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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Weldzirz; Welehrad; Welestinos; Weletaben; Welfen; Welfenfonds

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Weldzirz - Welfenfonds

österr. Armee 1848 und 1849" (3. Aufl., Graz 1855), "Der Krieg der Österreicher in Italien gegen die Franzosen 1813 und 1814" (2. Aufl., Wien 1855), "Der Feldzug der Österreicher gegen Rußland 1812" (ebd. 1870) und "Der Krieg von 1809 zwischen Österreich und Frankreich" (ebd. 1872).

Weldzirz, Eisenbergwerk bei Dolina (s. d.) in Galizien.

Welehrad, czech. Velehrad, Dorf in der österr. Bezirkshauptmannschaft und dem Gerichtsbezirk Ungarisch-Hradisch in Mähren, hat (1890) 594 czech. E. und ein Schloß, ehemals Cistercienserabtei, um 1190 gegründet und 1784 aufgehoben. Die Kirche, 1721 im überladenen Stile erneuert, ist eine der besuchtesten Wallfahrtskirchen des Landes.

Welestinos, Stadt in Thessalien, s. Velestinos.

Weletaben, Weleten, s. Wilzen.

Welfen oder Guelfen, Name eines Fürstenhauses, das eine Zeit lang über mehrere deutsche Provinzen herrschte, jetzt aber nur noch in der früher königl. Linie des Hauses Hannover fortbesteht, dem auch die engl. Königsfamilie angehört. Zu Karls d. Gr. Zeit waren sie in Oberdeutschland reich begütert, Graf Welf (I.) wurde 819 durch seine Tochter Judith Kaiser Ludwigs des Frommen Schwiegervater. Während er durch seinen Sohn Konrad Ahnherr der burgund. Könige wurde, stammten durch Eticho und Heinrich die deutschen W. von ihm ab. Dieser Heinrich, bald als sein Sohn, bald als sein Enkel bezeichnet, soll zuerst gegen ein Lehn von 4000 Morgen des Kaisers Dienstmann geworden sein. Welf II. verbündete sich mit Herzog Ernst II. von Schwaben gegen Kaiser Konrad II., wurde besiegt und des Landes verwiesen, aber wieder zu Gnaden angenommen. Sein Sohn Welf III. wurde 1047 mit dem Herzogtum Kärnten und der Mark Verona belehnt. Er starb 1055 kinderlos und soll seine Erbgüter an Weingarten und andere Klöster vermacht haben. Doch seine Mutter Irmengard bewog den Gemahl ihrer Tochter Kunigunde, Azzo II. von Este, seinen Sohn zur Besitzergreifung der welfischen Güter nach Deutschland zu schicken. Dieser, Welf IV. (als Markgraf) oder Welf I. (als Herzog), nahm die Güter in Besitz und wurde Stifter der jungem welfischen Linie (Welf-Este). Nach seines Schwiegervaters Otto von Nordheim Absetzung wurde er von Kaiser Heinrich IV. 1071 mit dem Herzogtum Bayern belehnt, und er erbte nach seinem Vaters Tode auch die Güter und Länder des Hauses Este. Nach dem Bannspruch gegen Heinrich IV. fiel er von diesem ab, söhnte sich aber später wieder mit ihm aus und starb bei dem unglücklichen Kreuzzug von 1101 auf der Insel Cypern. Sein Sohn Welf V. (II.) heiratete 1089 die 43jährige Mathilde von Tuscien (s. d.), um sich deren reiche Güter in Oberitalien zu erwerben, verließ sie aber wieder, als er erfuhr, daß sie schon 1079 für den Todesfall ihre Eigengüter dem päpstl. Stuhl vermacht habe. Er vererbte, da er kinderlos war, 1120 Bayern und seine sämtlichen Güter an seinen Bruder Heinrich IX. (s. d.), der Wulfhild, die Tochter des Herzogs Magnus von Sachsen, heiratete und mit ihr einen Teil der billungschen Erbgüter in Sachsen erhielt.

