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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Deutscher Sprachverein - Deutsches Heerwesen
der den Zweck hat, die Mittel zur Errichtung eines
Nationaldcnkmals für die Völkerschlacht bei Leipzig
zu sammeln. Schon gleich nach der Schlacht war
dieser Gedanke von E. M. Arndt, dem Freiherrn
von Seckendorff und andern Patrioten vertreten
worden, und 19. Okt. 1863 bei der fünfzigjährigen
Erinnerungsfeier wurde im Beisein von über 1000
Veteranen und 510 Deputierten deutscher Städte
in der Nähe von Etötteritz bei Leipzig der Grund-
stein zu einem derartigen Denkmal gelegt. Die polit.
Ereignisse der folgenden Jahre ließen den Plan
nicht zur Ausführung kommen, doch blieb der Ge-
danke daran lebendig und führte durch den Archi-
tekten Clemens Thieme 26. April 1891 in Leipzig
zur Gründung des D. P. Der Deutsche Kaiser
sowie mehrere deutsche Bundesfürsten haben nam-
hafte Beiträge gespendet, ebenso viele Städte und
Ortschaften, an ihrer Spitze die Stadt Leipzig, die
außerdem bei Thonberg den zwischen der Reitzen-
hainer Straße und dem Südfriedhof gelegenen Platz,
wo sich am Abend des 18. Okt. 1813 Napoleon
für besiegt erkannte und den Rückzug anordnete,
unentgeltlich zur Verfügung gestellt hat. Nament-
lich aber sucbt man durch Sammlungen im Volk
die nötigen Mittel zu gewinnen, indem man gegen
einen Jahresbeitrag von wenigstens 50 Pf. die
Mitgliedschaft gewährt. Bis 1896 zählte der D. P.
etwa 85000 Mitglieder und hatte der Denkmal-
fonds die Höhe von ungefähr 140000 M. erreickt.
Im I. 1897 soll die Ausführung des Denkmals,
dessen Bausumme auf 800000 M. festgesetzt ist, be-
ginnen.
'"Deutscher Sprachverein. Die Satzungen
des Vereins wurden auf der Hauptversammlung in
Berlin 2. und 3. Dez. 1893 nochmals umgearbeitet.
Danach will der Verein "den echten Geist und das
eigentümliche Wesen der deutschen Sprache pflegen,
Liebe und Verständnis für die Muttersprache wecken,
den Sinn für ihre Reinheit, Richtigkeit, Deutlichkeit
und Schönheit beleben, demgemäß ihre Reinigung
von unnötigen fremden Bestandteilen fördern und
auf diese Weise das nationale Bewußtsein im deut-
schen Volke kräftigen". Seit 1891 ist Vorsitzender
Oberstlieutenant I)r. Iä'hns, Herausgeber der "Zeit-
schrift" Oberlehrer Wappenhaus und Herausgeber der
"Wissenschaftlichen Beihefte" Professor Dr. Pictsch.
Im Sommer 1896 bestand der Verein aus 171
Zweigvereinen, davon 21 in Österreich-Ungarn, 1 in
Italien Mailand). Die Mitgliederzahl betrug zu
derselben Zeit 12 273. Von den Verdentschungs-
büchern sind ferner erschienen: "Das Berg- und
Hüttenwesen", "Die Schulsprache".
Deutscher Verein für öffentliche Gesund-
heitspflege, eine 1873 gegründete Vereinigung,
die alljährlich eine Wanderversammlung zur Be-
sprechung aktueller hygieinischer Tagcsfragen in
einer größern deutschen Stadt veranstaltet; die erstc
dieser Versammlungen fand 1873 in Frankfurt statt;
die Versammlung von 1895 tagte in Stuttgart, die
von 1890 in Kiel. Im Sept. 1895 hatte der Verein
1101 Mitglieder. Der Verein setzt sich aus deutschen
Ärzten, Ingenieuren und Verwaltungsbeamtcn zu-
sammen; die große Bedeutung seiner Versammlungen
liegt zum Teil in dieser Vereinigung von Vertretern
verschiedener Verufsarten auf dem gemeinsamen
Arbeitsfelde der öffentlichen Gesundheitspflege be-
gründet. Berichte über die Versammlungen erschei-
nen in dcr "Deutschen Viertcljabrsschrift für öffent-
liche Gesundheitspflege" (Vraunschwcig).
Vrockhaus' Konversations-Lexilon. 14. Aufl.. XVII.
