Schnellsuche:

Merck's Warenlexikon

Autorenkollektiv, Verlag von G. A. Gloeckner, Leipzig, Dritte Auflage, 1884

Beschreibung der im Handel vorkommenden Natur- und Kunsterzeugnisse unter besonderer Berücksichtigung der chemisch-technischen und anderer Fabrikate, der Droguen- und Farbewaren, der Kolonialwaren, der Landesprodukte, der Material- und Mineralwaren.

Schlagworte auf dieser Seite: Krepp; Kreuzbeeren; Kreuzblume; Kreuzkümmel

297

Krepp - Kreuzkümmel

(Phenol) gehalten, bis genauere Untersuchungen feststellten, daß in dem K. des Handels nur geringe Mengen Phenol enthalten sind, daß dasselbe vielmehr seiner Hauptmasse nach aus Cresol (s. d.) und Phlorol (letzteres als Methyläther) besteht; in kleinerer Menge sind ferner die Methyläther des Brenzkatechins (Guajacol) und Homobrenzkatechins, ferner dreisäurige und mehrsäurige Phenole, u. a. der Dimethyläther der Pyrogallussäure und der propylpyrogallussaure Methyläther darin enthalten. Unter dem Namen Kreosotöl kommt das rohe, schwere Steinkohlenteeröl in den Handel, welches zur Darstellung von Karbolsäure und Cresol, sowie zum Kreosotieren des Holzes verwendet wird. Das K. wirkt nämlich ebenso konservierend, wie die Karbolsäure. - Zollfrei.

Krepp (Kreppflor, frz. crêpe, engl. crape); ein seidenes, durchsichtiges Gewebe, das wie Gaze gitterartig gewebt und nachher gekreppt, d. h. in heißes Wasser oder Dampf gebracht ist, wodurch es ein gewelltes Ansehen erhält. Die Bedingungen hierzu liegen in der Art der Herstellung. Es bestehen die Einschlagfäden und die Kettenfäden aus zwei- oder dreifädig filierter Seide, welche teils rechts, teils links gedreht sind. In der Kette wechselt ein rechts- mit einem linksgedrehten Faden ab. Im Schuß erfolgt der Wechsel nach je 2 Fäden. Bringt man das glatte Gewebe in feuchte Hitze, so laufen die hartgedrehten Fäden auf und drehen sich gleichsam gegeneinander, wodurch sich die Wellung über das ganze Stück herstellt. Bei einigen Sorten verstärkt man dieses Kräuseln und Einlaufen noch dadurch, daß man das auf ein Brett gelegte Zeug mit einem Stück behaarten Kalbfells bearbeitet und gleichsam einwalkt. Das Kreppartige verliert sich bei nachgehendem Färben nicht. Der K. wird sowohl schwarz zu Traueranzügen, als auch weiß und farbig zu anderweiten Damenkleidern hergestellt. - Crepons sind andre, dichter gewebte Zeuge zu Trauer- und Sommerkleidung, meist aus Wolle, zuweilen aus Seide und Wolle oder Leinen und Wolle gemischt, die infolge einer ähnlichen Behandlung der Kettenfäden durch Dämpfen ebenfalls eine runzliche Beschaffenheit angenommen haben. - Verzollung: Seidener Krepp gem. Tarif im Anh. Nr. 30 e. Halbseidene Crepons Nr. 30 f, wollene Nr. 41 d 5 β.