Auf Heinrich den Schwarzen folgte in Bayern 1126 Heinrich X. (s. d.) der Stolze, der durch seine Vermählung mit Kaiser Lothars einziger Tochter Gertrud das Erbrecht in den ansehnlichen braunschw., nordheim. und supplinburg. Erbgütern gewann. Der Kaiser gab ihm später zu Bayern noch das Herzogtum Sachsen und hoffte ihm auch die Nachfolge im Reich zuwenden zu können. Aber die Fürsten wählten den Hohenstaufen Konrad III., Heinrich verfiel 1138 der Reichsacht und mußte Bayern herausgeben. Sein Bruder Welf VI. (III.) pflanzte den welfischen Stamm noch eine Zeit lang in einer Nebenlinie fort. Tapfer und mächtig, kämpfte er nach seines Bruders Heinrich Tode (1139) um Bayern, wurde zwar von Konrad III. 1140 bei Weinsberg geschlagen (daß die Parteinamen W. und Waiblinger damals entstanden, ist späte Überlieferung, s. Ghibellinen), versöhnte sich aber erst spät mit ihm. Dagegen diente er Kaiser Friedrich I. treu und begleitete ihn zweimal nach Italien. Er starb 15. Dez. 1191 zu Memmingen kinderlos, da sein einziger Sohn Welf VII. 1167 ihm im Tode vorangegangen war, und vererbte seine großen Güter in Deutschland und Italien den Hohenstaufen. (Vgl. Adler, Herzog Welf VI. und sein Sohn, Hannov. 1881.) Heinrichs des Stolzen Sohn Heinrich (s. d.) der Löwe behauptete im Kampfe gegen Kaiser Friedrich I. zuletzt nur die sächs. Erbgüter. Von seinen Söhnen wurde Heinrich Pfalzgraf bei Rhein (1195-1227), Otto, der 1198 zum deutschen König gewählt wurde (s. Otto IV.), erhielt Braunschweig, Wilhelm (gest. 1213) erhielt die über der Elbe liegenden welfischen Lande und wurde der Stammvater des Welfenhauses (s. Otto das Kind, Herzog von Braunschweig). - Vgl. Adler, Zur ältesten Geschichte des Welfenstammes (Hannov. 1882).

Die weitere Geschichte des Welfenhauses berichtet von zahlreichen Teilungen ihrer sächs. Erblande, bis endlich die beiden Linien Braunschweig-Wolfenbüttel und Braunschweig-Lüneburg (Hannover) übrigbleiben (s. Braunschweig, Geschichte). Die ältere (erstere) erlosch 18. Okt. 1884 mit dem Tode des Herzogs Wilhelm von Braunschweig; die jüngere hannov. Linie erhielt durch die Bemühungen des Herzogs Ernst August 9. bis 19. Dez. 1692 die neunte Kur. Sein Sohn Georg Ludwig bestieg als Georg I. (s. d.) 1714 den großbritann. Thron. Unter seinen Nachfolgern wurden die Herzogtümer Bremen und Verden (1719), das Land Hadeln (1731), Osnabrück (1803) den hannov. Erblanden einverleibt. Diese wurden 12. Okt. 1814 zum Königreich erhoben, unter Hinzulegung der Fürstentümer Hildesheim, Goslar, Ostfriesland samt dem Harlingerlande, Meppen, Emsbühren, Lingen. Mit dem Tode des Königs Wilhelm IV. erfolgte die Trennung der großbritann. Königskrone von der Hannovers (s. d., Geschichtliches); erstere übernahm die einzige Tochter des Herzogs Eduard von Kent, Victoria, letztere der Herzog von Cumberland 20. Juni 1837 als König Ernst August (s. d.). Von diesem Zeitpunkt an bildete sich eine eigene welfische Politik, im Gegensatz zu dem nach größerer Einheit und Freiheit strebenden deutschen Volke. Ernst Augusts Sohn, Georg V. (s. d.), verlor 1866 seinen Thron an Preußen. Sein einziger Sohn und jetziges Haupt des Welfenhauses ist der Herzog Ernst August von Cumberland (s. d.).

Welfenfonds, ein aus dem 2. März 1868 sequestrierten Vermögen des ehemaligen Königs Georg V. (s. d.) von Hannover von der preuß. Regierung gebildeter Fonds, den sie durch eine besondere Kommission verwalten ließ, und dessen Zinsen hauptsächlich zur Bekämpfung der welfischen Umtriebe verwendet wurden (s. Reptilienfonds). Am 10. April 1892 wurde der Sequester über den W. aufgehoben und die Bestimmung getroffen, daß dem