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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Eilsleben - Einkommensteuer
ist die E. von 51 Sternen bestimmt worden; die
Untersuchung ans eine größere Zahl auszudehnen, ge
stattet die optische Kraft des Potsdamer Refraktors
nicht. In der nachfolgenden Zusammenstellung ist
die Geschwindigkeit relativ zur Sonne in geogr.
Meilen gegeben. Das Zeichen 4- bedentet, daß der
betreffende Stern sich von der Sonne entfernt, -
daß er sich ibr näbert; : hinter einem Wert bedentet
unsicher,:: sebr unsicher.

Geschwindigkeit relativ zur

Sterne
Grüßc

Sonne

nach
nach
im

Vogel
Scheiner
Mittel
" ^nlirouißäao ....
2,0
4-0,26
4- 0,96
4-0,6
1 (I'uLsicipk^as ....
2,1
4> 0,18
4-1,21
4-0,7
" ^Ä88iop6^a" ....
var.
- 2,01
- 2,10
- 2,1
7 da88iop6^6 ....
2,0
-j- 0,54
- 1,49
- 0,5
^ ^ndroniolliio ...
2,3
^-1,21
4- 1,80

" IIl8a6 ininori" . . .
2,0
- 3,44
- 3,53

7 ^nclrarueäae ....
2,4
- 1,07
- 2,40
- ^7
" ^rietig......
2,0
- 1,95
- 2,01
- 2,0



- 0,2
2,0
-1,4"
- 1,32
- 1,4
1
-^- 6,42
4- 6,66
4-65
" ^.ni-issii"......
1
^- 3,34
-j- 3,25
4-3>
^ Orionis......
1
4- 2,37
4- 2,06
4-2,2
7 Orionis......
2,0
4-1,74
-^-0,73
4-1,2
2,0
-j-1,21
4- 0,94
4-11
6 Orioni"......

- 0,02
4- 0,29
-j.0,1
2,0
> 3,75
4- 3,3'."
4- 3,6
2,0
4-2,31
4- 1,70
4-2,0
" Orionis......
var.
^-2,10
-^ 2,54
4- 2,3
^ ^uri^as......
2,0
- 3,48
- 4,09
- 3,8
2,""
- 2,11

- 2,2
" l^ani" ma^'ori" . . .
1
- 1,83
- 2,72
- 2,1

- 4:
- 4:
- 4:
1
- 1,0"
- 1,41

-j (^Liuiiiorrlili ....
1,3
^- 0,2<;
4- 0,05
4- 0^2
" I^^onis ......
i,:'.
- 1,14
- 1,32
- 1,2
7 1^601118 ......
2,0
- 4,92
- 5,46

^ Hr8 2,6 rn^'ori" . . .
2,3
- 4,08
- 3,82
- 4)"
" 111-8^6 m^ori8 .
2,0
- 1,39
- 1,71
- 1,6
3 I^ooni"......
2,3
- 2,01
- 1,87
- 1,9
-l I^6oni8 ......
2,0
- 1,87
- 1,42
- 1,6
^ Hr8a6 rn,a.iori8

- 4,04
- 3,13
- 3,6
T IIr8i16 ,H"^0li8 . . .

- 4,63

- 4,1
n Virßini8......
1


- 2,0
^ Hrsae m^oris . . .

- 4,39
- 4,01
- 4/2
^ IIl8a6 m^uri8
2^0
- 3,87
- 3/2l
- 3,5
" Vc"0ti8.......
1
- 0,94
- 1,12
- 1,0
2,0

- 2 11
- 22
^ IllLas !ni!iori8 . . .
2,0
-j- 1^92
4-1,91
4-1,9
,^ I^idi-26 ......
2,0
- 1,3:

- 1,3:
2/"
4- 4,28
4- 4,-l 1
4-4,3
" 86rp6nti8.....
2,3
4-3::

4-3::
-j 1161-011^8......
2,3
- 4,61
- 4,91
- 4,8
" Opi^iuclii.....
2,0
^2>
^2,37
^-2,6
" I^^rnS.......
1
- 1,89

- 2,1
" ^c^iii1li6......
1,3
- 5,35
- 4^'>8
- 5,0
7 ^5fni.......
2,4
- 0,78
- 0,93
- 0,9
" ^)'Fiii.......
1,6
- 0,81
-1,35
- 1,1
- ?6ßÄ8i ......
2,3
4- 0,99
4-1,17

ft ?0F!l8i.......

