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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Forst - Forstberechtigungen
Flaggen
^ Dampfer
ZaN ""
Britische. . .
Chinesische. .
Deutsche. . .
Skandinavische
Japanische. .
355
34
70
15
Zahl "N"
218 777
14 374
49 062
9 633
1485
Segler
13
767
16
Zahl Negister-
6 336
9 886
6 642
Zusammen
225 113
24 260
55 704
9 633
1485
Zusammen j 477 j 293 331 j 796 > 22 864 >1273 > 316 195
Die Eröffnung von Ngan-ping (An-ping) bei
Thai-nan für den fremden Handel ist in Aussicht
genommen. Nach der Besitzergreifung durch die Ja-
paner (s. unten) wurde F., dessen Verwaltungsein-
teilung in den letzten Jahren auch von den Chinesen
mebrfache Änderungen erfahren hatte, in 3 Ken ge-
teilt, Taihotu, Taitschiu und Tainan, d. h. das nördl.,
südl. und mittlere Tai. Es bestehen zwei getrennte
Abteilungen für Militär- und Civilangelegenheiten,
die aber beide dem Generalgouverneur in Thai-pe
unterstellt sind. Dieser Generalgouverneur steht
seinerseits wieder unter dem neu gegründeten Kolo-
nialministerium zu Tokio.
Geschichte. Im Friedensvertrage von Simono-
set'i (8. Mai 1895) wurde F. von China an Japan
abgetreten und bald darauf feierlich den japan. Be-
vollmächtigten übergeben. Am28. und 29. Mai 1895
landete eine japan. Brigade auf F., das der bisherige
chines. Statthalter zu einer Republik erklärt hatte,
warf den Feind nach kurzem Kampf zurück und nahm
3. Juni Ki-lung. Der Präsident der neuen Repu-
blik, der auf dem deutschen Dampfer Arthur von
Tam-sui aus zu entfliehen suchte, wurde von seinen
eigenen Truppen beschossen, so daß das deutsche
Kanonenboot Iltis eingreifen und die chinef. Bat-
terien zum Schweigen bringen mußte. Bald waren
die Japaner bis südlich von Thai-pe-fu Herren der
Insel, denen sich auch die Eingeborenen der Ostseite
unterwarfen. Anders war es in der Mitte und dem
Süden des Landes. Hier leisteten die Schwarzen
Flaggen und die Hakkabevölkerung hartnäckigen
Widerstand. Der Anführer der Schwarzen Flaggen,
Liu-zang-fu, stellte sich in Thai-nan-fu an die Spitze
des Widerstandes und richtete dort eine Art Ver-
waltung ein, indem er einen Ausschuß bildete, der
sieben Mitglieder der vollstreckenden Gewalt wählte,
Kopf- und Landsteuer und freiwillige Beiträge er-
bob und das Seezollamt in Besitz nahm. Als Ober-
befehlshaber der auf etwa 30000 geschätzten Trup-
pen vermochte Liu aber nur da Erfolge zu erringen,
wo eine kleinere Anzahl japan. Truppen abgeschnit-
ten werden konnte. Am 22. Juni wurde Tok tscham
von den Japanern, die inzwischen Verstärkungen
erhalten hatten, besetzt, und 28. Aug. nahmen
sie Tschang-Hwa nach einer für sie nicht verlust-
reichen Feldschlacht. Erst im Herbst rückten die Trup-
pen weiter südwärts und kamen nach mehrern sieg-
reichen Treffen nach Thaimawfu, das 21. Okt. be-
setzt wurde. Es gelang ihnen auch, die beiden Forts
von Ta-kao beinahe ohne Schwertstreich einzuneh-
men. Liu mit vielen seiner Leute entkam. Ein im
Jan. 1896 im uördl. Teil der Insel in Tam-sui und
Thai-pc ausgcbrochcner Aufstand wurde niederge-
schlagen.-Vgl. Kirchhofs, Die Insel F., in "Peter-
nianns Mitteilungen", Vd.41 (Gotha 1895); McKay,
I'iom l^r 1''. (2. Aufl., Edind. und Lond. 1890).
