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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Delpit - Depositum
Jahrh, erbauten Tempel ist im wesentlichen nur
das Fundament, von dem einstigen Vildschmuck
nichts wiedergefunden; Inschriften, darunter Rech-
nungsurkunden, haben die Thatsache eines Um-
baues im 4. Jahrh. v. Chr. ergeben. Überraschend
sind die Funde von Resten plastischer Bildwerke,
von Metopen und Friesen, die den Schatzhäusern der
Siphnier und der Athener angehörten. Sie geben
Probender archaischcnKunstzurZeitderPerscrkriegc
in langen Reihen zusammenhängender Darstellun-
gen, wie wir sie bisher nicht besaßen. Aus der Früh-
zeit der griech. Kunst stammen auw die meisten wie-
dergefundenen Einzelskulpturen. Darunter ist eine
Statue, die den hervorragendsten erhaltenen Wer-
ten antiker Kunst überhaupt sich anreiht, die lebens-
große Vronzesigur eines jugendlichen Wagenlen-
ters, eine Arbeit der peloponnesischen Schule aus
der ersten Hälfte des 5. Jahrh. v. Chr. Die Gips-
abgüsse befinden sich im Louvre in Paris. Den Skulp-
turensunden stehen namentlich die Inschriftenfunde
an Bedeutung nicht nach; hier stehen allem voran
Hymnen mit Notenschrift, in Stein gehauen, die
zum erstenmal ein urkundliches Material für die
Geschichte der antiken Musik liefern. Die Ausgra-
bungen sind noch nicht zu Ende geführt. Während
des 1.1895 haben sich die Arbeiten dem außer-
halb des heiligen Bezirks liegenden Teile mit dem
Theater und der Halle der Knidicr zugewendet. So
viel von dem übrigens aus röm. Zeit stammenden
Aufbau des erstern wieder zu Tage gekommen ist,
so geringe Überreste sind von der Halle der Knidier
übriggeblieben, die die im Altertum außerordentlich
berühmten Wandgemälde des Polygnot, die Bilder
der Zerstörung von Troja und der Unterwelt, ent-
hielt. Daß diese Malereien völlig und für immer
verloren sind, hat die jetzige Ausgrabung ergeben.
* Delpit, Albert, starb'4. Jan. 1893 in Paris.
Delpit (spr. -pih), Edouard, franz. Romanschrift-
steller, Bruder von Albert Delpit (s. d., Bd. 4), geb.
1844 in Neuorleans, machte in Frankreich seine Stu-
dien, ließ sich hier 1808 naturalisieren, trat in die Ver-
waltung ein und wurde 1873 Unterpräfckt in Niirac,
wandte sich aber bald ausschließlich der Litteratur
zu und übernahm die Leitung der Union nationalo
in Montpellier. Er schrieb "I^8NoLÄ'i<iu68" (Samm-
lung von Gedichten, 1871), "1^ L6ntin6il6" (Ein-
akter in Versen, 1871), "^onLwntw" (Schauspiel
in Versen, 1877) und die Romane "I^L8 tliLori^
ds ^vöi-neilo" (1883), "1^68 i'6^i'08ai1i63 äo Ild vie"
(1883), "1.6 LiipMco ä'un6 U10I-6" (1885), "1^ 1-6-
vaiic1i6 ä6 I'cnlant" (1885), "OatlieriiiQ I^v^iHer"
(1887), "I^ni6 ä6 Vl'U83HUF6" (1887), "1.3, V6N-
36anc6 ä6 I>i6ri'6" (1888), "0klüii6 di'i866" (1890),
<(^V0NN6" (1890), "?161N cwui" (1891), "Veran-
ßc>i'0" (1892), <MÄi'cionnL" (1894).
Dembowska, der 349. Planetoid.
Demminer Kleinbahnen, die der Aktiengesell-
schaft D. K. gehörenden schmalspurigen (1 m) Bah-
nen Demmin-Treptow a.d. T. (50,91cm) und lHchmar-
sow-Iarmen (12,6 km). Sie sind auf 2,927 Mill. M.
veranlagt und sollen Ende 1896 eröffnet werden.
