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Handbuch der Drogisten-Praxis

Gustav Adolf Buchheister, Verlag von Julius Springer, Berlin, 3. Auflage, 1893

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Einleitung.

anreibt, der, wenn mit der Feder geschrieben werden soll, mit der 15fachen Menge Wasser verdünnt wird. Die blassgrüne Flüssigkeit erzeugt auf dem Zink sofort eine tiefschwarze Aetzung. Nach dem Trocknen der Schrift spült man die Schilder mit Wasser ab und lackirt sie mit Dammarlack. Derartige fast unvergängliche Schilder eignen sich auch ganz vorzüglich für Säureballons etc.

Zur Entleerung der Säureballons hat man zur Vermeidung der Gefahr beim Ausfüllen die verschiedenartigsten Heber konstruirt (siehe Artikel "Heber"). Doch leiden diese meist, da Metall nicht angewandt werden kann, an dem Uebelstände der grossen Zerbrechlichkeit. Der Verfasser ist nach zahlreichen Versuchen immer wieder auf den bekannten Ballonkipper zurückgekommen.

Zum Entleeren der Oelfässer wird vielfach die sog. Oelpumpe angewandt, diese hat aber zwei grosse Fehler. Einmal wird dadurch der abgelagerte Bodensatz immer aufgerührt, so dass das Oel nicht blank bleibt; andererseits ist ein Verschütten von Oel beim Herausnehmen der Pumpe aus dem Fasse kaum zu vermeiden. Hähne gewöhnlicher Konstruktion verstopfen sich aber, namentlich bei Leinöl und Firniss, ungemein leicht; sie haben auch meist eine zu kleine Ausflussöffnung. Ganz vorzüglich bewähren sich dagegen die aus Eisen hergestellten sog. Safthähne. Diese haben kein Küken, sondern der Verschluss ist hergestellt durch eine aufgeschliffene, mit Schrauben befestigte und mittelst eines Griffes bewegliche Schliessplatte. Man hat es durch ein geringeres oder stärkeres Oeffnen ganz in der Gewalt, stark oder schwach ablaufen zu lassen, und da man durch ein geringes Anziehen der Schrauben die Schliessplatte, wenn sie sich ein wenig gelockert hat, sofort wieder dichten kann, ist ein Verlust durch Abtropfen absolut ausgeschlossen. Der etwas höhere Preis der Hähne wird durch diese Vortheile mehr als aufgewogen. Für die Aufbewahrung der feuergefährlichen Stoffe, als Aether, Benzin etc., sind überall durch die Lokalbehörden besondere Vorschriften erlassen, deren Befolgung, um Streitigkeiten bei Brandschäden zu vermeiden, entschieden nothwendig ist. Doch noch über dieselben hinaus sollte jeder Drogist gerade in dieser Beziehung im eigenen Interesse die allergrösste Vorsicht walten lassen. Steht ein feuersicherer Raum zu Gebote, so wird dieser selbstverständlich zur Lagerung benutzt. Gut ist es hierbei, wenn derselbe mit Luftklappen versehen ist, die eine stete Lüftung ermöglichen, damit etwa sich ansammelnde Dämpfe immer entweichen können. Niemals darf ein solcher Raum mit offenem Licht betreten werden. Ist es einzurichten, so bringt man in der Wand oder der Thür ein Fenster an, durch welches mittelst einer Lampe der Raum von aussen beleuchtet wird. Ist auch dieses unmöglich, so sollte wenigstens, wenn die Arbeit nicht am Tage vollzogen werden kann, nur eine Sicherheitslampe benutzt werden. Nicht immer ist man in der glücklichen Lage, einen feuersicheren Raum zu