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Handbuch der Drogisten-Praxis

Gustav Adolf Buchheister, Verlag von Julius Springer, Berlin, 3. Auflage, 1893

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Handels- und Kontorwissenschaft.

licher Zinsenverlust wie folgt: 347 kg à 32,5 M. = M. 112,80 + 1 ½ % [= M. 1,70] + M. 4,40 + 3,9 % kg à 65 Pf. [= M. 2,55] + M. 1, 10 + 3,9 % kg à M. 2,50 [= M. 9,75] + 2 % [= 2,30]; zusammen M. 134,60, dividirt durch 346 (kg) = M. 38,91 für % kg oder 39 Pf. à kg). Wenn hierauf a) 12 ½ %, b) 20 % Verdienst gerechnet werden, so stellt sich dann der nach oben abgerundete Verkaufspreis a) 8:39 Pf. = 5 + 39 = 44 pf à kg. b) 5:39 = 8 + 39 = 47 Pf. à kg. Ferner: Wenn eine Waare 90 Pf. kostet und für 120 Pf. verkauft wird, so macht dies % (Verdienst) a) auf den Einkaufspreis 33 ½ %; b) vom Verkaufspreis 25 %.

Geld- und Wechselverkehr. Jeder Handel ist ein Tauschhandel. Während man in den ältesten Zeiten und noch heute bei ganz uncivilisirten Völkerschaften jede Waare gegen irgend eine andere Waare gehandelt, d. h. vertauscht wurde, stellte sich bei erhöhter Civilisation alsbald das Bedürfniss nach einem bequemeren Tauschmittel ein. Man wählte hierzu die kostbaren Edelmetalle und bei noch steigender Kultur formte man dieselben in Stücke von bestimmter Grösse, denen ein fest bestimmter Werth beigelegt wurde; so entstand das Geld und die Geldmünze.

Geld in modernem Sinne ist das in einem Lande gesetzlich eingeführte Tauschmittel in Form geprägter Münzen. Nicht alles Geld, das von einem Staat in Umlauf gesetzt wird, ist in Metall ausgemünzt. Fast alle Kulturstaaten geben an Stelle des Metallgeldes auch Papiergeld aus.

Papiergeld oder Kassenscheine sind also die von einem Staate ausgestellten, unverzinslichen Schuldscheine, welche an Stelle von Metallgeld umlaufen. Das Papiergeld wird fast immer nach einer bestimmten Zeit eingelöst, d. h. gegen Metallgeld eingetauscht. Das Recht der Papiergeldausgabe steht gesetzlich auch einigen Banken zu. Diese von Banken ausgegebenen Geldscheine heissen Banknoten, sind unverzinsliche Schuldscheine, gegen deren Vorzeigung die Bank sich verpflichtet, den Betrag, auf welchen sie lauten, zu jeder Zeit in klingender Münze zu bezahlen.

Mit Kourantgeld wird gewöhnlich die kleinere Münze (Silbergeld) bezeichnet.

Münzfuss nennt man die gesetzliche Norm für die Prägung des Geldes bezüglich seines Gehaltes an edlem Metall.

Unter Währung oder Valuta ist 1. die Geldart zu verstehen, d. h. ob das eigentliche Geld (das gesetzliche Zahlmittel) Gold, Silber oder beides (Doppelwährung) ist; 2. der Werth oder Geldbetrag einer Sache, z. B. die Geldsorte, in welcher die Wechselsumme ausgedrückt ist und bezahlt werden soll.

Die Münzeinheit ist in den verschiedenen Ländern sehr verschieden, nur einige von ihnen, z. B. Italien, Frankreich, Belgien, haben besondere Münzkonventionen unter einander abgeschlossen. Wir geben nachstehend die Münzeinheiten für die wichtigsten Kulturländer an.