Kreuzbeeren (baccae spinae cervinae), die Früchte des bei uns in Wäldern, Gebüsch und Hecken, an Wiesenrändern wild wachsenden Wegdorn (Kreuzdorn, Purgierkreuzdorn, Rhamnus cathartica, nach alter Benennung Spina cervina). Bei der Reife im September und Oktober sind sie schwarz und enthalten nebst 4 harten Samenkernen ein violettgrünes, bitter und widrig schmeckendes Fleisch, das abführend wirkt; sie werden jedoch jetzt selten noch verwendet. - Im unreifen, grünen Zustande haben die frischen Beeren eine andre Verwendung: man bereitet nämlich aus ihnen das Saft- oder Blasengrün, das als Wasserfarbe von Malern und Koloristen, zum Färben von Papier, Leder etc. verwendet wird, jetzt aber nicht mehr so häufig als früher. Die Beeren werden zu diesem Zwecke zerstoßen, eine Woche lang der Gärung überlassen, dann der Saft ausgepreßt und unter Zusatz von etwas Pottasche oder Alaun zur Honigdicke eingedunstet. Dann füllt man die noch warme Masse in Schweinsblasen oder starke Rindsdärme und läßt sie anfangs an Luft und Sonne, dann in künstlicher Wärme oder durch Hängen in einen Rauchfang vollends austrocknen. Die Anweisungen variieren übrigens sowohl hinsichtlich des Verfahrens als der Zuthaten. Etwas Indigauflösung soll zugesetzt werden, damit die Farbe nicht ins Gelbbraune fällt; auch arabisches Gummi wird als Zusatz mit genannt. Das trockne Saftgrün erscheint als eine schwarzgrüne, im Bruche glänzende Masse und ist an den Kanten grün durchscheinend. Gute Ware darf weder feucht noch sandig sein und muß sich im Wasser fast vollständig auflösen. - Die getrockneten unreifen Beeren können zu den Gelbbeeren gezählt werden, haben aber wenig Farbstoff und bilden die geringste Sorte, statt deren meistens die Früchte fremder Rhamnusarten gebraucht werden, wie sie im Artikel Gelbbeeren aufgeführt sind. - Kreuzbeeren, sowie das daraus bereitete Saftgrün sind zollfrei.

Kreuzblume, bittere (Polygala amara), eine kleine, fingerhohe, im mittlern und nördlichen Europa wild wachsende, ausdauernde Pflanze, die wegen ihres Bitterstoffs unter dem Namen herba polygalae amarae medizinische Anwendung hat. Aus einer Rosette von verkehrt eiförmigen, lederartigen Wurzelblättern erheben sich mehrere mit kleineren Blättchen besetzte Stengel, welche in Trauben die lippenförmigen, kornblumen- oder hellblauen, auch purpurroten, seltener weißen Blütchen tragen. In der Blütezeit, Mai und Juni, wird die ganze Pflanze samt der fadendünnen Wurzel gesammelt und getrocknet. Die Pflanze wächst sowohl auf Bergen in trocknen Laubwäldern, als auf nassen Wiesen, aber nur das Gewächs von ersterer Herkunft besitzt das stark bittere Prinzip und ist allein brauchbar, weshalb die Ware bei Einkauf stets zu kosten ist. An dem Mangel des bittern Geschmacks ist auch die beim Sammeln wohl mit unterlaufende gemeine K. gleich zu erkennen. - Zollfrei.

Kreuzkümmel (römischer Kümmel, Cumin, Mutterkümmel, semen Cumini, fructus Cumini); ein Artikel des Droguenhandels, besteht aus den Früchtchen einer im Orient heimischen, in Südeuropa angebauten, einjährigen Doldenpflanze, Cuminum Cyminum. Dieselben sind doppelt so lang als gewöhnlicher Kümmel, meist noch paarweise zusammenhängend, blaß gelblich oder bräunlich, mit mehreren, der Länge nach laufenden, vorspringenden Rippen besetzt, die einen Besatz von kurzen Borsten tragen. Geruch und Geschmack des Kümmels ist stark, aber nicht angenehm würzhaft. Eine technische Benutzung, zu Kümmelkäse, besteht nur in Holland; sonst dient dieser fremde K. als ein äußerliches, zerteilend wirkendes aromatisches Volksmittel. Die Droguenhändler beziehen die Ware gewöhnlich aus Malta, wo die beste vorkommen soll, und aus der Berberei. - Zoll gem. Tarif Nr. 9 d.