4- o,9:

4- 0,9:
A ?SFÄ8i.......
2,0
4-0,24
-j- 0,09
4-0,2
Außerdem sind neuerdings noch von anderer Seite
einige vereinzelte Bestimmungen von E. von Fix-
sternen im Visionsradius ausgeführt worden. Von
diesen soll hier nur noch die von ^ lloi'lmli8 (3. Größe)
angefübrt werden, da diefcr Stern die größte bis
jetzt bekannte E. im Visionsradius besitzt. Belo-
polsky in Pulkowa fand für dieselbe -9,5 geogr.
Meilen. - Wegen E. im Visionsradius bei Nebel-
flecken s. Nebelflecke.
Gilsleben, Torf im Kreis Neuhaldensleben des
preuß. Neg.-Bez. Magdeburg, unweit der Aller, an
der ^iinie Hannover-Magdeburg und der Nebenlinie
E.-Staßfurt i58 lim) der Preuß. Staatsbahnen,
sowie an der Neuhaldenslebener Eisenbahn (Neben-
bahn), hat (1895) 2420 E., Post, Telegraph, evang.
.Kirche; Zuckerfabrik, Brauerei und Tampfmühle.
Einäscherung (der Leichen), s. Leichenverbren-
Ginberufuna (militär.), s. Einziehen. j^nung.
Ginbruchsdtebstahlsverficherung, die Ver-
sicherung beweglicher Gegenstände aller Art gegen
Beschädigung und Verlust durch schweren Diebstahl,
sowie der Räumlichkeiten, in welchen sich die Gegen-
stände befinden, gegen die bei solchen Diebstählen
vorgekommenen Beschädigungen. Die erhöhte Ge-
fährdung des Eigentums, welche durch die Ver-
schlechterung der Erwerbsverhältnisse eingetreten
ist, hat vor kurzem mehrere Versicherungsgesell-
schaften veranlaßt, diesen bisher unbekannten Ver-
sicherungszweig in ihren Geschäftsbetrieb mit auf-
zunehmen. Dabei wird schwerer Diebstahl, Ein-
bruchsdicbstahl, angenommen: 1) wenn aus den
versicherten Räumen mittels Einbruchs, Einstei-
gens oder Erbrechens von Behältnissen gestohlen
wird; 2) wenn der Diebstahl dadurch bewirkt wird,
daß zur Eröffnung der Versicherungsräume oder der
Zugänge zu denselben, zur Eröffnung der im Innern
befindlichen Thüren oder Behältnisse falsche Schlüssel
oder andere zur ordnungsmäßigen Eröffnung nickt
bestimmte Werkzeuge angewendet werden; 3) wenn
der Diebstahl zur Nachtzeit in den Versicherungs-
räumen, in welche sich der Thäter in diebischer Ab-
sicht eingcschlichen, oder in welchen er sich in gleicher
Absicht verborgen hatte, begangen wird. Dagegen
sind von der Vergütung ausgeschlossen die Schäden:
1) welche im Einzelfalle 20 M. nicht übersteigen;
2) welche durch einen von einem Mitgliede des Haus-
halts oder des Geschäfts des Versicherten oder von
einem Einlogierer desselben verübten schweren Dieb-
stahl verursacht worden sind; 3) welche gelegentlich
eines Krieges, eines Aufruhrs, Land^i^nsbruchs,
Streiks oder eines Erdbebens entstehen; 4) welche
gelegentlich eines Brandes oder einer Explosion
entstehen, sowie Glasschäden, soweit diese Schäden
bei einer Feuer- oder Glasversicherungsgesellschaft
gedeckt sind oder gedeckt werden konnten, und
5) Schäden, deren Entstehen mit Vorsatz oder durck
grobes Verschulden des Versicherten verursacht oder
begünstigt wurde. Der Versicherte ist verpflichtet,
jede nötige Vorsicht zur Sicherung des versicherten
Eigentums anzuwenden, und hat, wenn er die be-
treffenden Räumlichkeiten länger als ackt Tage ohne
jede Aufsicht lassen will, wegen ununterbrochener
Fortdauer der Versicherung besondere Vereinbarung
mit der Gesellschaft zu treffeu. Es kann der Gesamt-
wert der Gegenstände oder auch nur ein Bruchteil
desselben und zwar dergestalt versichert werden, daß.
die Gesellschaft gegen Zahlung eines erhöhten Prä-
miensatzes innerhalb des versicherten Bruchteils für
jeden Schaden bis zur vollen ermittelten Höhe
haftet. Im übrigen sind die Versicherungsbedin-
gungen denen für die Feuerversicherung nachgebildet.
Die Versicherungsprämie beträgt je nach der Ge-
fährlichkeit des einzelnen Risikos 1 -I^/. M. für
1000 M. Versicherungssumme und 1 Jahr.
Ginfuhrschein, s. Identitätsnachweis.
* Einheiten, elektrische, s. Elektrische Ein-
^ Einheitszeit, s. Eisenbahnzeit. feiten.
^Einigungsämter, s. Arbeiterfrage (S. 63 a).
* Einkommensteuer. Die Zahl der gesetzgebe-
rischen Maßnahmen in Bezug auf die E. war in
den letzten Jahren sehr groß und zeigt deutlich das
rasche Vordringen der Idee einer allgemeinen E.
In Preußen ist das Gesetz vom 24. Juni 1891
durch das Gesetz vom 18. Juni 1892 dahin ergänzt
worden, daß die bisher steuerfreien standcsherrlichen