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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Fort Opus - Frachtvertrag
und Wünschen der Bevölkerung mehr angepaßten!
Charakter, dem auch die gewährte Staatsunter-
stützung (seit 1892 jährlich 120000 Kronen) keinen
Eintrag thut. Der Wert dieser Schulen ist übrigens
kein ganz unbestrittener, und der Versuch, sie auck
in die dün. Hauptstadt zu verpflanzen, ist wiederholt
gescheitert; dafür scheint dort die Universitätsaus-
dchnung (Abendschulen für Arbeiter) Boden zu ge-
winnen. In Schweden und Norwegen giebt es eben-
falls solche Volkshochschulen und daneben seit 1893 ^
auch Sommerkurse an den Universitäten. Endlich
bat sich seit 1893 eine Abend- und Tages-Fortbil-
für das Abiturienten- und Einjährig - Freiwilligcn-
eramen) nicht dem dän. Vorbild.
Vgl. James Earl Russell, I'k6 NxtenLion ol Hui-
voi'äit^ teacliinF in Nn^^nä anä America, (auch
deutsch, Lpz. 1895); Harald Hjärne, Universitetens
folkbildningsarbete i England (Upsala 1893); H.
Rosendal, Danmarks Folkehöjskoler og Landbrugs-
skoler 1814-94 (Odense 1894); G. Hamdorsf, Die
Hochschulen und die Volksbildung in England lin den
"Comenius-BlätternfürVolkserziehung'>III,Nr.5/6,
1895); dcrs., über den Stand der Volkshochschulen
im Auslande (ebd., IV, Nr. 1/2 u. 5/6, 1890);
W. Nein, F. an der Universität (Bd. 2 des "Ency-
klopäd. Handbuchs der Pädagogik", Langcnsalza
1895); M. Hirsch, Wissenschaftlicher Centtalverein
Humboldt-Akademie. Skizze ibrcr Thätigkeit und
Entwicklung 1878 - 96. Ein Veitrag zur Volts-
doö'schulsrasse (Berl. 1896); Neyer, Handbuch
des Volksbildungswesens (Stuttq. 1896); Friedr.
Ratzet, Wissenschaft und Volksbildung in Deutsch-
land (Vortrag auf der Generalversammlung der
sä'ck/. Volksbildungsvercine zu Plauen 28. Juni
1896; Münch. 1896).
Fort Opus, Ort in der Vezirkshauptmannschaft
und dem Gerichtsbezirk Metkovich in Dalmatien, am
linken Ufer der jetzt regulierten Narenta, in einer
sumpfigen Landschaft, hat (1890) 816, als Gemeinde
7959 kroat. E.
Folvler(spr. fauler), Henry Hartley, liberaler engl.
Staatsmann, geb.1830inSunderland, wurde 1852
Anwalt, 1863 Mayor von Wolverhampton und trat
1880 für diesen Ort ins Unterhaus ein. 1884 er-
hielt er in Gladstones zweitem Ministerium das
Unterstaatssekretariat des Innern, in dem kurzlebi-
gen dritten 1886 das Finanzsekretariat im Schatz-
amt; im vierten wurde er 1892 Präsident des
Lokalverwaltungsamtes mit dem Sitz im Kabinett.
Als im März 1894 nach Gladstones Rücktritt das
Ministerium unter Lord Nosebery zum Teil umge-
staltet wurde, wurde er Staatssekretär für Indien;
im Juni 1895 trat er mit dem ganzenKabinett zurück.
Frachtdampfer, Seedampfer, die lediglich oder
doch hauptsächlich dem Frachtverkehr dienen. Wäd-
rend bessere, dem Verderben leichter ausgesetzte Stück-
güter meist mit Passagierdampfern befördert werden,
nehmen die F. meist homogene Ladungen, besonders
Rohstoffe, wie Erze, Farbhölzer, Petroleum, Kob-
len, Häute, Baumwolle, Getreide u. s. w. Die F.