* Forst in der Lausitz, Stadtkreis (seit 1. April
1897), hat 11,96 qkm und (1895) mit dem 1895
einverleibten Dorf Berge 31 307 E., darunter 1823
Katholiken und 143 Israeliten, sowie eine Straßen-
bahn (f. Forster Stadtbabn). Ein Bismarckdenkmal
wurde 1. April 189i; cuthüllt.
Forstberechtigungen, W aldgrundgerech -
tigkeiten, Waldservituten, 'Walddienst-
barkeiten, die einem bestimmten Grundstück zu-
stehenden dinglichen Rechte auf Benutzung eines
fremden Waldgrundstückes, die den Eigentümer des
letztern verpflichten, zum Vorteile des berechtigten
Grundstückes etwas zu dulden oder zu unterlassen,
was er sonst vermöge seines Eigentumsrechts unter-
sagen oder thun könnte; sie unterscheiden sich von
den forstlichen R eallast e n daduvck, daß die Be-
lastung nicht in einem Thun oder Geben, sondern
nur in einer Duldung oder Unterlassung bcstebt.
Die große Mehrzahl der F. ist im 15. bis zum
17. Jahrh, entstanden, und zwar entweder durch
allmähliche oder gewaltsame Umwandlung früherer
Eigentums- in bloße Nutzungsrechte, namentlich
durch Umwandlung markgenosscnschaftlicher in lan-
dcs- und grundherrliche Waldungen mit alleiniger
Belastung von Nutzuugsrechten für die Markge-
nossen: dann aber auch durch Schenkungen oder an-
dere Verträge oder durch Verjährung von Vergün-
stigungen (insbesondere für die vielen Beschwerun-
gen durch Iagdbetrieb und Iagdfronen) oder von
mißbräuchlich geübten Nutzungen. Die wichtigsten
Arten der F. sind 1) H olzbe recht igungen mit
vielfacher Gliederuug (Neckt auf Nutz- oder Bauholz,
Brenn-, Stock-, Wind-, Duft-, ^chneebruch-, Weick-,
Raff- und Leseholz). Die Nutzholzrechte sind mit
der heutigen Hochwertigkeit des Nutzholzes, wie die-
selbe infolge der rationellern Forsttechnik und inten-
sivern Bauthätigkeit und der Verqvößcrung des
Absatzgebietes eingetreten sind, nicht mehr vereinbar'
die Leseholzrechte dagegen sind nicht verwerflich, sie
mindern die Feuersgefahr im Walde berab und bil-
den eine Wohlthat der Armen. 2) Mastberechti-
gungen und sonstige Berechtigungen auf Wald-
früchte. Erstere ist durch Einführung des Kartoffel-
baucs für den Berechtigten dadurch bedeutungslos
geworden, daß die Kartoffelfütterung der Schweine
im Stall rentabler ist als die Ernäbrung durck
Waldmast; dem Walde nützt diese Berecktigungmedr,
als sie ihm schadet (Vertilgung von Mäusen, In-
sektenlarven, Verwundung des Bodens durch das
Sckwein). 3) Harzscharrberechtigungen (an
Fichten), für den Wald sehr sckädlick, wertloo für den
Berechtigten durch Pech und Terpentin. 4) Wald-
ftr euberechtig un gen, wenn intensiv geübt,
waldschädlich und bei armem Boden waldvernichtend,
aber andererseits in Gegenden mit zerstückeltem
landwirtschaftlichem Grundbesitz und magerm Lande
unter gleichzeitigem Betrieb von Viehzucht und An-
bau von Kulturpflanzen kaum entbehrlich. 5) Plag -
genbercchtigungen, die Nutzung des mit Heide-
traut, Moor- und Rasenpflanzen bewachsenen
Sand-, Moor- und Weidebodens, in waldarmen
Gegenden, wie Hannover, Oldenburg und Pommern,
an stelle des Waldes für die Landwirtschaft Streu,
Brennmaterial und Weide gewährend, von gleicher
Bedeutung wie die Streurechte. 6) Waldweide-
berechtigungen, dem Walde schädlick uno für die
Berechtigten unentbehrlich nur noch bei Alpenwirt-
schaft, sonst infolge der Änderung des landwirt-
schaftlichen Betriebes (Einführung des Klee- und
Kartoffelbaues, die große Düngermasjen erfordern;
Fruchtwechselwirtschaft) volkswirtschaftlich an Be-
deutung zurückgegangen. 7) Wald gras ereibe-