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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Elbe - Elbzollgerichte
veranlaßt durch den starken Gehalt an Wasserdampf
nachzuweisen. Eine andere Meteorolog. Eiszeit-
theoric stellte in demselben Jahre Svante Arrhenius
auf. Er nimmt an, daß gleichmäßig auf der ganzen
Erde durch Verminderung des Kohlensäuregehalts
der Atmosphäre eine Temperaturerniedrigung erfolgt
fei. Nach feinen Berechnungen hat einZurückgehen auf
zwei Drittel des jetzigen Kohlenfäuregehalts der Luft
eine Temperaturerniedrigung von 3^° (^. zur Folge,
fo daß, um die 4-5° zu erklären, um die die mittlere
Temperatur der E. von der jetzigen verschieden war,
die Annahme einer Verminderung auf die.Hälfte
des jetzigen Kohlenfäuregehalts genügte. Als
Ursachen einer folchen Kohlensäureverminderuug
nimmt Arrhenius das zeitweilige überwiegen der
die Kohlenfäure verbrauchenden Faktoren (Verbrauch
durch die Pflanzen, Bildung von Carbonaten und
Silikaten beim Verwittern, Absorption durch das
Meerwasser) über die dieselbe vermehrenden Vor-
gänge (Verwesung organischer Wesen, vulkanische
Erhalatiouen, Verbrennung kohlenhaltiger Me-
teorite) an. Hennigs Versuch, die E. mit der Sint-
flut in Zusammenhang zu briugen, ist als gänzlich
mißglückt zu betrachten. Das absolute Alter der E.
hat (1895) Heim auf mindestens 10000 und höch-
stens 50 000 Jahre berechnet.
Vgl. Geikie, 1?k6 (^reHt Ics ^^6 anä it8 relli-
tion to tk6 anti^nit^ ol N^n (3. Aufl., Lond.
1894); Supan, Grundzüge der Physik. Erdkunde
(2. Aufl., Lpz. 1890).
^Glbe. Trotz der fortschreitenden Verbesserung
der Fahrstraße seitens der Elbuferstaaten war die
Elbschiffahrt 1893 und 1894 durch den niedrigen
Wauferstand, verursacht durch andauernden Regen-
mangel in den Niederschlagsgebieten der Oberelbe,
teilweise schwierig. Und doch ist der Verkehr ge-
stiegen. 1894 gingen in Schandau durch zu Berg
351695, zu Thal 2977973 t Güter, in .hamburg-
Entenwürder 1927329 und 1762252 t. In Dres-
den wurden eingeladen zu Berg 82795, ausgeladen
zu Thal 626457 t Güter, in Magdeburg 491939
und 1158 559 t. - Vgl. Kriehle, Die Regulierung
der Elbschiffahrt 1819-21 (Strahb. 1894).
"Glberfeld hat (1895) 139 337 E., darunter
100492 Evangelische, 35 460 Katholiken, 1893 an-
dere Christen und 1492 Israeliten, ferner 7514 be-
wohnte Wohnhäuser, 30062 Haushaltungen und
33 Anstalten, d. i. eine Zuuahme gegen 1890 um
13 438 Personen oder 10,54 Proz. Die Zahl der
Geburten betrug 1895: 4838, der Eheschließungen
1120, der Sterbefälle (einschließlich Totgeburten)
2556. Rechnet man zur Einwohnerzahl von 1895
noch die Bevölkerung derjenigen Nachbargemeinden,
die in enger Interessengemeinschaft mit der Groß-
stadt stehen, so beträgt die Einwohnerzahl des in-
dustriellen Weichbilds von Groß - Elberfeld etwa
168000 E., die des benachbarten Groß-Varmen
lf. Barmen) beträgt (1895) 137 900 E.; demnach hat
das Industriecentrum Elberfeld-Barmen ruud
306000 E. E. ist ferner Sitz eines .Hypothekenamtes.
Für das Vismarckdeukmal ist als Sieger im engern
Wettbewerb Professor Ludw. Brunow in Berlin
hervorgegangen. Die Industrie befchäftigt 55 000
Arbeiter.
