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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Wringen – Wucher

«Arabic reading book» (Lond. 1870), «Remains of a very ancient recension of the four Gospels in Syriac» (syrisch und englisch, ebd. 1858), «Contributions to the apocryphal literature of the New Testament» (syrisch und englisch, ebd. 1865), «Apocryphal Acts of the Apostles» (syrisch und englisch, Bd. 1 u. 2, ebd. 1871), «The homilies of Aphraates» (syrisch, Bd. 1, ebd. 1869), «The chronicle of Josua the Stylite» (syrisch und englisch, Cambr. 1882), «The book of Kalilah and Dimnah» (syrisch [aus dem Arabischen], Lond. 1884). Seine engl. Bearbeitung von P. Casparis «Arab. Grammatik» (2. Ausg., 2 Bde., Lond. 1874) muß als ein völlig selbständiges Werk angesehen werden. Außerdem bearbeitete er noch den Katalog der syr. (Bd. 1‒3, Lond. 1870‒72) und der äthiop. (ebd. 1877) Handschriften des Britischen Museums und nahm hervorragenden Anteil an den Publikationen der Londoner Palæographical Society (1875 fg.). Nach seinem Tode erschien «Comparative grammar of the Semitic languages» (Lond. 1890) und «A short history of Syriac literature» (ebd. 1894).

Wringen, niederdeutsches Wort für ringen, winden, zusammendrehen, ausringen.

Wringmaschine, s. Appretur und Wäsche.

Wrisbergsche Knorpel, s. Kehlkopf nebst Tafel: Der Kehlkopf des Menschen, Fig. 2,5, Fig. 3,7 und Fig. 5,2.

Writ of errŏr (engl., spr. ritt), Revisionsbefehl wegen Formfehlers.

Wronke, Stadt im Kreis Samter des preuß. Reg.-Bez. Posen, links an der Warthe, an der Linie Stargard-Posen der Preuß. Staatsbahnen, Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht Posen) und Steueramtes, hat (1895) 4357 E., darunter 1486 Evangelische und 528 Israeliten, Postamt zweiter Klasse, Telegraph, Warendepot der Reichsbank, kath. und evang. Kirche, Centralgefängnis; Stärke- und Sirupfabrik, Schwellenimprägnierungsanstalt, Ziegeleien und Getreidehandel.

Wronski (Hoene-Wronski), Joseph Marie, poln. Philosoph und Mathematiker, geb. 24. Aug. 1778 in der Provinz Posen, hieß eigentlich Hoene und änderte erst 1815 in Paris seinen Namen. Im Kadettenkorps zu Warschau ausgebildet, war er 1794 unter Kosciuszko Artillerieoffizier in der poln. Armee, geriet aber in der Schlacht bei Maciejowice in russ. Gefangenschaft. Er wurde nunmehr russ. Offizier, nahm jedoch 1798 seinen Abschied und ging nach Deutschland, wo er Philosophie und die Rechte, besonders aber die Lehre Kants studierte, deren eifrigster Anhänger er wurde. Dann ging er nach Frankreich und lebte bis 1810 hauptsächlich in Marseille. Er starb in dürftigen Umständen 9. Aug. 1853 in Paris. Seine Philosophie, die er die absolute (später Messianismus) nannte und die er als die einzig richtige Fortbildung der Kantischen betrachtete, sollte die Grundlage seines Systems sein. W.s Werke, die zum größten Teil über Philosophie und Mathematik handeln, sind noch zu wenig erforscht. Erst jetzt beginnt man, namentlich in Frankreich, sich mit seinen mathem. Theorien zu beschäftigen. Seine Hauptwerke sind: «Introduction à la philosophie des mathématiques» (Par. 1811), «Résolution générale des équations de tous les degrés» (ebd. 1811), «Philosophie de l’infini» (ebd. 1814), «Canon de logarithmes» (ebd. 1827), «Messianisme, union finale de la philosophie et de la religion» (2 Bde., ebd. 1831‒39), «Philosophie absolue de l’histoire» (1852) u. s. w. Die Akademie zu Krakau plant eine kritische Ausgabe der Werke W.s. – Vgl. Dickstein, Hoene-Wronski (polnisch, Warsch. 1887) und verschiedene Aufsätze Dicksteins in der «Bibliotheca mathematica» (Stockh. 1892‒94); ferner Bobynin, Hoene-Wronski und seine Lehre über die Philosophie der Mathematik (russisch, Mosk. 1894).

