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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Nostitz - Oberbayern
^Noftitz, Adelsgescklecht. - Haupt des jüngern
Zweiges der Linie Rieneck ist seit dem Tode des Gra-
sen Hermann von N. (gest. 27. Dez. 1395 in Pragj
dessen Sohn Albert (geb. 19.April 1843), General-
major und Kommandant der 3. Kavalleriebrigade.
"'Nostitz-Wallwitz, Hermann von, legte im
Okt. 1895 das Ministerinn: des königl. Hauses nieder.
Notrecht, Staatsnotrecht(lat.^3 6mw6n8),
das Recht der Staatsregierung, wenn nach ihrer An-
sicht die Erhaltung des Staates es sordert, das objek-
tive Reckt zu brechen, gesetz- und verfassungswidrig
zu handeln. Das Handeln in Notwehr, Notstand,
Selbstverteidigung, das Enteignungsrcckt in Not-
sallen, die Befugnis, Notverordnungen zu erlassen
oder den Belagerungszustand zu verhängen, sind
nicht Ausflüsse des N., weil diese Akte rechtlich ge-
ordnet sind. In Österreich berief sich das kaiserl.
Patent vom 31. Dez. 1851, welches die oktrovierte
Versassung vom 4. März 1849 aushod, ausdrücklich
aus das Staatsnotrecht. In Serbien erklärte sich in
der Nacht vom 13. auf 14. April 1893 der noch
minderjährige König Alexander I. für volljährig,
setzte mit Hilfe der Truppen Regentschaft und Mi-
nister ab und ergriff selbst die Regierung, da diesen
Schritt die Lebensinteressen des serb. Volks erheisch-
ten, die Verfassung in jüngster Zeit so gefährdet
nnd die staatsbürgerlichen Rechte der Serben der-
maßen in Frage gestellt wären und die verfassungs-
mäßige Stellung der Volksvertretung derart ernie-
drigt worden sei, daß er (König Alexander) nicht
säumen dürfe, diesem unglücklichen Zustande ein
Ende zu bereiten. Staatsnotrecht ist die Festnahme
eines geisteskranken Monarchen, der sich der Ein-
setzung einer Regentschaft widerfetzt. Es wird da-
durch der Rechtssatz von der Nnverletzlichkeit der
Person des Monarchen durchbrochen. Nicht Staats-
notrecht ist die Rechtsverletzung, welche nicht von
den rechtlich geordneten Organen der Staatsleitung,
der Staatsregierung, ausgeht; es giebt kein Staats-
notrecht zu Usurpation und Revolution, kein Staats-
notrecht der Unterthanen, kein Volksnotrecht in der
Monarchie, und ebenso liegt nicht Staatsnotrecht
vor, wenn wohl von den leitenden Organen des
Staates, aber aus egoistischem Interesse das Recht
gebrochen wird (Auflosung der sranz. Nationalver-
sammlung durch Louis Napoleon 2. Dez. 1851). -
Vgl. Artikel Notrecht im "Staatslexikon" der Görres-
Gesellschaft, Bd. 3 (Freib. i. Vr. 1394).
Nottuln, Dorf im preuß. Reg.-Bez. und Land-
kreis Münster, hat (1895) 3846 E., Post, Telegrapb,
kath. Kirche; Strumpfwirkerei, Bleicherei, Dampf-
sägewerke und Sandsteinbrüche.
*Novakoviö, Stojan, bildete im Juli 1895 ein
fortschrittliches Kabinett, in dem er neben dem Vor-
sitz das Auswärtige übernahm. Am 27. Dez. 1896
irat er mit dem ganzen Ministerium zurück.
Novi, Hafenort und Hauptort eines Stuhlbezirks
(26 684 E.) im Komitat ModruZ-Fiume, am Ea-
nale dclla Morlacca, der Insel Veglia gegenüber,
im kroat. Litorale, hat (1890) 3267 kroat E., Küsten-
schiffahrt und Fischerei.
Novodo, zum deutschen Schutzgebiet der Mar-
shallinscln gehörige Insel, s. Nauru.