Elbe-Trave-Kanal (s. Tabelle I zum Artikel
Schiffahrtskanäle, Bd.14). Der E. erhält nach neuern
Abänderungeneinfchließlich der 1,6kni langen Lauen-
burger .hafenftrecke von der Elbe bis zur Scheltel-
strecke 11,0') km Länge, 21,2 bis 22 m Sohlbreite und
überwindet mit 2 Schleufen die .Höhendifferenz von
der Elbe (4,66 in Seehöhe bei Mittelwasser) bis zum
Scheitel (11,5 bis 12 in Seehöhe). Von der 27,12 kin
langen Scheitelstrecke, die nur 20 in Sohlbreite hat^
fällt er mittels 5 Schleusen auf 23,2? Kin Länge
bei 22 in Sohlbreite zur Trave, deren Mittelwasser
auf 0,15 in unter Seehöhe anzunehmen ist. Die
Travestrecke ist 5,64 kin lang und anfangs 16, der
Kanalhafen aber 80 in auf der Sodle breit. Der
ganze E. erhält daher 67,08 wn Länge, die kleinsten
Krümmungshalbmesser follen 600 in, die lichte
Vrückendurchfahrtshöhe 4,2 in und die Durchfahrts-
weiten 14,6 und (für zweifchiffige Offnungen) 26 in,
die nutzbaren Maße der 9 Schleufen 75 in Länge
und 11 in Breite betragen.
Von den Kosten (anschlagsmäßig 24797000 M.,
einschließlich der .Häfen in Lübeck und Lauenburg,
des Ladeplatzes am Möllner ^ee und einer Anzabl
kleinerer Ladeplätze, darunter 9 im Kreife Herzog-
tum Lauenburg) übernimmt nach dem Staatsver-
trage von 1894 Preußen etwa ein Drittel, höchstens
jedoch 7 500000 M. Die sonstigen Kosten übernimmt,
ebenso wie (abgesehen von einigen Brücken) die
Bauausführung, die Unterhaltung und den Be-
trieb, der Staat Lübeck. Für diefcn ist der Bau des
E. geradezu eine Lebensfrage, da der Kaiser-Wil-
helm-Kanal den Ostfeeverkehr (und in diesem, na-
mentlich im skandiuavisch-sinländifchcn, bat bisher
der Schwerpunkt des Lübecker .Handels gelegen)
mehr und mehr auf .Hamburg abzuziehen droht.
Die Feier der Grundsteinlegung des E. hat
31. Mai 1895 stattgefunden; der Bau wurde 31. Juli
auf der Strecke Lübeck-Mölln begonnen.
"Glbwg hat (1895) 45 846 E., darunter 35321
Evangelifche, 9038 Katholiken, 1047 andere Christen
und 440 Israeliten, 2755 bewohnte Wotmha'ufer,
10945 .Haushaltungen und 26 Anstalten, d. i. eine
Zunahme gegen 1890 um 4270 Perfonen oder
10,26 Proz. Die Zahl der Geburten betrug 1895:
1733, der Eheschließungen 397, der Sterbefä'lle (ein-
fchließlich 51 Totgeburten) 1232. Die Industrie be-
schäftigt 6333 Arbeiter.
Glbzollgerichte, Sondergerickte der Elbufer-
staaten (Österreich, Preußen, Anhalt, Mecklenburg-
Schwerin und .Hamburg), errichtet auf Grund der
Elbschiffahrtsakte und Elbfchiffahrtsadditionalakte
(f. Elbe, Bd. 5) zur summarischen, also vereinfachten
Behandlung der auf deu Elbstromverkehr bezüglichen
Civil- und Strafrechtspflege und damit der Erleicb-
terung des Schiffahrtsbetriebes auf der Elbe dienend.
Obgleich die Elbzölle seit 1870 völlig aufgehoben
sind und Abgaben nur noch für die Benutzung be-
fonderer Anstalten, welche zur Erleichterung des
Verkehrs dienen, erhoben werden dürfen, haben diefe
besondern Elbstromgerichte doch den ihnen in jenen
Verträgen beigelegten Namen E. behalten, so in
§.14, Nr.1, des Deutschen Gerichtsverfaffungsgefetzes
vom 27. Jan. 1877 und in dem infolge Ablehnung
durch den Deutschen Reichstag nicht zur Geltung
gelangten Entwurf einer revidierten Elbfchiffahrts-
akte vom 7. März 1880. Die E. find einzelrichterlich
organisiert, sie urteilen also in Strafsachen ohne
Schöffen. Als E. sind von den deutschen Staaten
die Amtsgerichte, in Osterreich die Bezirksgerichte
bestellt; zweite Instanz sind die Landgerichte, in
Österreich die Landes- und Kreisgerichte. Für welche
Civil- und Strafsachen die E. zustündig sind, be-
stimmt sich nach den Verträgen von 1821 und 1844
(z. B. Streitigkeiten über Zahlung von Schleusen-