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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Arcachon - Archiv
*Arcachonhat(1891)7671,alsGemeinde7910E.
"'Archangelsk, Gouvernement, zerfällt, nach-
dem 1891 Petschora hinzugekommen ist, in 9 Kreise.
"Archäologisches Institut. Neben dem deut-
schen A. I. sind zumeist im Laufe der letzten Jahr-
zehnte eine Anzahl ähnlicher Anstalten anderer
Nationen in den klassischen Ländern entstanden.
Frankreich begründete bereits 1846 seine I^cols
krki^ki?>L ä'^tQ6N68, die aber erst 1876 nach dem
Muster des deutschen A. I. zu Athen als In3tiwt
ä6 coi-i'e^onäNiics ksiieni^nO ausgestaltet wurde
und seit 1877 das "Luiletin äe c0ii'68p0näHnc6
lislißnihUL" erscheinen läßt ,(Direktor zur Zeit
Th. Homolle). 1874 trat zur ^cole ä'^t1iön68 als
selbständige Zweiganstalt die I^cole li'an^i36 äe
R01116. Beide Schulen liefern größere Abhand-
lungen zu der in zwanglosen Heften seit 1881 er-
scheinenden "Lid1iot1i6hU6 ci68 ecoi63 li'Hn^i868
<1'/Vt^0N68 et ä6 I50IN6". England besitzt seit
1886 die Li-iti8N Zciwol 3,t ^Ui6n8 (Direktor zur
Zeit Cecil Smith), die aus Privatmitteln unter-
halten wird und 1896 mit der Herausgabe einer
Zeitschrift ("^nnual") begonnen hat. Die meisten
Beiträge der Mitglieder wurden bisher im "^oui-i^i
ok IleliLnie 8wäi68" (seit 1880) veröffentlicht.
Italien hat besonders auf Domcnico Comparettis
Anregung ein A. I. eingerichtet und entsendet jähr-
lich Stipendiaten. Seit 1884 erscheint das "^Iu86o
itHÜHno äi antioliitö. c1ii88icli", das seit 1890
durch die den "Denkmälern" des deutschen Instituts
entsprechenden "NonumoMi anticki pul>d1icati per
cui'3. äeilli Ideals ^celläemi^ äei I^incei" ersetzt ist.
Amerika unterhält seit 1882 aus Privatmitteln
des 1881 gegründeten ^.reliiNolossicHi In8tiwt6 ol
^mkricll die American 8oii00l of c1ll38iclll 8tnäi63
in Athen (Direktor zur Zeit R. Richardson), die seit
1885 die "I^ap6i'8 ol tlio ^m6i'ican 8cii00i ol cla.8-
8ica1 8wäio8 at^td6N8" erscheinen läßt. Öster-
reich hat in Konstantinopel und Emyrna je einen
Gelehrten stationiert, die namentlich die archüol.
Erforschung Kleinasiens betreiben sollen; außerdem
schickt es ebenfalls Stipendiaten aus. Nuß land
hat den Mittelpunkt seines A. I. nach Konstanti-
nopel verlegt, wohin auch Frankreich neuerdings
einen ständigen archäol. Sekretär sendet.
Einen Teil der Aufgaben der A. I. baben außer
den Akademien auch die archäologischen Ge-
sellschaften der verschiedenen Länder übernom-
men, wie in Deutschland der Verein der Altertums-
freunde in den Nhcinlanden, der die "Bonner Jahr-
bücher" herausgiebt, die Archäologische Gesellschaft
inVerlin<seit18^1;Zeitschrift18^3-85die "Archäo-
logische Zeitung", außerdem jährliche "Winckel-
mannsprogramme"), in England die 1733 gegrün-
dete äociet^ ol äiiettiintj, die societ^ lor tli6 pro-
motion ol lleilenic 8wäie8, der N^vpt expioration
lunci, der engl. - amerik. ^8ia Ninoi- oxpwi-ation
llinci, in Frankreich die ^880ci^ion poui- 1'6N(^0n-
ra^Linknt ä68 etuä68 Fi-6c<^u63 (seit 1868; Zeit-
schrift "ÜLVU6 ä68 6tuä68 Fi'6cquL3"), in Amerika
das ^.rc1i3L0i0FicllI In8titnt6 ol ^nieiicH (Zeit-
schrift "^iNLi-icÄN "loui-nHi ok Qi'cdiN0i0Fv"), in
Griechenland die ^i-ckaeologiki 1l6w6i'iN l'^p'/."^-
Xo-^x-h ^"^p-l", seit 1837; Zeitschriften "^<?^-^
äp^"^X2^^x-/j" und "Iipc/.x^^x" i7?^ iv '^.d^vA^
äp^"l.2XQ7c.x^^ 5^"^-^^"), in der Türkei der Hei-
1inik68 p1iii0i0Fi1i68 8M0A03 (^XX^vl.x2^ cj)^X2X2-
7^x2^ ciüXXQ^Q^) in Konstantinopel (seit 1861; Zeit-
schrift unter dem gleichen Namen) und die Nvan^e-
liki 3c1ioli (^^775X^xvj c?x2X-s>) in Smyrna (Zeit-
schrift "N2'^55?2V X"1. ß^X^I'^XT) 17^ 5U"^5Xc.X^
c?^2X^^ i') ^^.vo^").
