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Handbuch der Drogisten-Praxis

Gustav Adolf Buchheister, Verlag von Julius Springer, Berlin, 3. Auflage, 1893

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Einleitung.

Neben einer gediegenen, kaufmännischen und wissenschaftlichen Bildung sind es vor Allem drei Dinge, welche gewissermassen das leitende Prinzip für die Führung eines Drogengeschäftes abgeben sollten. Es sind dies "Gewissenhaftigkeit", "Vorsicht" und "Sauberkeit". Sauber müssen die Gefässe, Waagen, Löffel, kurz das ganze Verkaufslokal sein! Sauber soll nicht nur dieses, auch die Vorrathsräume gehalten werden, und mit einigem guten Willen und einer strengen Beaufsichtigung des Personals ist diese Bedingung für eine gedeihliche Entwickelung des Geschäftes überall durchzuführen. Gewissenhaftigkeit soll den Drogisten noch mehr wie jeden anderen Geschäftsmann bei seinem Thun und Handeln leiten. Handelt es sich doch bei dem Verkauf von Apothekerwaaren um das edelste Gut der Menschheit, die Gesundheit. Gerade bei diesen Waaren muss der Drogist stets auf gute, tadelfreie Beschaffenheit Rücksicht nehmen; nur so allein wird er sich das dauernde Vertrauen des Publikums erhalten. Doch auch bei den anderen Waaren soll er möglichst demselben Grundsätze folgen. Niemals darf bei ihm jenes hässliche Wort "billig aber schlecht" Anwendung finden. Wir wissen recht wohl, dass der Händler oft gezwungen ist, namentlich bei den technischen Artikeln verschiedene Qualitäten zu führen; immer aber sollte er die geringeren Qualitäten nur abgeben, wenn sie besonders verlangt werden, nicht aus reiner Gewinnsucht. Der Kaufmann, dessen Grundsatz es ist, stets gute Waaren zu führen, wird bald merken, wie auch das Publikum ein solches Streben anerkennt.

Vorsicht aber ist bei der vielfachen Gefährlichkeit der Stoffe, mit denen der Drogist handelt, ganz besonders geboten. Besser ist hier zu Tiel, als zu wenig. Stets muss der Verkäufer eingedenk sein, dass er durch die Vernachlässigung der Vorsicht Menschenleben gefährden und sich und Andere in die traurigste Lage bringen kann. Nie dürfen starkwirkende Mittel oder giftige Substanzen ohne deutliches Etikett und ohne die Bezeichnung "Vorsicht" oder "Gift" abgegeben werden. Ebenso sollten alle äusserlichen Mittel mit einem deutlichen Hinweis auf ihre Anwendung bezeichnet werden. Ueberhaupt sollte man so viel wie möglich wenigstens alle als Heilmittel verwandten Waaren mit gedruckten Etiketts versehen. Gerade bei unseren Artikeln, die sich äusserlich oft wenig oder gar nicht von einander unterscheiden, ist ein solches Verfahren doppelt geboten, und bei dem billigen Preise, für welchen man sich heute derartige Etiketts beschaffen kann, darf der Kostenpunkt gar keine Rolle spielen.

Sehr rathsam ist es, sich und sein Personal daran zu gewöhnen, bei der Abgabe der Waaren an den Käufer den Namen des Verlangten stets noch einmal deutlich zu wiederholen. Gar mancher unliebsame Irrthum wird dadurch im letzten Augenblicke noch verhindert.