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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Kaiser-Wilhelms-Spende - Kalantan
Davon waren beladen 5799 Dampfer mit 948 868,
6184 Segler mit 260726 Registertons. Außerdem
passierten gebührenfrei, abgesehen von sonstigen fis-
kalischen Fahrzeugen, 266 Schiffe und Fahrzeuge der
deutschen Kriegsflotte. Der Flagge nach waren:
Nationalität
Dampfer
Registertons
Segler
Negister-tons
Zusammen
Registertons
Deutsch . . .
6480
730 442
8477
296 226
14 957
1 026 668
Dänisch .


547
158 829
265
14 492
812
173 321
Britisch .


164
106 003
20
1 998
184
108 001
Schwedisch


174
48 147
162
17 258
336
65 405
Niederländis
ch

63
32 858
318
24 362
381
57 220
Russisch .


56
37 401
28
5 906
84
43 307
Norwegisch


20
16 998
30
5 003
60
22 001
Französisch


6
2 822
2
110
8
2 932
Velgisch . . .
3
1 135
-
-
3
1 135
Sonstige . . .
8
5 943
1
50
9
5 993
Zusammen j7531j1 140 578j9303j 365 405 j16 834>1 505 983
Die durchschnittliche Größe der Schiffe schwankte
in den einzelnen Monaten bei den Dampfern zwi-
schen 102 und 199, bei den Seglern zwischen 34 und
63 Registertons. Der ^chiffszahl nach hat frei-
lich der Verkehr schon im ersten Jahre den in der
Begründung der Kanalbauvorlage angenommenen
(18000) mit 16834 Schissen nahezu erreicht; da-
gegen hat die Tonnenzahl statt 5,5 nur 1,5 MM.
und die Einnahme statt 4 noch nicht ^" Mill. M.
betragen. Es ist nicht, wie befürchtet wurde, Eis-
bildung im Kanal eingetreten, während die Ostsee-
häfen noch offen waren; es sind auch nicht die klei-
nen Schiffe ausgeblieben (diefe bilden sogar die über-
wältigende Mehrzahl), sondern gerade die großen,
speciell die englischen. Es überwiegt, ganz im Gegen-
satz zu frühern Befürchtungen, die deutsche Schiff-
fahrt. Wenn nun auch zunächst darauf hingewiesen
werden durfte, daß notwendige Nacharbeiten noch
nach der Eröffnung den Verkehr beschränkt haben, so
erschien doch der Tarif des Kanals reformbedürftig.
Er entfernte sich zwar nicht wesentlich von den-
jenigen Sätzen, die vom Reeder Dahlström vorge-
schlagen waren; hiernach sollten pro Registerton zah-
len, je nach Ladung, Dampfer 50-100, Segler 40-
75 Pf., während bis zum 1. Sept. 1896 die wirklich
gezahlten Sätze für Dampfer meist niedriger, für
Segler höher bemessen waren. Allein dieser erste,
vom 10. Juni 1895 datierte Tarif hat sich doch,
namentlich für größere Schiffe, als an sich zu hoch
erwiesen; auch mußte für die Strecke Vrunsbüttel
bis zur Nordsee noch ein besonderes Elbbootsgeld
an die Hamburger Zwangslotsen entrichtet werden.
Nachdem der Reichstag genehmigt hatte, daß der
Tarif bis zum 30. Sept. 1899 im Verwaltungswege
geändert werden dürfe, ist mit dem 1. Sept. 1896 ein
neuer Tarif in Kraft getreten, der jenes Elbboots-
geld auf die Kanalamtskasse übernimmt und die
Sätze pro Registertonne wie folgt festsetzt (in Neichs-
pfennigen):
Durchfahrtsgebühr Geladene
(vom 1. Oktober bis 31. März Schiffe
um 10 Proz. höher)
Im Küstensrachtverlchr, für Schiffe bis
zu 50 t (Minimalgcbühr 6 M.) ... 40
Im allgemeinen Durchgangsverkehr, für
Zchiffe bis zu 400 t (Minimalgcbühr
10 M.).............. 60
Für die Tonnenzahl zwischen 400 u. 600 40
" n " " 600 U. 800 > 30
" " " über 800 . . . . ! 20