* Archiv. Während die Benutzung der öffent-
lichen A. in frühern Zeiten Privatpersonen ängstlich
untersagt oder nur in Ausnahmefällen gestattet
war, hat man neuerdings fast in allen europ.
Staaten, namentlich nach dem Vorgang des österr.
Staatsarchivs unter Arneth (seit 1868) und des
preußischen unter Sybel (seit 1875), liberalern Grund-
sätzen Naum gegeben und die Benutzung zu wissen-
schaftlichen Zwecken, wenn auch nur bis zu einem
gewissen Zeitpunkt, dem sog. Normaljahr, gestattet,
wobei allerdings gewisse Archivbcstandteile, bei
denen das Staatswohl in Frage kommt, ausge-
schlossen bleiben. Dies Normaljahr ist jedoch in den
verschiedenen Staaten sehr verschieden angesetzt und
bestebt in vielen überhaupt nicht. In Preußen gilt
als Grenze, bis zu der jedem die Benutzung der A.
freisteht, das Jahr 1849, in Mecklenburg-Schwerin
1800, in den übrigen deutschen Staaten giebt es
kein Normaljahr. Im Wiener Haus-, Hof- und
Staatsarchiv gilt 1830, in England 1760, in Italien
1815, doch werden Prozeßakten nach 70, Verwal-
tungsakten nach 30 Jahren vorgelegt; in Frankreich
gelten 1791 und 1814 und im Moskauer A. die
Regierungszcit Katharinas II. (1762-96). Aller-
dings gehen die Wünsche der Historiker über die
Freigebung der A. noch bedeutend weiter, und auf
dem 1893 in München abgehaltenen ersten Deut-
scken Historikcrtage wurde beschlossen, darauf hinzu-
wirken, daß als Normaljahr in allen deutschen Staa-
ten das Iabr 1847 festgesetzt werde.
Die Archivbehörden sind in der Regel un-
mittelbar dem Ministerium, die Staatsarchive dem
Staats-, die fürstl. Hausarchive dem Hausmini-
sterium unterstellt. In Preußen sind zu unterschei-
den: k. das Geh. Staatsarchiv zu Berlin, zu-
gleich A. für die Provinz Brandenburg; d. die Pro-
vinzialarchive zu Aurich, Breslau, Koblenz, Düssel-
dorf, Hannover, Königsberg, Magdeburg, Marburg,
Münster, Osnabrück, Posen, Schleswig, Sigma-
ringen, Stettin, Wiesbaden. Das königl. Haus-
archiv bildet eine Abteilung des Geh. Staatsarchivs,
weswegen das gesamte A. unter der gemeinsamen
Oberleitung des Hausministers und des Präsidenten
des Etaatsministeriums (seit 1852) steht; die Pro-
vinzialarchive unterstehen allein dem letztern; c. das
dem Finanzministerium unterstellte Geh. Mini-
sterialarchiv. In Bayern bestehen: k. das Geh.
Haus- und Staatsarchiv (letzteres verwahrt die auf
die internationalen Verhältnisse bezüglichen Urkun-
den), dem Minister des königl. Hauses und des
Äußern unterstehend; d. das allgemeine Reichs-
archiv, dessen Filialen die Kreisarchive sind und
das dem Ministerium des Innern untersteht. In
Württemberg besteht ein Geh. Haus- und Staats-
archiv in Stuttgart, ein Staatssilialarchiv in
Ludwigsburg und ein dem Staat und der Stadt
Hall gemeinschaftliches A. zu Hall. In Sachsen giebt
es ein dem Gesamtministerium unterstelltes Haupt-
staatsarchiv zu Dresden. - Österreich besitzt kein
centralisiertes Archivwesen. Neben dem k. k. Haus-,
Hof- und Staatsarchiv, das dem Ministerium des
k. k. Hauses uutersteht, bestehen nur Behörden-
archive. Die wichtigsten sind das des Ministeriums
des Innern, die Statthaltereiarchive, das A. des
Reichsfinanzministeriums, das Adelsarchiv des
Ministeriums des Innern, das k. k. Kriegsarchiv.