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Handbuch der Drogisten-Praxis

Gustav Adolf Buchheister, Verlag von Julius Springer, Berlin, 3. Auflage, 1893

Schlagworte auf dieser Seite: Kalkulation von Waaren; Zinsen und Zinsberechnung

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Handels- und Kontorwissenschaft.

Eingangszoll istdie Abgabe auf vom Ausland eingehende Waaren; Ausgangszoll die Abgabe für nach dem Ausland gesandte Waaren.

Rückzoll heisst derjenige Zoll, welcher bei Einfuhr von Waaren erhoben, bei bescheinigter Ausfuhr derselben aber zurückgezahlt wird.

Schutzzoll nennt man diejenigen Zölle, welche auf solche ausländische Fabrikate gelegt werden, die das Inland gleichfalls fabrizirt, und welche die inländischen Fabriken vor der ausländischen Konkurrenz schützen sollen.

Nach Ankunft der Waaren im Zollamt hat ein Beauftragter des Empfängers (durch Oeffnen der Kolli etc.) dafür zu sorgen, dass die Zollbeamten sich überzeugen können, dass die Waaren richtig deklarirt worden sind. Dann erst und in der Regel erst nach Zahlung der betreffenden Zollgebühren wird die Waare ausgeliefert.

Deklariren = bezeichnen, angeben, anmelden, nachweisen.

Zolltarif wird das Verzeichniss genannt, welches die Zollsätze für die verschiedenen Waaren enthält.

Beim Versand nach dem Auslande ist natürlich der Zolltarif des betreffenden Landes zu berücksichtigen, und nach diesen die Positionen im Frachtbrief genau zu deklariren.

Zinsen und Zinsberechnung. Zinsen (= Interessen) nennt man die Vergütung für die Benutzung eines entliehenen Kapitals, die nach einer festgesetzten Zeit geleistet und nach Prozenten berechnet wird.

% = pro cent = Verhältniss zu 100, Zinsen oder Gewinn für, auf, vom Hundert.

Zinsfuss ist die Norm, der Maßstab, wonach die Zinsen eines Kapitals zu berechnen sind.

Bei der Zinsberechnung gelten folgende Grundsätze.

Der Tag der Zahlung und der Tag der Rückzahlung werden mitgerechnet, dagegen jeder Monat (auch der Februar) zu 30, das Jahr zu 360 Tagen angenommen.

Kalkulation von Waaren. Unter Kalkuliren versteht man das Berechnen des Einkaufswerthes einer Waare; es sind dabei alle Transportspesen, Zoll, Gewichtsverlust (auch der vermuthlich durch Lagerung, Austrocknen etc. entstehende), sowie ein gewisser Aufschlag für Zinsenverlust (für Lagerung und längeres von den Abkäufern beanspruchtes Ziel), zu berücksichtigen. Es kalkulirt sich z. B. das Kilo einer Waare, von der 100 Kilo M. 32,50 kosten, dazu für 347 Kilo Netto 1 ½ % Maklergebühren, für 389 Kilo Brutto Wasserfracht, Versicherung, Uebergabe zur Bahn M. 4, 40; Eisenbahnfracht à % kg 65 Pf., Einschlag M. 1,10, Zoll M. 2,50 für % Kilo B°; ferner 1 Kilo Taraverlust, 2 % vermuth-^[folgende Seite]