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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Cinerarien - Clausthal
russischen C. seitens verwöhnter Raucher hat nur in
dcn richtig gewählten Mischungsverhältnissen der
Tabake seinen Grund. Deutschlands Einfubr an C.
betrug 1895: 1618 Doppelcentner (etwa 100 Mill.
Stück) im Werte von 3,36 Mill. M.; davon kamen
822 Doppelcentner aus Ägypten und 360 Doppel-
centner aus Rußland. Die Ausfuhr betrug 482 Dop-
pelcentner im Werte von 619000 M.
* Cinerarien, s. Leichenverbrennung.
^Eintra, Stadt, an der Nebenbahn Lissabon-
Cacem-C., hat (1890) 4846 E.
Cismar, Dorf im Kreis Oldenburg des preuß.
Reg.-Bez. Schleswig, Sitz des Landratsamtes des
Kreises Oldenburg, hat (1895) 548 E., Post, Tele-
graph und ein ehemaliges sehr reiches Benediktiner-
kloster mit Resten der alten Befestigung und einer
Kirche, die 1760 zur Hälfte zu Wohnungen, zur
Hälfte zu einer Kapelle ausgebaut ist. Südöstlich von
C. der ehemalige Klostersee, welcher durch Dampft
nvaWnen entwässert wird. Das Kloster wurde 1245
gegründet, indem das 1177 gestiftete St. Johannis-
tloster aus Lübeck hierher verlegt wurde; im 16.Jahrh.
wurde es^in ein Amtverwandelt und 1560 anfgeboben.
Citräl, Geranial, ein Orvdationsprodukt des
Geraniols (s. Geraniumöl, Bd. 7), das zur Klasse der
Aldehyde gehört und die Znsammensetzung s^olI^O
besitzt. Es ist ein Öl, das nach Apfelsinen und Citronen
riecht und sich in den ätherischen Ölen dieser Frücbte
fertig gebildet vorfindet. Es siedet bei 224-228".
Unter Wasserabspaltung geht (5. in Cymol über.
Citrophen, Phenetidincitrat, ein Weihes, in
Wasser leicht lösliches, nach Citronensäure schmecken-
des Krystallpnlver, das in der Medizin gegen Rheu-
matismus und Neuralgie Anwendung findet.
* Civilehe. Die Zustimmung des Centrums zu
den die C. aufrecht erhaltenden Bestimmungen des
Bürgert. Gesetzbuchs für das Deutsche Reich (vgl.
§.1317) wurde dadurch erreicht, daß dem von der
Ehe handelnden Abschnitt (§§. 1297 -1588) nicht
bloß derTitel."Ehe", sondern "Bürgerliche Ebe" gege-
ben und im §.1588 die Vorschrift aufgenommen wurde,
daß die kirchlichen Verpflichtungen in Ansehung der
Ehe durch die Vorschriften des Bürgert. Gefetzbuchs
nicht berührt werden. (S. auch Ebeschließung.)
In Ungarn trat eine durchgreifende Änderung
der Ehegesetzgebung mit dem 1. Okt. 1895 ein. An
diesem Tage traten drei Gesetze vom 18. Dez.
1894 über das Eherecht, die 'Religion der Kinder
und die staatlichen Ehematrikeln in Kraft. (S. Un-
garn, Bd. 16.) Bis zur neuen Gesetzgebung war
in Ungarn das materielle Eherecht (Ehehindernisse,
Ehescheidungsgründe, Eheschließungsform und Mb-
rung der Eheregister oder Matrikeln) konfessionell
getrennt, auch die Ehegerichtsbarkeit bei Mischeben
den kirchlichen Gerichten beider Parteien überlassen.
Somit bestanden, weil jede Konfession ihr eigenes
Eherecht hatte, ackt verschiedene Eherechte, ein Bild
der Verwirrung ohnegleichen, Gegensätze und Kon-
flikte allerwege. Alles dies beseitigt das neue Recht
durch Einführung eines im wesentlichen für alle
Konfessionen einheitlichen, staatlichen materiellen
Eberechts, ferner durch Einführung der obligatori-
schen C. und allgemeinen staatlichen Rechtsprechung
in Ehesachen. - Vgl. Zeitschrift für ungar. öffent-
liches und Privatrecht, Vd.1 (Budap.1894); Archiv
für kath. Kirchenrecht, Bd. 71 (Mainz 1894).