* Deutsches Heerwesen. I. Landheer. Die
Dienstpflicht beginnt mit dem vollendeten 20. Jahre
und dauert 2 (bei Kavallerie, reitender Artillerie 3)
Jähre bei der Fahne, 5 (4) Jahre bei der Reserve,
5 (3) Jahre bei der Landwehr ersten und bis zum
vollendeten 39. Jahre bei der Landwehr zweiten
Aufgebots. Weiteres sowie über die Änderungen be-
treffend die Dienstpflicht der Volksschul-
lehrers. Dienstpflicht.
Nach einer Linderung in der Zuteilung der Armee-
korps gehören jetzt zur ersten Armeeinspektion (Sitz
Hannover) das 1., 2., 9., 10., 17.; zur zweiten (Dres-
den) das 5., 6., 12. (königlich sächs.); zur dritten
(Berlin) das 7., 8., 11., 13. (königlich württemb.);
zur vierten (München) das 3., 4., 1. und 2. bayr.;
zur fünften (Karlsruhe) das 14. bis 16. Armeekorps.
Zufolge der 1. Okt. 1893 nach dem Gesetz vom 3. Aug.
eingetretenen Vermehrung der Armee (s. Heerwesen
Europas, Bd. 8) wurden teils die Kopfstärken ein-
zelner Truppenteile erhöht (niedriger, mittlerer und
hoher Etat), teils die Zahl der die Regimenter bilden-
den Bataillone und Abteilungen vermehrt; bei der
^ußartillerie und bei dem Ingenieur- und Pionier-
korps sind auch einschneidende Veränderungen bei
den Kommand obehörden eingetreten. Die Infanterie-
regimenter hatten seitdem sämtlich 4 Bataillone,
von denen die ersten 3 jel, das 4. (Halbbataillon!
nur 2 Compagnien (mit den Nummern 13 und 14)
entbielt. Das .Halbbataillon sollte die andern 3 Ba-
taillone von der Ausbildung eines Teils der Ein-
jährigen u. s. w., von den Übungen der Mannschaften
des Veurlaubtenstandes und in der Gestellung von
Abkommandierten entlasten. Einschließlich der 19
Iägerbataillone (zu 4 Compagnien) zählte die In-
fanterie im ganzen 711 Bataillone mit 2498 Com-
pagnien. Infolge des Gesetzes vom 28. Juni 1896
sind 1. April 1897 je 2 der (vierten) Halbbataillone,
mit Ausnabmc des aufzulösenden vierten Bataillons
des 1. Garderegiments zu Fuß, zu einem Vollba-
taillon vereinigt worden; dieses wurde durch geringe
Abgaben aus den ersten Bataillonen auf 500 Köpfe
gebracht. Je 2 (bei den bayr. Infanterieregimen-
tern Nr. 20 und 21 je 3) dieser Bataillone sind zu
einem Regiment, und je 2 dieser Regimenter, mit
Ausnahme des 5. großherzoglich hesj. Infanterie-
regiments Nr. 168, zu einer Infanteriebrigade ver-
einigt. Infolgedessen wurden 42 neue Regiments-
stäbe (darunter 4 in Bayern "Nr. 20-23^, 3 in Sach-
sen M. 177-179^ und 2 in Württemberg sNr. 127
und 180^), und 19 neue Vrigadestäbe (darunter 1 in
Sachsen und 2 in Bayern) errichtet. Die Infan-
terie zählt vom 1. April 1897 ab (einschließlich der
19 Iägerbataillone) 624 Bataillone. Die Batail-
lone lzu 4 Compagnien) mit niedrigem Etat haben
ohne Offiziere 590, die mit hohem Etat 660 Mann.
Die Kavallerieregimenter haben sämtlich 5 Schwa-
dronen, im ganzen 465 Schwadronen; die Regi-
menter mit niedrigem Etat haben ohne Offiziere 689
Mann, 667 Pferde, mit mittlerm 704 Mann, 682
Pferde, mit bohem 734 Mann und 702 Pferde.
über die Detachements Jäger zu Pferde
s. Melderciterdetachenn'nts.
Die ^eldartilleriebrigadcn bestehen aus je 2, die
11., 12. und 2. bayrische aus je 3 Regimentern; die
Regimenter haben 3 bis 4 Abteilungen (zu je 2 bis
3 Hatterien), von denen bei 22 Regimentern je eine
reitende Abteilung ist, im ganzen 173 Abteilungen
mit 447 fabrenden und 47 reitenden Batterien. Die
einzelnen Batterien haben verschiedene Friedens-
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