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Merck's Warenlexikon

Autorenkollektiv, Verlag von G. A. Gloeckner, Leipzig, Dritte Auflage, 1884

Beschreibung der im Handel vorkommenden Natur- und Kunsterzeugnisse unter besonderer Berücksichtigung der chemisch-technischen und anderer Fabrikate, der Droguen- und Farbewaren, der Kolonialwaren, der Landesprodukte, der Material- und Mineralwaren.

Schlagworte auf dieser Seite: Pelzwerk; Petroleum

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Pelzwerk - Petroleum

Mark

d) Packpapier, geglättetes; Glanz- und Lederpappe; Pressspäne 6

Bemerkung. Als geglättet wird auch das nur auf einer Seite glatte Packpapier, einschließlich des gelben Strohpapiers, behandelt. Hierher gehört also alles Maschinenpackpapier, weil dasselbe durch die Walzen auf einer oder beiden Seiten geglättet wird.

e) Druck-, Schreib-, Lösch- und Seidenpapier aller Art, auch lithographiertes, bedrucktes, liniiertes, zu Rechnungen, Etiketten, Frachtbriefen, Devisen etc. vorgerichtetes Papier; Gold- und Silberpapier; Papier mit Gold- oder Silbermuster; durchschlagenes Papier; ingleichen Streifen von diesen Papiergattungen; Malerpappe 10

Tara: Ki 14, Kö 13, B 8. Stöße mit Schutzbrettern an den Köpfen und Pappe an den Seiten, mit Stricken verschnürt, 6.

f) 1. Formerarbeit aus Steinpappe, Asphalt oder ähnlichen Stoffen, auch in Verbindung mit Holz oder Eisen, jedoch weder angestrichen, noch lackiert 4

Bemerkung. Hierher gehören Ornamente, Rahmen, Schachteln, Tapetenleisten, weder angestrichen, noch lackiert, auch in Verbindung mit Holz oder Eisen, selbst wenn letztres lackiert oder poliert ist. - Rohe, grobe Waren aus Zementmasse, wie Röhren, Tröge, Säulen etc., welche schwer ins Gewicht fallen, gehören unter Nr. 33 a.

2. Waren aus Papier, Pappe oder Pappmasse; Formerarbeit aus Steinpappe, Asphalt oder ähnlichen Stoffen, nicht unter f 1 oder f 3 begriffen 12

Tara: Ki 16, Kö 13, B 6.

Bemerkung. Hierher gehören z. B. Briefkouverts und Papierwäsche, bloß aus Papier, Buchbinderarbeiten aus Papier und Pappe, lackierte und unlackierte Papier-machéwaren, wie Dosen, Puppenköpfe, Schachteln; ferner Fußdecken aus Gemischen von zerkleinerten vegetabilischen oder animalischen Stoffen mit Kautschuk, oxydiertem Leinöl u. dgl.; sodann Bildhauer- und Formerarbeiten aus den in dieser Tarifnummer genannten Stoffen, angestrichen, lackiert, jedoch außer Verbindung mit andern Materialien.

3. Waren aus den vorgenannten Stoffen in Verbindung mit andern Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen; Papiertapeten 24

Tara für Papiertapeten: Ki 25, B 4. Für andre Waren wie bei f 2.

Bemerkung. Hierher gehören z. B. Briefkouverts und Papierwäsche mit Unterlagen von Zeugstoffen, Knöpfe von Pappmasse mit Ösen etc. - Als Papiertapeten wird alles mit Farbe etc. bedruckte Papier in Rollen behandelt.

28. Pelzwerk (Kürschnerarbeiten):

a) überzogene Pelze, Mützen, Handschuhe, gefütterte Decken, Pelzfutter und Besätze u. dgl. 150

Tara: F 16, Ki 20, B 6.

Bemerkung. Hierher gehören: Besätze von Pelzwerk, gefütterte, Besätze von Federn auf Zeugstoffen befestigt, Handschuhe ganz mit Pelz überzogen oder gefüttert, Federmuffen, überzogene Pelze und Pelzkragen, Schuhe mit Pelz gefüttert u. dgl.

b) fertige, nicht überzogene Schafpelze, desgleichen weißgemachte und gefärbte, nicht gefütterte Angora- oder Schaffelle, ungefütterte Decken, Pelzfutter und Besätze 6

29. Petroleum:

Petroleum (Erdöl) und andre Mineralöle, anderweitig nicht genannt, roh und gereinigt 6