* Civilprozeß. Unter dem 1. Aug. 1895 hat
Österreich eine neue Civilprozesiordnung erbalten,
die mit dem 1. Jan. 1898 in Kraft treten soll. Die-
Artikol, die man unter C vcr
selbe, entworfen von dem Professor und Ministerial-
rat Franz Klein in Wien, ist das Ergebnis längerer
kommissioneller Beratungen, welche einerseits im
Justizministerium unter Vorsitz des Iustizministers
Grafen Schönborn im Beifein der Sektionschefs von
Krall und von Spens-Booden, des österr. Oberlandes-
gerichtspräsidenten Chorinsky und des Nefnv^k,
jetzigen Sektionschefs Klein, andererseits inmitten
des Reichsrates stattfanden. In der Zuständigkeits-
vevteilung folgt das neue Gesetz dem deutschen Recht.
Es besteht die vierfache Gliederung in Bezirks- und
Handelsbezirksgerichte, in denen Einzelrichter urtei-
len, Landes- und Kreisgerichte (dazu Handelsgerichte
und Handelssenate und bei einzelnen Landes- und
Kreisgerichten Vergsenate), Oberlandesgerichte und
einen obersten Gerichtshof. Bei den Bezirksgerichten,
die den deutfchen Amtsgerichten entsprechen, besteht
kein Anwaltszwang; ihre sachliche Zuständigkeit geht
bis zu 500 Fl. (nach dem Entwurf waren es 1000).
In Bagatellsachen bis zu 50 Fl. kann der oberste
Gerichtshof nicht angegangen werden. In der Ord-
nung des Verfahrens selbst unterscheidet sich das
österr. Gesetz von der Deutschen Civilprozehordnung
vorteilhaft. Hier ist nickt ödem Doktrinarismus zu
Liebe das Princip der Mündlichkeit und Unmittel-
barkeit obne Rücksickt auf Zweckmäßigkeit durchge-
führt, sondern hier stebt die Frage der Nützlichkeit
für die Parteien, das Streben nach einem einfachen,
billigen und praktischen Verfahren in erster Linie.
Daher wird beim Kollegialgericht vor Zustellung der
Klage eine erste Tagsatznng vor einem einzelnen be-
anftragten Richter gehalten, die dazn bestimmt ist,
zu seben, ob die Sache nickt durch Vergleich, Verzicht,
Anerkenntnis oder auch durch Ausbleiben des Ver-
klagten zu erledigen ist. Das Streben geht ferner
dahin, das ganze Material, den Streitstoff in einem
vorbereitenden, protokollarischen Verfahren zu sam-
meln, so daß die Sache in einer einzigen Hauptver-
handlung erledigt werden kann, die zum Teil auf
nicht unmittelbarem, in Protokollen niedergelegtem
Material sich aufbaut. Alle Zustellungen erfolgen
von den Gerichten erster Instanz von Amts wegen.
Elafeld (Klafeld), Dorf im Kreis Siegen des
preuß. Reg.-Vez. Arnsberg, hat (1895) 3551 E.
* Clark, Alvan. Alvan Graham C. starb
9. Juni 1897 in Cambridge (Massachusetts).
* Marke, Hyde, starb i. März 1895.
Clarksches Glement, s. Galvanisches Element.
*Clary und Aldringen, fürstl. Haus in Öster-
reich. Fürst E d m n n d M oritzvo n C. starb 21. Juni
1891. Sein Sohn Carlos, geb. 3. April 1811, ist
das gegenwärtige Haupt der Familie und erbliches
Mitglied des Herrenhauses.
*Clasen, Karl, starb 29. Juni 1886.
Claudla, der 311. Planetoid.
Clauß-Szarvady (spr. ßär-), Wilbelmine, Pia-
nistin, geb. 13. Dez. 1831 in Prag, Schülerin von
Proksch, trat 1850 in Leipzig mit Erfolg vor die
Öffentlichkeit und konzertierte dann, wegen ibrc-s
feinsinnigen musikalischen Spiels und namentlich
wegen ihres Vortrags Chopinscher Kompositionen
gefeiert, in Frankfurt, Hamburg und Paris. Scit
1855 war sie verheiratet mit dem Schriftsteller Szar-
vady lgest. 1882) in Paris.
* Clausthal hat (1895) 8542 E., darunter
132 Katbolikcn und 18 Israeliten. Dem Oberberg-
amt in C. untersteht auch die Provinz Schleswig-
Holstein. Es geboren zum Oberbergamt sieben Berg-
inspcktionen. Die Bergakademie zählte 1895/96:
mißt, sind unter K aufzusuchen. 1I^