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Handbuch der Drogisten-Praxis

Gustav Adolf Buchheister, Verlag von Julius Springer, Berlin, 3. Auflage, 1893

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Gesetzeskunde.

^[Liste]

Thallinum et ejus salia. Thallin und dessen Salze.

Thebainum et ejus salia. Thebain und dessen Salze.

Tubera aconiti. Akonitknollen.

" Jalapae. Jalapenknollen.

Urethanum. Urethan.

Vératrinum et ejus salia. Veratrin und dessen Salze.

Zincum aceticum. Essigsaures Zink.

" chloratum purum. Reines Chlorzink.

" cyanatum. Cyan-Zink.

" permanganicum. Uebermangansaures Zink.

" salicylicum. Salicylsaures Zink.

" sulfocarbolicum. Sulfophenylsaures Zink.

" sulfoíchthyólicum. Ichthyolsulfosaures Zink.

" sulfuricum purum. Reines schwefelsaures Zink.

Das Verzeichniss A führt diejenigen Zubereitungen auf, welche nicht feilgehalten und verkauft werden dürfen. Bezüglich der nicht aufgeführten Zubereitungen und derjenigen, welche als Ausnahmen in dieses Verzeichniss eingeführt sind, besteht ein Verbot nicht. Ebenso sind nur die im Verzeichniss B aufgeführten Drogen und chemischen Präparate dem Kleinverkehr entzogen. Bei den Zubereitungen kommt es darauf nicht an, ob dieselben heilkräftige Stoffe enthalten oder nicht.

Laut § 1 sind Verbandstoffe (Binden, Gazen, Watten u. dergl.), Zubereitungen zur Herstellung von Bädern und medizinische Seifen, sowie künstliche Mineralwässer dem freien Verkehr überlassen.

Künstliche Mineralwässer dürfen Antimon, Arsen, Baryum, Chrom, Kupfer, freie Salpetersäure, freie Salzsäure oder freie Schwefelsäure nicht enthalten. Natürliche Mineralwässer, die einen Zusatz nicht enthalten, zählen nicht zu den Zubereitungen; der Verkehr mit denselben unterliegt gar keinen Beschränkungen.

Arnikatinktur, Baldriantinktur, Benzoetinktur, Myrrhentinktur dürfen auch zu Heilzwecken feilgehalten und verkauft werden.

Ebenso Eichelkaffeeextrakt, Fichtennadelextrakt, Fleischextrakt, Kaffeeextrakt, Lakritzen, Malzextrakt (auch mit Eisen, Leberthran oder Kalk), Theeextrakt (von Blättern des Theestrauches), Wachholderextrakt.

Mit Zucker eingekochte Fruchtsäfte, weisser Zuckersirup, Fenchelhonig, Rosenhonig.

Brausepulver, Salicylstreupulver, Riechsalz, künstliche Mineralwassersalze.

Ameisenspiritus, Eukalyptuswasser, Hoffmannstropfen, Kampherspiritus, Leberthran mit Pfefferminzöl, Pepsinwein, Seifenspiritus sind ebenfalls dem freien Verkehr überlassen.

Brausepulver, Kopaivabalsam, Leberthran, doppeltkohlensaures Natrium,