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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Apotheke - Appenzell
Harnack, Das apostolische Glaubensbekenntnis
(25. Aufl., Verl. 1894); Kattenbusch, Das Apostoli-
sche Symbol (2 Bde., Lpz. 1894-90).
* Apotheke. Von 4172 A., die am 1. Juli 1895
im Deutschen Reiche verkäuflich waren, sind in den
letzten 30 Jahren 2026 mehrfach verkauft worden.
Die Summe der letzten Verkaufspreise dieser 2026 A.
betrug 308387350 M., woraus sich 153200 M. als
Durchschnittswert einer deutschen A. ergicbt. Die
durchschnittliche jährliche Preiszunahme in Prozen-
ten, bezogen auf den ersten Verkaufspreis, betrug in
Preußen 4,9, in Bayern 5, in Sachsen 6,4, in Würt-
temberg 4, in Baden 4,8, in Hessen 4,6. Die Zahl
der approbierten Gehilfen betrug 2242.
Bisher ist im Deutschen Reiche reichsrechtlich
nur geregelt die Befugnis zu fachmännisch selb-
ständiger Thätigkeit im Apothekerberuf; sie ist von
einer für das ganze Reichsgebiet gültigen Approba-
tion abhängig. Dagegen ist für den gewerblich
selbständigen Betrieb eines Apothekcrgeschäftes,
also für den Betrieb einer bestimmten A. im eigenen
Namen, noch sehr verschiedenartiges Landesrecht
in Kraft. Das Betriebsrecht ist teils veräußerlich,
vererblich und durch andere pachtweise ausübbar
(dingliche Apothekerberechtigung auf Grund von
Nealprivileg oder Realkonzession und ihr gleich be-
handelte Personalkonzession), teils höchst persönlich,
also mit dem Tode erlöschend, unverkäuflich und un-
verpachtbar (reine Personalkonzession). Nachdem
der Bundesrat nach verschiedenen Entwürfen die
einheitliche Regelung dieser Frage für ganz Deutsch-
land 1878 bis zu weiterer Klärung der Ansichten
über das zu wühlende System zurückgestellt hatte,
wurde die Angelegenheit wieder durch den sog. Apo-
thekcnschacher in Fluß gebracht, d. i. durch die zu-
nehmende, unverhältnismäßige Steigerung der Apo-
thekenwerte, die dadurch entstand, daß sich die Zahl der
A. infolge des dinglichen oder des damit gleich be-
handelten Personalgewerbecharaktcrs ihrer Mehr-
zahl nur wenig vermehrte (jährlich durchschnittlich
nur um 60), dagegen jährlich durchschnittlich 537
Apotheker die pharmaceutische Approbation er-
warben, so daß die sich selbständig machenden Apo-
theker vorwiegend auf Kauf angewiesen wurden. Im
Frühjahr 1894 gelangte ein prcuh. Entwurf von!
Grundzügen eines Reichsapothekengesetzes an das "
Reichsamt des Innern, das nach Verhandlungen ^
auch mit den übrigen Bundesregierungen in der!
