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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Elsaß-Lothringen
8407 Schülern (3931 katholischen, 3705 evangeli-
schen, 771 israelitischen) besucht. Unter den 29117
studierenden, die im Wintersemester 1895/96 an
sämtlichen deutschen Universitäten immatrikuliert
waren, befanden sich 751 nach ihrem Geburtsort oder
dem Wohnort der Eltern als Elsaß-Lothringer Ver-
zeichnete (gegen 377 des Wintersemesters 1887/88).
Verfassung und Verwaltung. Seit 16. Jan. 1895
ist eine vierte Abteilung des Ministeriums sür E.
lfürLandwirtschaft und öffentliche Arbeiten) errichtet.
Mit 1. April 1896 ist eine neue Gemeindeordnung
sür E. in Kraft getreten, welche den Gemeinden grö-
ßere Selbständigkeit und ihrer Verwaltung größere
Einfachheit verleiht. Vom gleichen Tage ab ist das
Gesetz vom 4. Juli 1887 außer Kraft getreten, welches
die Regierung ermächtigt hatte, statt ehrenamtlicher
Berufsbürgermeister zu ernennen, die nicht aus Ge-
meinde und Gemeinderat zu entnehmen waren. Nach
der neuen Gemeindeordnung werden in Gemeinden
von 25000 und mehr Einwohnern, sowie in den
Kreishaupt orten, welche sich den für jene Gemeinden
erlassenen Bestimmungen beschlußmäßig unterwer-
fen, und andern Gemeinden, welche ihnen auf Antrag
durch den Kaiser gleichgestellt werden, Bürgermeister
und Beigeordnete wie früher anf Vorschlag des Ge-
meinderats durch kaiserl. Verordnung ernannt.
Wird die Ernennung des Vorgeschlagenen versagt,
so schreitet der Gemeindcrat zu einer neuen Wahl.
Wird auch ihr nicht stattgegeben, so kann das Mi-
nisterium einen immer nur auf längstens ein Jahr
zu ernennenden Vürgermeistereiverwaltor aufstellen.
Das gleiche kann das Ministerium, wenn der Ge-
meindcrat sich weigert, einen Vorschlag zu machen
oder die durch die erste Wahl bezeichnete Person
von neuem vorschlägt. In den übrigen Gemeinden
werden Bürgermeister und Beigeordnete aus der
Mitte des Gemeinderats vom Vezirkspräsidenten
ernannt, ausnahmsweise kann das Ministerium von
dieser Norm abgehen und andere Persönlichkeiten,
in der Regel aber wenigstens aus der Zahl der
wahlberechtigten Gemeindecinwohner, ernennen.
Bürgermeister und Beigeordnete können auch be-
soldet werden; bezüglich der vom Ministerium er-
nannten Bürgermeister kann dies für Gemeinden
von 2000 E. und mehr das Ministerium an-
ordnen. Die besoldeten Bürgermeister und Bei-
geordneten können auf Antrag des Gemeindcrats
auch auf länger als 6 Jahre ernannt werden. Durch
Gesetz vom 15. Juli 1896 sind die Vorschriften über
die Wahlen der Mitglieder der Bezirks- und Kreis-
vertretungen denjenigen über die Gcmcinderats-
wablen angepaßt worden. Durch Gefetz vom 14. Juli
1895 ist die Gebäudesteucr, durch solches vom 8. Juni
1896 die Gewerbe- und Wandergewerbesteuer neu
geregelt worden. Der Branntwcinsteuergrenzbezirt
gegen Luxemburg ist 1. Dez. 1896 aufgehoben.^Den
Reichstagswahlkreis Schlettstadt vertritt ^pies
stath. Volkspartei), Diedenhofcn Eharton und Metz
Pierfon (beide Elsässer). 1895 wurden 6577 (14,6
Proz.) der Gestellungspflichtigen zur Einstellung in
die Armee ausgehoben. Der Krieger-Landesverband
zählte Anfang 1895: 17 230 Mitglieder.
Finanzen. Der Kaushaltetat für 1896/97 schließt
in Ausgabe und Einnahme mit 54311625 M. ab,
darunter 51007 881 M. ordentliche Ausgaben (und
zwar 48972931 M. fortdauernde und 2034950 M.
einmalige Ausgaben) und 52441216 M. ordentliche
Einnahmen. Die außerordentlichen Ausgaben bc-
lausen sich auf 3303 744 M., welche durch den Ein-
nahmeübcrschuß des ordentlichen Etats und eine
eigene Einnahme des außerordentlichen Etats von
1870409 M. gedeckt werden. Die Ausgaben und
Einnahmen verteilen sich folgendermaßen:
Wichtigste Posten
Ausgaben M.
Einnahmen M.
Statthalterschaft.......
333 600
500
Staatsrat und kaiserl. Rat, Ver-