Nowawes, Dorf im Kreis Teltow des preuß.
Reg.-Vez. Potsdam, südlich von Schloß Babelsberg,
an der Linie Berlin - Potsdam (Station N.-Neuen-
dors) der Preuß. Staatsbahnen, mit Vorortverkehr
nach Berlin (Potsdamer Bahnhof und Stadtbahn),
bat (1895) 10055 (4858 männl., 5197 weibl.) E.,
Post, Telegraph, evang. Kirche, Mutterhaus des
Oberlinvereins mit Krankenhaus, Erziehungsanstalt
i Bethlehem), königl. Webschule; Plüsch- und Baum-
wollwcberei. N. wurde 1751 von Friedrich d. Gr.
für evang. Böhmen angelegt.
"Nubar Pascha, nahm 11. Nov. 1895 seine
Entlassung als Premierminister.
Nufenenbahn, auch Nhönebahn genannt, ge-
nehmigte Babn zwischen Airolo an der Gotthard-
babn und der Endstation Brig der Vereinigten
Schweizer Bahnen. Die Bahn soll im obern Rhöne-
thal entlang geführt werden und dnrch die Nufcnen
bebufs Gewinnung des Anschlusses an dieGotthard-
bahn vermittelst eines großen Tunnels gehen.
Num. Ap., s. Apertur, numerische.
"'Nürnberg ist Sitz eines Bezirkskommandos
und hat (1895) 162386 (79886 männl., 82 500
weibl.) E., darunter 117 365 Evangelische, 39140
Katholiken und 4737 Isracliten, sowie 34615 Haus-
haltungen, d. i. eine Zunahme seit 1890 um 19796
Personen oder 13,9 Proz. Die Zahl der Geborenen
betrug 1895: 5412, der Eheschließungen 1369, der
Sterdefalle (einschließlich 268 Totgeborenen) 3875.
In Garnison liegt ferner das Detachement Jäger zu
Pferde des 2. bayr. Armeekorps. Der Kunstbrunnen
auf dem Auffeßplatz ist 1895, derjenige auf dem
Marienplatz (beide von Zadow) 1896 errichtet wor-
den. Im Garten des ehemaligen Katharinenklosters
wurde 1893-95 das stattliche Bayrische Gelverbe-
museum erbaut, in welchem sich seit 1896 die Samm-
luugen des Museums befinden. 1896 fand in N.
die zweite, sehr bedeutende Bayrische Landes-Indu-
strie-, Gewerbe- und Kunstausstellung (s. d.) statt.
Seit 1896 besteht ein Elektricitätswerk und wird eine
Linie der Straßenbahn elektrisch betrieben.
Der Güterverkehr des Ludwig-Donau-Main-
Kanals im Hafen von N. betrug 1895 auf Schiffen
in Durchgang, Ankunft und Abgang nach der Donau
zu 628, 727 und 2868 t, nach dem Main zu 22646,
14008 und 432 t, in Flöhen nach dem Main zu
3047 t im Durchgang und 432 t im Abgang. -
Vgl. Rösel, Altnürnberg (Nürnb. 1895); Schwan-
häußer, Die Nürnberger Bleistiftindustrie und ihre Ar-
beiter in Vergangenheit und Gegenwart (ebd. 1895).
Nutzbohnenkaffee, die gerösteten ^amen der
Erdnuß is. ^rackis, Bd. 1), ein Kaffeesurrogat.
*Nutation, s. Präcesswn.
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^beraula, Marktflecken im Kreis Ziegenhain ^ Kalkbrennereien, Ackerbau, Viehzucht, Krammärkte
des preuß. Reg.-Bez. Cassel, an der Aula im Knüll
gebirge, Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht Mar
bürg), hat (1895) 788 E., Post, Telegraph, Ober
sörsterei, evang. Kirche; Ziegelei, Kalksteinbrüche unt
und bedeutenden Schlachtvieherport. O. wird wegen
seiner schönen Lage als Sommerfrische besucht.
* Oberbayern. Einwohnerzahl des Regierungs-
bezirks und seiner Verwaltungsbezirke: