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Handbuch der Drogisten-Praxis

Gustav Adolf Buchheister, Verlag von Julius Springer, Berlin, 3. Auflage, 1893

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Geschäftliche Praxis.

Mengen Zucker verwandt werden. Mischungen mit viel Zucker heissen Liköre und mit sehr viel Zucker verwandt Crêmes.

Als Grundregeln für die Bereitung spirituöser Getränke sind zu merken: 1. Der angewandte Spiritus muss reinster Qualität sein, am besten sog. Weinsprit (d. h. allerfeinster Kartoffelsprit), Kornsprit kann, wegen seines strengen Geruches, nur zu einzelnen Getränken verwandt werden. 2. Der Zucker darf nicht gebläut sein und wird vor der Benutzung durch anhaltendes Kochen mit wenig Wasser geläutert. 3. Die zu verwendenden Kräuter müssen frisch, besonders rein und gut sein; ein Gleiches gilt von den zu verwendenden ätherischen Oelen. 4. Alle spirituosen Getränke sollen erst nach einer gewissen Lagerzeit benutzt werden, Feinheit des Geruches und Geschmackes gewinnt dadurch bedeutend. 5. Spirituosen sollen am besten an mäßig warmem Orte und wenn in Flaschen, vor Sonnenlicht geschützt aufbewahrt werden. Man thut gut Flaschen, die für das Schaufenster bestimmt, nur mit gefärbtem Wasser zu füllen.

Färbung von Spirituosen. Als Farben für Spirituosen und Genusswaaren dürfen selbstverständlich nur solche benutzt werden, welche durchaus unschädlich sind. Für Roth-Carmin und Carminlösungen; ferner der vergohrene Saft der Fliederbeeren oder der Blaubeeren, Auszug von Stockrosenblüthen, mit einem Zusatz von Säure, Persioauszug (angesäuert), Sandelholztinktur, und für Zuckerwaaren teigförmige Farblacke von Cochenille, Rothholz, Krapp u. a. m. Für Gelb spirituöse Auszüge von Safran und Kurkuma, Safransurrogat (Dimitrokresol), teigförmige Farblacke von Gelbbeeren, Gelbschoten u. a. m. Für Blau-Indigocarmin in wässeriger Lösung. Für Grün Chlorophyll, Mischung von Indigocarmin und Safransurrogat, Saftgrün. Für Braun gebrannter Zucker. Für Violett-Mischungen aus Roth und Blau. Zur Klärung von Spirituosen und Wein werden solche Mittel angewandt, welche in der betreffenden Flüssigkeit Niederschläge bilden, die dann die suspendirten Unreinigkeiten mit sich niederreissen, oder solche, die sich mit den Schleimtheilen der Flüssigkeiten verbinden und erstere unlöslich machen. Derartige Stoffe sind für Wein Hausenblase oder Eiweiss, die mit dem Gerbstoff des Weines unlösliche Niederschläge bilden. Für Spirituosen benutzt man kleine Mengen von gebranntem Alaun, oder man schüttelt mit Talkumpulver durch und lässt absetzen. Ein sehr kräftiges Klärungspulver besteht aus einer Mischung von 4 Theilen getrocknetem Eiweiss. 4 Theilen Milchzucker und 2 Theilen Stärkemehl. Von diesem Pulver rechnet man 5 g auf 1 Liter Spirituosen.

Genaueres über die Bereitung von Essenzen und Spirituosen siehe Drogisten-Praxis II.

Kosmetika und Parfümerien. Kosmetik im engeren Sinne des Wortes ist die Lehre von der Verschönerung des menschlichen Körpers. Kosmetische Mittel sind daher vor Allem solche, welche zur direkten Verschönerung des Körpers dienen. Schminke, indem sie die zu blässe Haut-^[folgende Seite]