werden leichter, daher billiger, als Passagierdampfer
gebaut, erhalten kleine und möglichst sparsam arbei-
tende Maschinen, die meist uur 10 Seemeilen Ge-
schwindigkeit in der Stunde geben. F. für größere
Reifen erhalten 2-3 Masten und sind wie Schoner
oder Dreimastschoner getakelt, um günstigen Wind
ausnutzen zu können. Alle großen Gesellschaften, wie
z. B. die Hamburg-Amerikanische Paketfahrt-Aktien-
Gesellschaft und der Norddeutsche Lloyd, haben neben
Schnelldampfern und gewöhnlichen Passagierdam-
pfern noch eine Flotte meist sehr großer F. Ei^'e/ne
F. sind mit besondern Kühlräumcn zum Transport
von Schlachtfleisch aus Amerika und Australien ein-
gerichtet, andere, sog. Viehdampfcr, zum Transport
lebenden Viehs, über die F. für Petroleumtrans-
port s. Tankschiffe (Vd. 15). Die modernste Form
der F. ist der Walrückendampfer (s. d., Bd. 16; Ab-
bildung eines F. s. Tafel: Schiffstypen II, Fig. 2,
Bd. 14, S. 434).
Mammuth-Frachtdampser werden F. sehr
großer Tragfähigkeit genannt, die in neuester Zeit
aebaut werden; der größte, Georgie, soll bei
20000t Deplacement 12300 t Tragfähigkeit haben.
Ein F. modernster Art ist die deutsche, in England
lIarrow) 1896 gebaute, der Hamburg-Amerikani-
schen Pakctfahrt-Gesellschaft gehörende Asturia; es
ist ein Zweideckschiff mit Back und Poop (Kampagne),
119 in lang, 16 in breit, 8,8 in hoch. Der Schutz
besteht aus Doppclboden über das ganze Schiff und
7 Querschotten. Dieser F. trägt bei 7,3 m Tiefgang
reichlich 7000 t Schwergut und hat noch Platz für
300 Zwischendeckspassagiere. Kühlmaschine für Pro-
vianträume, elektrische Beleuchtung, 8 Dampswin-
den und 2 Tampfkräne sind angebracht. Die Doppel-
schraubenmaschine bat 2600 indizierte Pferdestärken
und giebt etwa 11 Seemeilen Geschwindigkeit.
Frachtflößer, s. Flößerei.
^Frachtvertrag. Die Bestimmungen des Han-
delsgesetzbuchs über das Binncnfrachtgcfchäft galten
bisher allein auch für die Binnenschiffahrt. Bei
ihrer Regelung war aber vorwiegend nur der Land-
transport ins Auge gefaßt, die besondern Vcr-
dältnisse der Binnenschisfahrt nur in geringem
Maße beachtet, insbesondere fehlten Vorfchriften
über Lade- und Löfchzeit und über die Folgen
der Einhaltung und Nichteinhaltung dieser Fristen.
Die zunehmenden Klagen der beteiligten Kreise ver-
anlaßten daher die Neichsregierung, von ihrem ur-
sprünglichen Plane abzulassen, der dahin ging, die
bestehenden Lücken erst in dem mit der Einführung
des Bürgert. Gesetzbuchs notwendigen neuen Han-
delsgesetzbuche auszufüllen, und so wurden bereits
durch das Binncnschisfahrtsgcsctz vom 15. Juni
1895 (in Kraft getreten 1. Jan. 1896) die betreffen-
den Fragen geregelt, der nahen Verwandtschaft zwi-
schen Binnen- und Seeschiffahrt entsprechend in An-
lehnung an die Bestimmungen des Handelsgesetz-
buchs über das Seefrachtgcschäft. Das neue Recht
bezieht sich nur auf den Gütertransport; für den
Personentransport war das Bedürfnis nach beson-
dern Vorschriften nicht vorhanden. Eubsidiär gilt
sür Binnenfracht auch fernerhin das Handelsgesetz-
buch, dessen neuer Entwurf übrigens mehrfach die
Bestimmungen des Gesetzes vom 15. Juni 1895
verallgemeinert.
Bei Verfrachtung des Schiffs im ganzen hat der
Frachtführer (Verfrachter) zur Einnahme der Ladung
an dem vom Absender (Befrachter) angewiesenen
Platz das Schiff hinzulegen. Sobald er zur Ein-
nahme bereit ist, hat er dies dem Absender anzu-
zeigen. Mit dem auf Anzeige der Ladebereitschaft
folgenden Tag beginnt die Ladezeit. Dieselbe be-
trägt bis zu30000K3Beladung zwei,bis zu50000^F
drei, bis zu 100000 kF vier Tage und so fort in
Stufen von 50000 K3 um einen Tag mehr für jede