^Demokratische Partei, die eine der beiden
Hauptparteien in den Vereinigten Staaten von
Amerika, vermochte noch bei den Präsidentschafts-
wahlen im Nov. 1892 ihren Kandidaten Cleveland
durchzubringen, verlor aber 1894 ihre Majorität,
die sie im Reprüsentantenhause besessen hatte, an die
Republikaner und ebenso 1895 die im Senat. Auf
der im Juli 1896 in Chicago abgehaltenen National-
konvention der D. P. errangen die Anhänger der
freien Silberprägung einen großen Erfolg, da in
dem Wahlprogramm sofortige Wiedereinführung der
unbeschränkten freien Silberprägung auf der Grund-
lage von 16:1 verlangt wurde, wenn nötig auch
ohne Mitwirkung der andern Nationen. Außerdem
spricht sich das Programm gegen eine Erhöhung der
Zölle aus und verlangt eine schärfere Kontrolle der
Bundesregierung über die Eisenbahnen sowie Ein-
schreiten gegen die Bildung von Trusts. Im fünf-
ten Wahlgang wurde einer der eifrigsten Anhänger
der freien Silberprägung, Bryan (s. d.), zum Präsi-
dentschaftskandidaten nominiert. Dieses Vorgehen
hatte jedoch einen Zerfall der Partei zur Folge, da
die Anhänger der Goldwährung, die sog. Gutgeld-
Demokraten, im September in Indianapolis eine
eigene Konvention abhielten und als ihren Präsi-
dentschaftskandidaten den General Palmer prokla-
Dentila, s. Geheimmittel. ^mierten.
*Denzinger, Franz Joseph, starb 14. Febr. 1894
in Nürnberg.
Deplacementsschwerpunkt,s. Schiffbaukunst.
"'Depositum und Depot. Das unterm 5. Juli
1896 erlassene Depotgesetz des Deutschen Reichs
bezweckt die größere Sicherheit des Publikums gegen
Depotunterschlagungcn: -1) Jeder Kaufmann, dem
im Betriebe seines Handelsgewerbes vertretbare
Wertpapiere, mit Ausnahme von Banknoten und
Papiergeld, unverschlossen zur Verwahrung oder
als Pfand übergeben sind, hat die Pflicht, diese
Papiere unter äußerlich erkennbarer Bezeichnung
des .Hinterlegers oder Verpfänders gesondert von
seinen eigenen Beständen oder von denen Dritter
aufzubewahren und ein Handelsbuch zu führen, in
welches die Wertpapiere jedes Hinterlegers u. s. w.
nach Unterscheidungsmerkmalen der Stücke (Gat-
tung, Nennwert, Nummern) einzutragen sind. Der
Eintragung steht die Bezugnahme auf Verzeichnisse
gleich, die neben dem Handelsbuch geführt werden.
Gemeint sind die von den Depotkunden der Banken
bei Übergabe des Depots auszufertigenden Verzeich-
nisse. Die Eintragung kann unterbleiben, sofern die
Papiere zurückgegeben sind, bevor die Eintragung bei
ordnungsmäßigem Geschäftsgang erfolgen konnte.
Eintragung und gesonderte Verwahrung kann unter-
bleiben, wenn der Hinterleger oder Verpfänder den
Übernehmenden ermächtigt, an Stelle der hinter-
legten oder verpfändeten Papiere gleichartige Wert-
papiere zurückzugcwähren, was dieser an sich nicht
taun. Diese Ermächtigung muß, außer wenn der
Hinterleger oder Vcrpfänder Bankier ist, für das
einzelne Geschäft ausdrücklich und schriftlich abge-
geben werden. Dasselbe ist unter gleicher Voraus-
setzung erforderlich, um den Empfänger der Papiere
rechtsgültig zu ermächtigen, über die Papiere in
seinem Nutzen zu verfügen. 2) Der Kommissionär,
welcher einen Auftrag zum Einkauf von Wert-
papieren genannter Art ausführt, hat dem Kommit-
tentcn binnen drei Tagen nach Ablauf der ordnungs-
mäßigen Lieferungsfrist ein Stück-(Nummern-)Ver-
zeiänns zu übersenden. Die Frist beginnt, falls der
Kommissionär bei der Anzeige über die Ausführung
des Auftrags einen Dritten als Käufer namhaft
gemacht hat, mit dem Erwerb der Stücke, andern-
falls mit dem Ablauf des Zeitraums, innerhalb
dessen der Kommissionär nach Erstattung der Aus-
führungsanzeige die Stücke bei ordnungsmäßigem
Geschäftsgänge ohne schuldhafte Verzögerung be-
ziehen konnte. Die Übersendung des Stückverzeich-