Wrschowitz, Markt in der österr. Bezirkshauptmannschaft und dem Gerichtsbezirk Königliche Weinberge in Böhmen, östlich von Prag, an der Linie Prag-Gmünd (Station Nusle-W.) der Österr. Staatsbahnen, hat (1890) 8624 czech. E., Pfarrkirche, Lustschloß; Brauerei.

Wrucke, s. Kohlrübe.

W. Saund., hinter wissenschaftlichen Tiernamen Abkürzung für William Wilson Saunders.

W. S. C., Weinheimer Senioren-Convent (s. d.).

Wšetin (spr. wsche-), Stadt in der österr. Bezirkshauptmannschaft Walachisch-Meseritsch in Mähren, an der obern Betschwa, an der Linie Mährisch-Weißkirchen-W. (46 km) der Kaiser-Ferdinands-Nordbahn, Sitz eines Bezirksgerichts (451,16 qkm, 32664 E.), hat (1890) 6057 czech. E., eine kath., zwei evang. Kirchen, Schloß, Korbflechtschule; Tuch-, Glas-, Möbel-, Zucker- und Zündhölzchenfabrikation.

W. T. B., Abkürzung für Wolffs Telegraphisches Bureau (s. d.).

Wucher (Usuraria pravitas), im engern Sinne Zinswucher, Kreditwucher, allgemeine Bezeichnung für das Nehmen übermäßiger oder gesetzlich verbotener Zinsen (s. d.). Im weitern Sinne wird überhaupt die Ausbeutung der Notlage, des Leichtsinns u. s. w. eines andern zur Erzielung unmäßiger Vorteile bei der Kreditgewährung, z. B. beim Verkauf auf Kredit durch eine übertriebene Festsetzung des Kaufpreises (Sachwucher), ja selbst die Ausbeutung außerhalb des Kreditverkehrs als W. (Lohnwucher, Landwucher) bezeichnet. Bei geringer Entwicklung der Geldwirtschaft findet sich nur selten Nachfrage nach Gelddarlehen zum Zwecke einer produktiven Benutzung, sondern solche werden dann meistens nur zur Aushilfe bei Verlegenheiten und Notlagen gesucht. Daher scheint es dem natürlichen sittlichen Gefühl nicht zu entsprechen, daß der Notleidende für eine solche Hilfe eine erhebliche Vergütung zu zahlen habe, und so hat schon Aristoteles das Zinsnehmen für einen unnatürlichen Gewinn erklärt, da das Geld seiner Natur nach unfruchtbar sei. Den Juden war nur von Ausländern Zins zu nehmen erlaubt, Glaubensgenossen dagegen sollten die Reichen unentgeltliche Darlehen gewähren. Im Mittelalter verbot das kanonische Recht das Zinsnehmen gänzlich und fand dabei die Unterstützung der weltlichen Gesetzgebung. Mit dem Aufstellen eines solchen gesetzlichen Zinsverbotes wurde der Begriff des W. gleichbedeutend mit Zinsnehmen überhaupt. Die natürliche Folge war, daß die Geldverleiher sich durch versteckte Zinsen, Renten, Kauf von Gütern mit Vorbehalt des Rückkaufs u. s. w. zu helfen suchten. Doch wurde auch damals, wo es nicht anders anging, den Juden und an vielen Orten den sog. Lombarden das Zinsnehmen gestattet.

Als mit dem Umschwunge der socialen Verhältnisse seit dem Ende des Mittelalters der Vorteil der Ausnutzung geliehener Geldkapitale immer augenfälliger wurde, fielen zwar die unbedingten Zinsverbote von selbst weg; aber in den meisten Staaten wurden jetzt Zinstaxen festgesetzt und