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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Welteisenbahnstatistik - Weltpostverein

Die bedeutendsten W. sind folgende:

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Stadt Jahr Flächenraum der Ausstellung in Hektar Zahl der Aussteller Zahl der Besucher in Tausenden Einnahmen in Mill. Mark Ausgaben in Mill. Mark

London 1851 8,5 13980 6000 10,47 6,93

Paris 1855 10 23950 5000 2,38 25,92

London 1862 9 26340 6500 8,26 9,30

Paris 1867 15 42210 15000 8,50 18,63

Wien 1873 16 53000 7200 5,02 19,50

Philadelphia 1876 24 26900 10000 9,88 47,04

Paris 1878 24 52830 16160 10,22 35,00

Paris 1889 30 60000 32000 14,60 11,30

Chicago 1893 288,6 70000 21460 118,23 107,27

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Die Zahlenangaben schwanken bei den Autoren beträchtlich.

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Weniger bedeutend waren die W. in Antwerpen (1894) und in Brüssel (1897), dagegen verspricht die für das J. 1900 geplante Weltausstellung in Paris in jeder Beziehung hervorragend zu werden.

Mit gutem Erfolge hat man auch begonnen, die internationale Fachausstellung zu pflegen; auch die Frage der ständigen Exportmusterlager im Auslande (s. Handelsmuseen) gehört hierher.

Vgl. Exner, Der Aussteller und die Ausstellungen (2. Aufl., Weim. 1873); Huber, Die Ausstellungen und unsere Exportindustrie (Stuttg. 1886); Der Weltverkehr und seine Mittel, hg. von Reuleaux (2 Bde., Lpz. 1889).

Welteisenbahnstatistik, s. Eisenbahnstatistik.

Welters Bitter, s. Pikrinsäure.

Weltfeiertag der Arbeiter, s. Maifeier.

Weltgegenden, s. Himmelsgegenden.

Weltgeistliche, Weltpriester, Leutpriester, Laienpriester (lat. clerici saeculares), in der kath. Kirche die nicht regulierten Geistlichen (s. Regulierte).

Weltgericht, s. Jüngstes Gericht.

Weltgeschichte, s. Geschichte.

Welthandel, s. Handel und Weltverkehr.

Welti, Emil, schweiz. Staatsmann, geb. 1825 zu Zurzach im Kanton Aargau, studierte zu Berlin und Jena die Rechte, ließ sich 1847 in seiner Heimat als Advokat nieder, wurde 1856 zum Präsidenten des Bezirksgerichts Zurzach und gleich darauf in die aargauische Regierung gewählt, in der er 1856‒67 anfangs dem Justizdepartement, später dem Erziehungswesen vorstand und mehreremal Landammann war. Von 1857 bis 1866 gehörte W. als Mitglied des Ständerates, dem er 1860 und 1866 präsidierte, der eidgenössischen Bundesversammlung an und wurde von dieser im Dez. 1866 in den Bundesrat gewählt, in dem er als eifriger und gewandter Verfechter der Centralisation früher vornehmlich das Militärwesen, später das Post- und Eisenbahnwesen übernahm. 1869, 1872, 1876, 1880, 1884 und 1891 war er Bundespräsident. Ende 1891 trat er von seiner Stelle als Bundesrat zurück und kam in den eidgenössischen Schulrat.

Weltjahr, soviel wie Platonisches Jahr (s. Jahr).

Weltkarten, s. Landkarten.

Weltkugel, Himmelsglobus, s. Globus.

Weltmeer, s. Ocean.

Weltmeisterschaftsfahren, s. Radfahrsport.

Weltordnung, s. Kosmos.

Weltpole, s. Pole.

