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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Frauenstudium
weibliche, von denen ungefähr die Hälfte Ausländerinnen waren. Die Aufnahme der Frauen ist hier ebenso wie die der Männer an die Bedingung des Maturitätsnachweises geknüpft. Um den Frauen die Erwerbung der Maturität zu ermöglichen, ist feit 1880 eine Anzahl von Mädchenlyceen mit staatlicher Subvention errichtet worden. Die Schweizer Hochschulen zählten im Winter 1894/95 unter 3813 Studenten und andern Hörern 600 weibliche Personen, von denen 362 regelrecht immatrikuliert waren. Nur wenige weibliche Studenten sind Inländerinnen, das Hauptkontingent stellt Rußland.
Einen besondern Aufschwung hat das F. seit der Mitte der achtziger Jahre in Finland genommen. In Helsingfors befanden sich im Winter 1894/95 unter 1921 eingeschriebenen Hörern nicht weniger als 105 Studentinnen. Durch die Errichtung von Gymnasien, zu denen beide Geschlechter Zutritt haben, ist den jungen Mädchen Gelegenheit geboten, die erforderliche Maturität zu erwerben.
In Rußland sind schon feit den siebziger Jahren an mehrern Universitäten, in Petersburg, Moskau, Kasan und Kiew, Frauenkurse privaten Charakters eingerichtet, die von Universitätsprofessoren gehalten werden und eines starken Zuspruches sich erfreuen. Sie erstrecken sich teils auf naturwissenschaftliche, teils auf histor.-philol. Fächer. Nachdem die seit 1872 am Kriegshospital in Petersburg unter den Auspizien des Kriegsministeriums eingerichteten mediz. Kurse für Frauen im Laufe der achtziger Jahre wieder eingestellt waren, ist neuerdings auf Beschluß des Reichsrats in Petersburg unter Beihilfe städtischer und privater Mittel ein eigenes mediz. Institut für Heranbildung weiblicher Ärzte, die ein dringendes Bedürfnis insbesondere für die zahlreichen mohammedanischen Unterthanen und für die Landbevölkerung sind, errichtet worden. Seine Eröffnung ist für das Jahr 1897 in Aussicht genommen. Am 1. Juli 1895 gab es im Russischen Reich 563 weibliche Ärzte, von denen gegen 200 sich in amtlicher Stellung befanden. Eine Reihe anderer europ. Staaten machten ihre Hochschulen ebenfalls im Laufe der letzten Jahrzehnte den Frauen zugänglich.
Diesem Zustande gegenüber ist die Entwicklung des F. in Deutschland und Österreich trotz mancher Fortschritte, die erzielt wurden, noch immer im Rückstände geblieben. Zwar wurden Frauen im Laufe der letzten Jahre mehrfach an deutschen Universitäten zur Doktorpromotion zugelassen, doch ist bisher die mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Heidelberg, bei der die bad. Regierung 1891 die Immatrikulation von Frauen gestattete, die einzige geblieben, die den Frauen die gleiche Studienberechtigung wie den Männern einräumt. In Preußen werden die Frauen seit einigen Jahren an einzelnen Universitäten, so in Göttingen, Berlin, Breslau, Greifswald, Marburg, neuerdings auch in Bonn, zwar zum Besuch der Vorlesungen zugelassen, aber nur unter weitgehenden Beschränkungen. Selbst dann, wenn sie ein Maturitätszeugnis besitzen, sind sie von der Immatrikulation, die selbst Männern ohne Maturitätsnachweis vielfach gewährt wird, gänzlich ausgeschlossen, vielmehr werden sie unter allen Umständen nur als Hörer zugelassen. Diese Zulassung zu den Vorlesungen, die zunächst von dem Nachweis einer zureichenden Vorbildung abhängig ist, erforderte noch bis vor kurzem in jedem einzelnen Fall die Genehmigung des Unterrichtsministers. Durch ministeriellen Erlaß vom 16. Juli 1896 an die preuß. Universitätskuratoren ist jedoch diesen die Ermächtigung erteilt, selbständig die Zulassung Zu verfügen. Außerdem bedürfen Frauen, die auf einer preuß. Universität zu studieren wünschen, noch die in jedem Semester neu nachzusuchende Genehmigung des Rektors sowie die Einwilligung der Professoren und Docenten, deren Vorlesungen sie besuchen wollen; und ferner sind sie völlig auf die im voraus anzugebenden Studienfächer beschränkt.