,Leerc oder
in Ballast
gehende
Schiffe
32
48
32
24
16
Schlepplohn bei Benutzung der regelmäßigen T^^ "H:K
Schleppzüge im Sommer und Winter
M
^'"Z
Beladene Schiffe im allgemeinen Durchgangs- I
verkehr................ 40 30
Schiffe im Küstenfrachtverlehr und leere
Schiffe.................> 25 > 20
Ferner ist neuerdings die erlaubte Fahrgeschwin-
digkeit von 9,25 km pro Stunde für nicht zu große
Schiffe auf 12 bis 14, für Personenschiffe auf 20 wn
festgesetzt, so daß der Kanal von Güterschisfm in 8
bis 13, von Personenschiffen in knapp 5 Stunden
durchfahren wird, während Dahlström 10-16 Stun-
den angenommen hatte. - Den Betrieb des Ka-
nals leitet das Kaiserl. Kanalamt (s. d.) in Kiel.
Nachdem die provisorischen Anordnungen der ersten
Vctriebsmonate einiger Abänderungen und Erwei-
terungen bedürftig befunden worden sind, ist im
Jan. 1896 eine Betriebsordnung für den
Kanal im "Reichsanzeiger" publiziert worden.
Zur Wahrnehmung der militär. Interessen und
wegen der Benutzung des Kanals durch Kriegs-
schiffe ist ein Seeoffizier als Marinekommissar unter
dem 5. Sept. 1895 eingesetzt worden. In Bezug auf
seeamtliche Entscheidungen ist der Kanal dem See-
amt in Flensburg unter dem 5. März 1896 zugeteilt
worden. Zur Sicherung des K. sind bei Vrunsbüttcl
mehrere Küstenbatterien angelegt. - Abbildungen
der beiden, bei Grünenthal und bei Levensau
über den Kanal führenden Brücken s. auf Tafel:
Brücken I, Fig. 1. u. 2. - Vgl. Löwe, Geschichte
des Nordostfeekanals (Berl. 1895).
'"Kaiser-Wilhelms-Spende. Bis 31. März
1895 waren im ganzen 17 822 Mitglieder einge-
treten, davon waren 12746 als solche verblieben;
1099 Personen hatten bis dahin Renten erhalten.
Die Einzahlungen betrugen 1894/95: 722635 M.,
die vereinnahmten Zinsen 386125,5? M., die aus-
gezahlten Renten 248 425,45 M., die Kapitalien
44429,23 M., die Verwaltungskosten 52 717,95 M.
Der Garantiefonds belief sich Ostern 1895 auf fast
2 Mill. M., das Deckungskapital auf 7119871,41
M., der Sicherheitsfonds auf 422515,?6M. oder
5,93 Proz. des Deckungskapitals. Ein Teil der nicht
zu Verwaltungskosten verbrauchten Zinsen des Ga-
rantiefonds wird dazu verwendet, Unternehmungen,
welche das Wohl der arbeitenden Bevölkerung im
Auge haben, durch Beitrüge zu unterstützen. Für
solche Zwecke sind bis jetzt 136000 M. gezahlt. Der
Nest der Zinsen des Garantiefonds und alle Über-
schüsse, welche sich aus dem Versicherungsgeschäst
ergeben, kommen den Mitgliedern zu gute. Bis jetzt
ist dreimal Dividende verteilt und zwar 31. März
1884: 11070,50 M., 31. März 1891: 31282,05 M.,
31. März 1895: 134 341,90 M.
Kalantan (Kelantan), malaiischer Staat im
siames. Staatsgebiet auf der Halbinsel Malaka,
zwischen 5 und 6^// nördl. Br., wird im W. von dem
brit. Gebiet von Perak, im N. vom malaiischen
Staate Patani, im NO. vom Chinesischen Meer, im
S. vom Staate Tringano begrenzt. Der tzauptfluß,
ist der K., der in zwei Armen vom Robinsonberge
und mit dem Lebekquellfluß vom centralen Berg-
lande herabkommt und durch bergiges Land nord-
wärts fließt. Der Staat K. fällt nach dem franz.-
engl. Abkommen vom Anfang 1896 unter diejenigen"
^eilc Siams, die dem brit. Schutze unterstellt werden..
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