Weltpostverein. Der Gedanke, an Stelle der vielseitigen Postvertragsbestimmungen zum Auslande, d. h. mit außerdeutschen Postverwaltungen einen Einheitsvertrag zu setzen und die Länder Europas postalisch zu einer Gemeinschaft zu vereinigen, ging im wesentlichen von Stephan (s. d.) aus. Derselbe leitete die Schritte zur Bildung eines alle civilisierten Nationen umfassenden Postvereins in einer 1868 verfaßten Denkschrift ein, auf Grund deren 15. Sept. 1874 der Postkongreß in Bern zusammentrat. Das Ergebnis der Beratungen war der Abschluß des Allgemeinen Postvereinsvertrags vom 9. Okt. 1874. An dem neuen epochemachenden Vertrag beteiligten sich 22 Staaten mit einem Flächenraum von 37 Mill. qkm und etwa 350 Mill. Einwohnern. Dazu gehörten sämtliche Staaten Europas, die Vereinigten Staaten von Amerika, Ägypten, weite Länderstrecken Asiens und ein Teil des nördl. Afrikas. Der oberste Grundsatz des neuen Vertrags lautete, daß die vertragschließenden Länder ein einziges Postgebiet bilden und zunächst das Hauptelement des Weltpostverkehrs, die Briefpostgegenstände, die bleibende Grundlage der Einigung schaffen sollte. Die Bestimmungen des Vertrags erstreckten sich auf Briefe, Postkarten, Bücher, Drucksachen, Zeitungen, Warenproben und Geschäftspapiere, die entweder aus einem Vereinslande herrühren und nach einem andern Vereinslande bestimmt sind, oder von den Vereinsländern mit dem Auslande durch ein zweites Vereinsgebiet gewechselt werden. Das Vereinsporto wurde festgesetzt auf 20 Pf. für frankierte Briefe, 40 Pf. für unfrankierte Briefe für je 15 g Gewicht, 10 Pf. für eine Postkarte, 5 Pf. für je 50 g bei Drucksachen, Warenproben und Geschäftspapieren. Jede Vereinsverwaltung bezieht ungeteilt das gesamte, von ihren Postanstalten eingezogene Porto nebst den Einschreib- und Rückscheingebühren. Eine Gewichtsgrenze für Briefe ist nicht gesetzt, dagegen dürfen Warenproben das Gewicht von 250 g (von 1899 ab von 350 g), Drucksachen und Geschäftspapiere das Gewicht von 1000 g (seit 1878 von 2000 g) nicht übersteigen. Dieser Vertrag trat 1. Juli 1875 in Kraft, Frankreich ist ihm 1. Jan. 1876 beigetreten. Gleichzeitig wurde nach Art. 15 des Berner Postvertrags das Internationale Bureau des Weltpostvereins (s. d.) zu Bern eingerichtet. Sein Organ ist die Zeitschrift «L’Union postale», die in deutscher, franz. und engl. Sprache herausgegeben wird.

Der zweite Postkongreß in Paris, welcher 1878 tagte, konnte bereits den Umfang des Vereins auf 67 Mill. qkm mit 750 Mill. Einwohnern feststellen und in dem Vertrag vom 1. Juni 1878 den Verein als W. (L’Union postale universelle) bezeichnen. Eine Erweiterung erfuhr der Verein durch die Übereinkunft hinsichtlich der Versendung von Wertbriefen und Postanweisungen, an welcher zunächst nur 18 bez. 16 Vereinsländer teilnahmen. Der Antrag der deutschen Postverwaltung, den internationalen Austausch von Postpaketen betreffend, wurde auf der Pariser Konferenz 9. Okt. 1880 in Gestalt einer Übereinkunft angenommen. Nach diesem, zwischen 22 Ländern vereinbarten Abkommen können Pakete ohne Wertangabe bis zum Gewicht von 3 kg unter der Bezeichnung Postpakete (colis postaux) aus und nach den betreffenden Ländern versandt werden. Für solche Pakete besteht Frankozwang unter Berechnung einheitlich bemessener Gebührensätze.

Auf dem Internationalen Weltpostkongreß in Lissabon 1885 wurde das Meistgewicht der Postpakete, unter Beibehaltung der bisherigen Taxen, von 3 auf 5 kg erhöht und die Zulassung von Postpaketen mit Wertangabe und gegen Nachnahme be-^[folgende Seite]