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Handbuch der Drogisten-Praxis

Gustav Adolf Buchheister, Verlag von Julius Springer, Berlin, 3. Auflage, 1893

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Geschäftliche Praxis.

das Putzen der Gewichte mit scharfen Substanzen ist, um die rasche Abnutzung zu verhüten, möglichst zu vermeiden. Wenn die Waage nicht benutzt wird, ist die Gewichtsschaale zu beschweren, damit der Waagebalken vollständig fest steht und der Schwebepunkt nicht durch unvermeidliche Schwankungen vorzeitig abgenutzt wird. Auf Richtigkeit prüft man die Waage in der Weise, dass man einen beliebigen Körper genau wägt, d. h. den Waagebalken in vollständiges Gleichgewicht bringt. Nachdem dies geschehen, vertauscht man den gewogenen Körper und die Gewichte miteinander. Ist die Waage richtig, so darf durch diese Veränderung das Gleichgewicht des Waagebalkens nicht gestört werden. Auf Genauigkeit prüft man die Waage, indem man sie bis zur äussersten zulässigen Grenze belastet und, nachdem sie ins völlige Gleichgewicht gebracht ist, versucht, welches kleinste Gewicht ein messbares Abweichen vom Gleichgewicht des Waagebalkens veranlasst.

Ueber die Aufbewahrung einzelner Waarengattungen, welche noch keine Besprechung gefunden haben, sei noch Folgendes erwähnt.

Gummiwaaren müssen, um das Brüchigwerden zu vermeiden, an mäßig warmem Orte und vor Sonnenstrahlen geschützt aufbewahrt werden. Bei längerer Aufbewahrung wird ein mäßiges Einreiben mit reinem Vaselinöl empfohlen. Gummischläuche bewahrt man zweckmäßig in einer starken Kochsalzlösung auf.

Pinsel, die frei hängen, sollten stets in Papier eingewickelt werden; in die Vorrathskasten und Schranke streut man, um die Pinsel vor Mottenfrass zu schützen, Naphthalin.

Ueber Aufbewahrung und Behandlung des Phosphors siehe Artikel "Phosphor".

Feuerwerkskörper dürfen, wenn sie überhaupt vorräthig gehalten werden, niemals im Laden, sondern stets an einem feuersicheren Orte aufbewahrt werden. Ihre Abgabe hat immer, den polizeilichen Vorschriften gemäß, nur an erwachsene Personen zu geschehen.

Wein und Liköre müssen vor Sonnenlicht geschützt und liegend aufbewahrt werden. Für Weine ist ein gleichmäßig warmer Keller der beste Aufbewahrungsort. Liköre dagegen können gern an warmem Orte lagern.

Waaren, die Genusszwecken dienen, müssen ganz besonders davor geschützt werden, dass sie von anderen stark riechenden Waaren Geruch annehmen. Thee, Chokoladen und derartige Waaren müssen daher gut verschlossen in besonderen Schränken aufbewahrt werden.

Ganz besondere Vorsicht ist nothwendig beim Abwägen und Abfüllen feuergefährlicher Körper.

Das Abfüllen feuergefährlicher Waaren soll thunlichst nur bei Tageslicht geschehen; wo die Lagerräume dunkel sind, dürfen diese entweder nur von Aussen durch ein Fenster oder mittelst einer Sicherheitslampe beleuchtet werden. Beim Abfüllen ist stets, um das Verschütten zu ver-^[folgende Seite]