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Merck's Warenlexikon

Autorenkollektiv, Verlag von G. A. Gloeckner, Leipzig, Dritte Auflage, 1884

Beschreibung der im Handel vorkommenden Natur- und Kunsterzeugnisse unter besonderer Berücksichtigung der chemisch-technischen und anderer Fabrikate, der Droguen- und Farbewaren, der Kolonialwaren, der Landesprodukte, der Material- und Mineralwaren.

Schlagworte auf dieser Seite: Seife und Parfümerien; Spielkarten; Steine und Steinwaren

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Seife und Parfümerien - Steine und Steinwaren

Mark

f) alle nicht unter e begriffenen Waren aus Seide oder Floretseide in Verbindung mit Baumwolle, Leinen, Wolle oder andern animalischen oder vegetabilischen Spinnstoffen 300

Tara: Ki 20, B 11.

Anmerkungen: 1. ganz grobe Gewebe aus rohem Gespinst von Seidenabfällen, welche das Ansehen von grauer Packleinwand haben und zu Preßtüchern, Putzlappen verwendet werden, auch in Verbindung mit andern Spinnmaterialien oder einzelnen gefärbten Fäden 10

Tara: Ki 13, Kö 9, B 6.

2. Seide, welche in Garnen aus andern Spinnmaterialien versponnen ist, ohne die Umhüllung des Fadens zu bilden oder zusammenhängend durch die ganze Länge des Gewebefadens sich zu ziehen, bleibt bei Geweben aus solchen Garnen außer Betracht.

31. Seife und Parfümerien:

a) Schmierseife 5

Bemerkung. Hierher gehört grüne, schwarze und andre weiche gemeine Faßseife, auch die teigartige Harzseife. Ferner fällt hierunter auch Alizarin- und Türkischrotöl.

b) feste Seife, soweit sie nicht unter c fällt 10

Tara: Ki 13, B 6.

c) Seife in Täfelchen, Kugeln, Büchsen, Krügen, Töpfen etc.; parfümierte Seife aller Art 30

Tara: Ki 16.

Bemerkung. Hierher gehört z. B. auch Seife in geformten Handstücken, Formerarbeit aus Seife, Fleckkugeln von Seife, Glycerincrême, Zahnseife, Silberputzseife und Seifenpulver aller Art.

d) wohlriechende Fette, wohlriechende fette Öle, wohlriechende nicht alkoholartige Wasser in unmittelbaren Umschließungen von mindestens 10 kg 20

Tara: Ki 16.

e) alle übrigen Parfümerien 100

Tara: Ki 16.

Bemerkung. Hierher gehören die Cosmétiques (Schönheitsmittel), wie Haarfärbemittel, Hautpulver, Schminke, Zahnpulver etc., sofern sie parfümiert oder wie Parfümerien verpackt sind; ferner die alkoholhaltigen Wasser und Essenzen zur Verbreitung von Wohlgeruch, wie Eau de Cologne, Esprite de Patchouli, de Millefleurs; sodann Räucherpulver, Räucheressig, Riechwasser u. dgl.; schließlich auch zur Verwendung fertige Pomaden.

32. Spielkarten,

neben der inneren Abgabe brutto 60

33. Steine und Steinwaren:

a) Steine, rohe oder bloß behauene; Flintensteine, Mühlsteine, auch mit eisernen Reifen; Schleif- und Wetzsteine aller Art; grobe Steinmetzarbeiten, z. B. Thür- und Fensterstöcke, Säulen und Säulenbestandteile, Rinnen, Röhren, Tröge und dergleichen ungeschliffen, mit Ausnahme der Arbeiten aus Alabaster und Marmor; Schusser (Knicker) aus Marmor und dergleichen frei

Bemerkung. Hierher gehören auch rohe Edel- und Halbedelsteine. Nachahmungen von solchen (Glasflüsse) fallen dagegen unter Nr. 10 f.

b) Dachschiefer, rohe Schieferplatten und roher Tafelschiefer 0,50