herangezogene Personen, ferner Beamte der Polizei, Grenzwache, Eisenbahnen und Dampfschiffe. Die W. fällt zur Hälfte den Kantonen zu, zur Hälfte einem Militärpensionsfonds, der der Bundeskasse verbleibt. Dieser Anteil belief sich 1894 auf nahezu 1 1/2 Mill. Frs. In Frankreich wurde die W. zuerst, und zwar durch Gesetz vom 8. März 1800, eingeführt, verschwand jedoch mit der Errichtung des Kaiserreichs sehr bald wieder. Durch das Militärgesetz vom 16. Juli l889 ist aber eine W. wieder eingeführt, die aus einem festen Satz von 6 Frs. pro Jahr und einer nach dem Vermögen und der Einnahme des Wehrpflichtigen festzusetzenden Steuer besteht. Mit dem vierten Wehrpflichtjahre beginnt die Steuerpflicht; sie erlischt erst beim Übertritt in die Reserve der Territorialarmee.

Vgl. Joffres, Études sur le recrutement de l'armée (Par. 1843); ders., Nouvelles études (ebd. 1845); Knies, Die Dienstleistung des Soldaten und die Mängel der Konskriptionspraxis (Freib. i. Br. 1860); Jolly, Die Militärsteuer oder das Wehrgeld (in der "Zeitschrift des königlich preuß. Statistischen Bureaus", Berl. 1869); Lesigang, Das Wehrgeld (Bd. 32 der "Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik", Jena 1879); Marcinowsky, Die W. im Deutschen Reich (Berl. 1881); Cohn, Die W. und Ehre und Last in der Volkswirtschaft (in den "Volkswirtschaftlichen Aufsätzen", Stuttg. 1882); Wagner, Wehrsteuer (in Schönbergs "Handbuch der polit. Ökonomie", Bd. 3, 3. Aufl., Tüb. 1891); Eheberg, Wehrsteuer (im "Handwörterbuch der Staatswissenschaften", Bd. 6, Jena 1894).

Wehrvögel (Palamedeidae), eine aus zwei Gattungen und drei Arten bestehende Familie der Stelzvögel, welche Südamerika vom La Plata bis Columbien bewohnt. Die sonderbaren Tiere, die von manchen Forschern den Entvögeln, von andern den Hühnern zugerechnet werden, haben in einem kurzen, zugespitzten Schnabel, ähnlich wie die Siebschnäbler, schwache, aber sehr zahlreiche seitliche Querblätter; die Beine sind lang, die Zehen frei ohne Schwimmhaut; am Flügelbug (Handgelenk) finden sich zwei sehr scharfe Sporen. Die W. ernähren sich von Vegetabilien, besonders von den Blüten und jungen Blättern der Sumpfpflanzen. Die häufigste Art ist der Aniuma (Palamedea cornuta L., s. Tafel: Stelzvögel I, Fig. 4), Kamichi, ein 80 cm langer Vogel mit einem bis 15 cm langen, dünnen, hornartigen Hautanhang auf dem Kopfe, in dessen sammetähnlichem Gefieder eine dunkle Färbung vorherrscht. Eine der zweiten Gattung angehörige Art, der Hirtenvogel oder Tschaja (Channa chavaria Illig.), lebt in den La Plata-Ländern, wird ungefähr 50 cm hoch und hat einen Schopf langer Nackenfedern. Man sieht denselben in fast allen zoolog. Gärten, wo er, mit Kohl, Brot und Fleisch gefüttert, lange aushält. Preis 200 M. das Paar.

Wehrwolf, s. Werwolf.

Wei, lange Wei, infolge von Pilzwirkungen fadenziehend gewordene Molken, werden nach Bökels Verfahren zur Bereitung von Edamer und Goudakäse mitverwendet.

Wei, chines. Name des Amu (s. d.)

Weib, s. Frau und Geschlecht.

Weiberkrieg, Pflanzenart, s. Ononis.

Weiberlehn (Fendum femininum), ein Lehn, das auch an Weiber und die weibliche Linie (Kognaten) fallen konnte, und zwar entweder ohne daß überhaupt ein Unterschied zwischen Agnaten und Kognaten stattfand (durchgehendes W.) oder so, daß die Kognaten nach dem Aussterben des Mannsstammes berufen wurden (subsidiarisches W.).

Weibersommer, s. Altweibersommer.

Weibertreu, Schloßruine bei Weinsberg (s. d.).

Weibliche Handarbeit, s. Handarbeit.

Weibliche Stifter, s. Fräuleinstift und Stift.

Weiblicher Tüpfelfarn, s. Asplenium.

Weichbild, das Stadtgebiet oder die zur Stadt gehörige Flur außerhalb der Mauern; das Stadtrecht (s. d.) oder der zu einer Stadt gehörige Gerichtsbezirk.

Weichbleimantel, s. Mantel.

Weichbronze, s. Geschüzbronze.

Weichdeckkäfer, s. Weichhäuter.

Weiche Hirnhaut, s. Gehirn.

Weicheisenkies, s. Markasit.

Weichen, s. Eisenbahnbau, Straßenbahnen und Transportable Eisenbahnen.

Weichensignale, s. Eisenbahnsignale.

Weichensteller, s. Eisenbahnbeamte.

Weichenstellerhaus, s. Bahnhöfe.

Weichenstraße, s. Eisenbahnbau.

Weichenturm, s. Central-Weichen- und Signal-Stellvorrichtungen.

Weichenzungen, s. Eisenbahnbau.

Weicher Hinterkopf, s. Englische Krankheit.

Weiches Wasser, s. Härte (des Wassers).

Weichflosser (Anacanthini), eine Unterordnung der Knochenfische, deren unpaare Flossen keine ungegliederten Stacheln haben. Die Bauchflossen sind, wenn vorhanden, an die Kehle gerückt (Kehlflosser). Die Schwimmblase, die auch fehlen kann, wie bei den Schollen, entbehrt des Luftganges. Zu ihnen gehören die Sandaale, Schollen und Schellfische. Der Flossenbeschaffenheit nach hätte man auch viele andere Knochenfische, zum mindesten die Schlundblasenfische (s. d.), die aus andern Gründen abgetrennt wurden, zu den W. zu