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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Centralgenossenschaftskasse - Centrum
tiv6 ^V1wlo33>l6 LocietisL I^imiteä. ^nn^ial 189l^
Manchester und Glasgow).
Centralgenosfenfchaftskasse, Preu h i s ch e,
mit dem Sitz in Berlin, eine zur Förderung des
genossenschaftlichen Personalkredits durch Gesetz vom
31. Juli 1895 begründete und 1. Okt. gleichen
Jahres eröffnete staatliche Anstalt. Hauptzweck der
Kasse ist zunächst die Gewährung von Darlehen an
Vereinigungen und Verbandskassen von eingetrage-
nen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, fer-
ner an die zur Förderung des Personalkredits be-
stimmten landschaftlichen (rittersckaftlichcn) Dar-
lehnskassen und an die von den Provinzen (Landes-
kommunalverbänden) errichteten gleichnamigen In-
stitute; sodann die Annahme verzinslicher Gelder
von den zuerst genannten Wirtschaftsverbänden.
Zur Erreichung ihres Hauptzwecks darf sie Gelder
im Depositen- und Checkverkehr und Spareinlagen
annehmen, Kassenbestände im Wechsel-, Lombard-
und Effektengeschäft nutzbar machen, Wechsel ver-
kaufen und acceptieren, Darlehen aufnehmen und
Effekten kaufen und verkaufen; letzteres auch für
Rechnung von Personen, von welchen sie Gelder
im Depositen- oder Checkverkehr oder Darlehen
empfangen hat. Durch königl. Verordnung kann
der Geschäftskreis der Kasse durch die Hereinbe-
ziehung bestimmter Arten von öffentlichen Spar-
kassen erweitert werden.
Die Anstalt hat die Eigenschaft einer jurist. Per-
son und steht unter Aufsicht und Leitung des Finanz-
ministeriums. Der Staat bewilligte ihr zunächst für
die Dauer ihres Bestehens als Grundkapital eine
Einlage von 5 Mill. M. in 3prozentigen Schuld-
verschreibungen zum Nennwerte. Diese Einlage hat
sich als zu gering erwiesen und ist durch Gesetz vom
8. Juni 1896 auf 20 Mill. M. erhöht worden. Die
obengenannten Vereinigungen und Verbände können
sich unter gewissen Bedingungen gleichfalls mit
Vermögenseinlagen an der Anstalt beteiligen. Der
Finanzminister erläßt die Geschäftsanweisungen für
das vom König auf Lebenszeit ernannte Direktorium.
Die Beamten der Anstalt haben dieNcchte und Pflich-
ten von unmittelbaren Staatsbeamten. Der Etat
der persönlichen und sachlichen Verwaltungsaus-
gaben ist alljährlich dem Landtage vorzulegen. Die
Nechnungen werden von der Oberrechnungskammer
geprüft. Der Neingewinn der Kasse soll nach der No-
velle von 1896 zunächst alljährlich zu einem Fünftel
zur Bildung eines Reservefonds verwendet werden;
der Nest soll zu einer Verzinsung der Einlagen bis
zu 3 Proz. dienen, darüber hinaus aber wiederum
dem Reservefonds zugeführt werden. Damit die!
Anstalt in Fühlung mit den beteiligten Berufs- ^
ständen (Landwirten, Handwerkern) bleibe, ist -
ähnlich wie bei der Neichsbant - ein Ausschuß !
von sachverständigen Personen zu beirätlicher Mit- !
Wirkung gebildet. !
Die Anstalt ist hauptsächlich gedacht als eine
Ccntralstelle des genossenschaftlichen Personalkredits,
welche den Zu- und Abfluß der Geldmittel bei den
Kassen der Gcnossenschaftsverbände in einer für die
Genossenschaften vorteilhaftem Weise, als es bisher
geschehen konnte, vermitteln und diese von den pri-
vaten Großbanken unabhängig machen soll. Indem
sie nur an die Verbände der Genossenschaften, nicht
an die einzelnen Genossenschaften selbst, Kredit ge-
währt, will sie zugleich den Zusammenschluß der
Genossenschaften in starke centrale Verbände fördern
und dem Genossenschaftswesen neuen Impuls ver-
Artikol, die man unU'r C verm
leihen. Präsident der Kasse ist Freiherr von Huene
ls. d., Bd. 9 und Agrarfrage, S. 25a).