Lage war, diese Grundzüge einer am 13. April 1896
im Reichsamt des Innern zusammengetretenen Sach-
verständigenkommission zur Begutachtung vorzu-
legen. Aus den Grundzügen geht hervor, daß die
verbündeten Regierungen sich weder für die in Lübeck
annähernd vorhandene Verstaatlichung, noch für
die in Frankreich, England, Schweiz, Holland, Ita-
lien, Belgien, Spanien, Portugal und der Türkei
geltende Niederlassungsfreiheit, sondern in Rücksicht
aus den Charakter der A. als einer öffentlichen Sa-
nitätsanstalt für das auch in Österreich, Rußland,
Dänemark, Schweden, Norwegen, Luxemburg und
Rumänien geltende Princip der reinen, also unüber-
tragbaren Personalkonzession entschieden, jedoch im
Hinblick auf die Thatsache, daß die A. an ein Grund-
stück gebunden ist und eine kostspielige Ausstattung
verlangt, mit der Maßgabe, daß, wenn die Kon-
zession an Stelle einer erloschenen oder entzogenen
tritt, dem Bewerber die Pflicht auferlegt werden
darf, von seinem Vorgänger oder dessen Erben die
zu Einrichtung und Betrieb gehörigen, in gutem
Zustand befindlichen Vorrichtungen, Gerätschaften
und Warenvorräte gegen eine im Streitfalle oder
bei vereinbarter Überschätzung durch ein Experten-
schiedsgericht festzusetzende Entschädigung zu über-
nehmen. Für die dinglichen Apothekerberechtigun-
gen soll Landesrecht weiter gelten, ebenso für be-
reits bestehende, sonst übertragbare 25 oder 30 Jahre
lang; letztere sollen also nach dieser Zeit zu rein per-
sönlichen werden. Neue übertragbare, besonders
dingliche Berechtigungen dürfen jedoch nicht mehr
begründet werden. Die bestehenden Berechtigungen
solcher Art können landesgesetzlich gegen Entschä-
digung aufgehoben werden. Die preuß. Regierung
hat bereits durch Erlaß vom 30. Juni 1894 begon-
nen, dem Übergang zu reinem PersonaiWem die
Wege zu ebnen. Es wird den Apothekern, die neue
Konzessionen erwerben, nicht mehr gestattet, Ge-
schäftsnachfolger zu präsentieren. - Vgl. Böttger im
"Handwörterbuch der Staatswissenschaften", Bd. 1
und Supplementband 1 (Jena 1890 und 1895);
Stieda, Zur Reform des Apothekerwesens (in den
"Jahrbüchern für Nationalökonomie und Statistik",
3. Folge, Bd. 11,1896); Pistor, Gesundheitswesen
in Preußen, Bd. 1 (Berl. 1896).
^Apothekervereine. In Preußen wurde 1896
die technische Kommission für pharmaceutische An-
gelegenheiten bei der Medizinalabteilung des Kul-
tusministeriums durch einen Apothekerrat er-
setzt, der außer aus dem Direktor der Medizinal-
abteilung ans drei vortragenden Räten derselben,
vier Apothekenbesitzern und vier Apothekern besteht.
- 1892 wurde im Anschluß an den Privatbeamten-
verein ein Pensionsverband gegründet, der den
Zweck hat, erwerbsunfähigen Standesgenossen Ren-
ten zu gewähren.
Appendicitis (lat.), die entzündliche Erkrankung
des Wurmfortsatzes, welche sehr häusig die Er-
krankungen des Blinddarms einleitet. Als Ursache
für diese Entzündung des Wurmfortsatzes sind Kot-
rcste anzusehen, die in der engen Öffnung stagnieren
und durch Wasserabgabe verhärten (Kotsteine).
Als Kerne derartiger Kotsteine findet man häusig
Kerne von Stachel-, Johannis- und Himbeeren oder
ähnliche Körper. Die Kotsteine üben durch Druck
auf die Schleimhaut des Wurmfortsatzes einen ent-
zündlichen Reiz aus, der zu Geschwürsbildung und
Brand führen und mit Durchbruch in die Bauch-
höhle (Perforationsperitonitis) enden kann.
Meist kommt es jedoch erst zu sekundärer Erkrankung
des Blinddarms, Vcrklebung von benachbarten
Darmschlingen und abgekapselten Abscessen. Die
Diagnose der A. ist sehr schwierig, der Verlauf meist
zweifelhaft. Die Behandlung besteht, wenn Eiterung
durch Probepunktion nachgewiesen ist, in Incision
und Drainage oder Erstirpation des Eitersactes,
wenn es sich um nicht eitrige Entzündung handelt,
in Gebrauch von Opium und Eisbeutel. (S. auch
Darmentzündung, Bd. 4.)
^Appenzell. a. Der Halbkanton Appenzell-
Außerrhoden hat (1888) eine Wohnbevölkerung
von 54109 E., darunter 71 Franzosen, 240 Italiener
und 20 Romanen, und zerfällt in folgende Bezirke:
Bezirke
Einwohner
Evangelische
Katholiken
Israc-liten
Andere
Hinterland . . Mittclland . . Vorderland . .
23 869 14187
16 053
21546 13175
14 828
2281 994 1169
21 1 1
21 17 55
Halbkanton > 54109 j 49 549 > 4444
23
93