Im Wintersemester studierten in Berlin 40, in Göttingen 31, in Breslau, das ebenso wie Greifswald nur geprüfte Lehrerinnen zuläßt, 12 Frauen. Als Hospitantinnen sind die Frauen auch in Leipzig sowie an den österr. Universitäten geduldet. Hingegen ist in Ungarn 1896 den Frauen, welche ein Maturitätszeugnis besitzen, das mediz., das philos. und das pharmaceut. Studium mit der einzigen Beschränkung gestattet, daß in jedem einzelnen Falle die Genehmigung des Unterrichtsministers und die Erlaubnis der Fakultät eingeholt werden muß. Das Maturitätszeugnis kann einstweilen nur durch Privatstudium erworben werden, doch soll, wenn mehrere Zöglinge sich melden, in der höhern Mädchenschule lat. Unterricht gestattet werden. Die umfassendere Verwendung von Oberlehrerinnen, die in Preußen 1894 für die öffentlichen höhern Mädchenschulen angeordnet ist, wird auf die Dauer nicht ohne Einfluß auf die Gestaltung des F. bleiben können. Einstweilen hat der Staat sich mit der Ordnung der vorgeschriebenen wissenschaftlichen Prüfung begnügt, ohne für die wissenschaftliche Ausbildung der angehenden Oberlehrerinnen Sorge zu tragen. Gelegenheit zur Vorbereitung auf die höhere Prüfung bieten denjenigen, die sich mit dem Privatstudium nicht begnügen wollen, bis dahin nur private Veranstaltungen. Zu diesen rechnet vor allem das 1868 gegründete Victorialyceum in Berlin. Daneben sind seit 1893 in Göttingen, ähnlich seit Okt. 1895 auch in Königsberg, wissenschaftliche Fortbildungskurse für Lehrerinnen eingerichtet, in denen ausschließlich von Universitätslehrern Vorlesungen und Übungen gehalten werden,an denen auch solche Frauen als Hörer teilnehmen, die mit ihren Studien eine Berufsbildung nicht bezwecken. Lediglich einem allgemeinen Bildungsbedürfnis dient die seit 1878 bestehende Humboldtakademie in Berlin, zu der Hörer ohne Unterschied des Geschlechts Zutritt haben.
Während in Preußen den wissenschaftlich gebildeten Oberlehrerinnen ein weiterer Wirkungskreis eingeräumt wurde, ist im ganzen Deutschen Reiche die Wirksamkeit weiblicher Ärzte bis dahin nach, Möglichkeit eingeengt. Zwar kann ihnen nach dem Wortlaut der Gewerbeordnung die Ausübung der Heilkunde nicht verwehrt, auch ihnen die Approbation nicht verweigert werden; aber solange sie, wie bis dahin geschieht, zum mediz. Studium an deutschen Hochschulen nicht zugelassen werden, ist es den Frauen unmöglich gemacht, die äußerlichen Bedingungen der Approbation zu erfüllen. Die wenigen, im Auslande ausgebildeten und im Auslande approbierten Ärztinnen, die in Deutschland thätig sind, praktizieren lediglich in derjenigen Rechtsstellung, die jeder Quacksalber für sich in Anspruch nehmen kann. Ihnen bleibt somit jede Amtswirksamkeit, selbst die amtliche Anerkennung ihrer ärztlichen Zeugnisse versagt. Osterreich, das für Bosnien im Hinblick auf die dortige Mohammed. Bevölkerung