tretung beim Bundesrat, Lan-


desausschuß ........
181 900
330
Ministerium.........
911370
11 790
Verwaltung des Unterrichts . ,
5 614 960
1 212 500
Verwaltung des Innern , , ,
3 410 988
327 704
Hoch- und Wegebanverwaltuug ,
1 300 260
41900
Wasserbauderwaltung.....
1 512 995
117 160
Iustizvcrwaltuug.......
3 561 920
709 300
Kultusverwaltung ......
3 150 420
500
Landwirtschaftliche Verwaltung .
656 880
165 710
Meliorationsbauverwaltung , ,
234 850
42 900
Handel und Gewerbe.....
194 150
76 550
Finanzen und Domänen. , . ,
27 908 638
49 734 322
Zu den Einnahmen der Finanz- und Domänen-
Verwaltung gehören: 1) die der Forstverwaltung
(5808000 M), 2) die Überschüsse der Tabakmanu-
faktur (100000 M.), 3) die Zölle, indirekten Steuern
und das Enrcgistremcnt (29252804 M.) und 4) die
direkten Steuern (11580500 M.).
Die Einnahmen aus Zöllen, indirekten Steuern
und Enrcgistrement bestehen hauptsächlich aus:
Wichtigste indirekte Steuern u. s. w.
Mark
Weinstcuer................
1 025 000
Biersteuer, übcrgaugsabgabe von Aicr ....
2 734 000
Licenzgebühren ..............
1 533 000
Stempclgebühren.............
147 000
Erbschaftssteuer, Strafen..........
2 600 000
Eigentliche Enregistrementsgebühreu U.Strafen
4 800 000
Gerichtliche Strafen, Gebühren n. s. w. . . .
1100 00C
Stempelgcfälle ..............
850 000
Die direkten Steuern setzen sich hauptsächlich zu

sammen aus:

Wichtigste direkte Steuern
Mark
Grundsteuer................
3 187 000
Personal- und Mobiliarsteuer........
1 848 600
Gebändestcuer...............
3 100 000
Patentsteuer ...............
2 242 068
Abgabe von Gütern der Toten Hand ....
388 000
Bergwerksabgaben.............
100 000
Der Überschuß aus verfügbaren Beständen des
Rechnungsjahres 1894-95 betrug 1831773 M.
Von dem zur Bildung eines Schuldentilgungsfonds
durch den Etat für 1888/89 bestimmten Betrage von
936821 M. wurden in den Etatsjahren 1894/95 bis
1896/97 je 275500, zusammen 826 500 M. Zur
Tilgung verwendet, so daß von demselben nock
110321 M. zur Verfügung stehen. Die Landcsschul-
dcn bestehen ausschließlich in 3prozentiger Ncntc,
und zwar betragen dieselben (1896/97) außerdem zur
Beschaffung des Vaufonds für Kanalbauten aufge-
nommenen Betrage, welcher mit 199149 M. zu ver-
zinsen ist, 24 395100 M., für deren Verzinsung
der Etat 731853 M. Nente in Ausgabe nachweist.
Verkehrswesen. Das Kanalsystem ist nack
einem Beschluß der Landesregierung vom I. 1892
dadurch bedeutend leistungsfähiger gestaltet worden,
daß es durch Vertiefung der Kanäle auf freier Strecke
undVergröhcrung der zu kurzen und flachen schleusen
für Schiffe von 300, statt wie früher von 200 t Trag-
fähigkeit, befahrbar gemacht ist. Der Umbau des