Vgl. Vöttger im "Schmollerschen Jahrbuch für
Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft",
20. Jahrg. (Lpz. 1896), S. 227 fg.
Centrallandfchaft, s. Landschaften (Bd. 10).
Eentral-London-Bahn, s. Londoner Unter-
grundbahnen.
*Eentralverein deutscher Eisen- und
Stahlindnstrietter. Seit dem 1893 erfolgten
Tode des Geh. Kommcrzienrats Nichter führt den
Vorsitz G. L. Meyer in Hannover. Die Geschäfts-
führung, die Dr. Rentzsch 1892 niederlegte, hat
Generalsekretär Bueck in Berlin übernommen.
Centralverein für Hebung der deutschen
Fluß- und Kanalschiffahrt, durch Aufruf vom
9. Aug. 1869 ins Leben gerufen, hielt 30. Okt.
1869 seine erste Generalversammlung ab. Die Ar-
beiten des Vereins, die teils in Veröffentlichung von
Vereinsverträgen, teils in Abfassung von Eingaben
und Begutachtung von Gesetzentwürfen bestanden,
wurden mehr und mehr erfolgreich. Es entstanden
allerwärts Landes-, Provinzial- und Zweigvereine,
so in Nürnberg, Braunschweig, Bremen, Breslau,
Brombcrg, Essen, Frankfurt a. M., Hamm, Hanno-
ver, Cassel, Königsberg i.Pr., Leipzig, Nostock, Wis-
mar,^übeck, Münster und Posen; eine größere An-
zahl ^chifsahrtsvcreine, Schiffahrtsgesellschaften, in-
dustrieller Körperschaften und an der Schiffahrt in-
teressierter Handelskammern trat dem Centralverein
bei, so daß 1896 dessen Gcsamtmitglicderkreis auf
12 000 Personen zu schätzen ist. Konnte es auch nickt
fehlen, daß der Centralverein in Verfolgung seiner
Ziele hier und da bei den Negierungen und bei Tei-
len der Landtagsvertretungen nicht Anklang fand,
so ist doch im ganzen seine Thätigkeit auch in diesen
Kreisen anerkannt worden, so daß er mehrfach auf
gefetzliche und Verwaltungsmaßnahmen Einfluß ge-
habt hat. Vefonders erfolgreich sind seine Arbeiten
auf dem Gebiete des Vinnenschiffahrtsrechts ls. Bin-
nenschiffahrt) gewesen. Vorsitzender ist seit März
1885 Obcrregierungsrat z. D. Wittich; Ehrenvor-
sitzender der Erbprinz von Hohenlohe-Ohringen.
^Central-Weichen- und Signal-Stellvor-
richtungen. Nach §. 3 der Betriebsordnung für
die Haupteisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli
1892 müssen die innerhalb eines Bahnhofs oder
einer Haltestelle liegenden Weichen, welche von ein-
oder durchfahrenden Pcrsoncnzügen im regelmäßigen
Betriebe gegen die Zungenspitze befahren werden,
durch Signalvorrichtungen gesichert sein, und zwar
darf das Fahrsignal erst erscheinen können, nackdem
die Weichen sür den vorgeschriebenen Weg gestellt
sind; auch müssen die Weichen in richtiger Lage fest-
gelegt sein, solange das Fahrsigual steht.
Eentralwerkstätten der Hausindustrie s. d.
^Eentrifugen zum Entrahmen der Milch, s.
Butter. ^. Sporenwckuck.
vontröpns /??., Gattung der Kuckucksvögel,
^Centrum (polit. Partei). Eine schwere Krisis
hatte das C. gelegentlich der Heeresvorlage des I.
1893 zu bestehen, die die Partei in zwei Lager trennte.
Der bei weitem größere Teil stand allerdings der
Vorlage ablehnend gegenüber, doch traten gerade die
bisherigen Führer, Freiherr von Huene, Gras Balle-
strem und 1)r. Porsch, für sie ein und schieden, als
auch ein Kompromißantrag, den von Huene mit der
Ncgierung vereinbart hatte, abgelehnt wurde, aus
dem Vorstand aus, worauf Graf Hompesch zum
ißt, sind unter K aufzusuchen.