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Handbuch der Drogisten-Praxis

Gustav Adolf Buchheister, Verlag von Julius Springer, Berlin, 3. Auflage, 1893

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Handels- und Kontorwissenschaft.

durch Postanweisung. Bei dieser Methode wird die betreffende Summe einer beliebigen Poststelle eingezahlt, um von der Post am Orte des Empfängers diesem baar ausgezahlt zu werden.

Ein Wechsel ist eine die Bezeichnung "Wechsel" tragende, an Andere abtretbare Urkunde, durch welche der Aussteller derselben sich selbst oder eine andere Person verpflichtet, eine gewisse Summe in einer bestimmten Zeit zu zahlen oder zahlen zu lassen. Der Wechsel dient als bequemes Zahlmittel und erleichtert das Einziehen der Aussenstände, besonders derjenigen an anderen Orten. Wechselfähig ist in Deutschland Jeder, der zur Selbstverwaltung seines Vermögens berechtigt ist und sich durch Verträge verpflichten kann. Unmündige, in Konkurs Gerathene oder zu entehrenden Strafen Verurtheilte sind von der Wechselfähigkeit ausgeschlossen.

Es giebt 1. eigene (Sola) auf sich selbst ausgestellte Wechsel, in welchen der Aussteller die Zahlung der Wechselsumme selbst zu leisten verspricht, und 2. gezogene Wechsel (Tratten), in welcher die Bezahlung einer dritten Person aufgetragen wird. Ein Wechsel, der Wechselkraft haben soll, muss enthalten die Namen a) des Ausstellers, b) des Bezogenen, welcher die Summe bezahlen soll, c) desjenigen, zu dessen Gunsten oder an dessen Ordre der Wechsel ausgestellt ist.

Auf einem Wechsel muss ausgefüllt sein der Ausstellungs- und Erfüllungsort, sowie der sowohl in Zahlen, als auch in Buchstaben ausgedrückte Betrag.

Die Giranten oder Indossanten sind diejenigen, welche empfangene oder gekaufte Wechsel weiter begeben, die Giraten oder Indossaten diejenigen, an welche der Inhaber sein Eigenthumsrecht überträgt. Der Präsentant ist der letzte Inhaber, welcher die Wechselsumme zu erheben hat.

Derjenige, welcher einen Wechsel acceptirt, verpflichtet sich damit zur Zahlung der betreffenden Summe am Verfalltag. Das Accept sichert dem Gläubiger schnellstes Einklagen des Betrages.

Giro, Indossament heisst Uebertragung, Ueberweisung (eines Wechsels, resp. des Eigenthumsrechtes an diesem) an einen Anderen.

Tratte ist gezogener Wechsel.

Rimesse ist eine weiterbegebene Tratte, Einsendung von Wechseln (oder Geld).

Anweisung (Assignation) ist eine Vollmacht, wodurch ein Zweiter beauftragt wird, für Rechnung eines Dritten eine Zahlung zu leisten. Von den verschiedenen Arten der Wechsel nennen wir:

Domizilwechsel auf diesem ist der Name und Wohnort desjenigen angeführt, welchen der Bezogene zur Einlösung eines auf ihn ausgestellten Wechsels angiebt.

Die Summe eines Sichtwechsels ist "nach Sicht", bei Vorzeigung zahlbar. "Kurze Sichtwechsel" sind solche, die bald verfallen,