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Merck's Warenlexikon

Autorenkollektiv, Verlag von G. A. Gloeckner, Leipzig, Dritte Auflage, 1884

Beschreibung der im Handel vorkommenden Natur- und Kunsterzeugnisse unter besonderer Berücksichtigung der chemisch-technischen und anderer Fabrikate, der Droguen- und Farbewaren, der Kolonialwaren, der Landesprodukte, der Material- und Mineralwaren.

Schlagworte auf dieser Seite: Zinn

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Zinn

Mark

d) feine Zinkwaren, auch lackierte, ingleichen Zinkwaren in Verbindung mit andern Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen 24

Tara: F u. Ki 20, Kö 13.

Bemerkung. Als hierher gehörig sind z. B. zu nennen: Lackierte Zinkwaren, Spielzeug, Schachfiguren, vernierte oder vernickelte Zinkwaren, sofern sie nicht zu den feinen Galanterie und Quincailleriewaren gehören, Herren- und Frauenschmucksachen, jedoch nur dann, wenn dieselben entweder nicht fein gearbeitet oder zwar fein gearbeitet, aber nicht zugleich vergoldet, versilbert, vernickelt oder verniert sind.

43. Zinn, auch mit Blei, Spießglanz oder Zink legiert, und Waren daraus:

a) rohes Zinn; Bruchzinn frei

b) gewalztes Zinn 3

c) grobe Zinnwaren, auch in Verbindung mit Holz, Eisen, Blei, oder Zink, ohne Politur und Lack; Draht 6

d) feine Zinnwaren, auch lackierte; ingleichen Zinnwaren in Verbindung mit andern Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen 24

Tara: F u. Ki 15, Kö 13.

Bemerkung. Das in den Bemerkungen zu Nr. 42 Gesagte findet analoge Anwendung auf Nr. 43. Als unter Nr. 43 d fallend sind noch besonders zu nennen: feine Hähne zu Flaschen für schäumende Flüssigkeiten, Zinnfolie, auch gefärbt, aber nicht versilbert, Zinnkapseln (zum Verschluß von Flaschen etc.) aller Art, auch gefärbt.

Nachtrag siehe umstehend.